DS/1839/III

Mündliche Anfrage

Ihre o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wie viele RaucherInnenkneipen bzw. Kneipen mit RaucherInnenräumen gibt es im Bezirk?

Aktuell sind im Bezirk 115 Betriebe als Rauchergaststätten angezeigt. Die Zahl der Betriebe, welche die nach dem NRSG erforderlichen Ausnahmevoraussetzungen dem Grunde nach erfüllen, sich im Außenbereich als Rauchergaststätte gekennzeichnet haben und das Rauchen im Gastraum auch gestatten, ihrer Anzeigepflicht gegenüber der Behörde bislang aber nicht nachgekommen sind, dürfte allerdings deutlich höher ausfallen.

2. Wie bewertet das Bezirksamt die Tatsache, dass es im Bezirk die meisten RaucherInnenkneipen geben soll?

Die Gründe dafür, dass es im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg eine relativ hohe Anzahl von Rauchergaststätten gibt, dürften in erster Linie auf zwei Tatsachen zurückzuführen sein. Auf der einen Seite verfügt der Bezirk über eine besonders hohe Anzahl von gastronomischen Betrieben, so dass in der Folge auch in absoluten Zahlen viele Gaststätten als Rauchergaststätten geführt werden.

Darüber hinaus finden sich gerade hier im Bezirk, der über eine ausgeprägte Café- und Kneipenkultur verfügt, auch besonders viele kleinere Betriebe, die allein wegen ihrer räumlichen Größe das Ausnahmekriterium eines Gastraumes mit weniger als 75qm problemlos erfüllen können. Auf der anderen Seite ist die hohe Anzahl von angezeigten Rauchergaststätten sicherlich auch der Tatsache geschuldet, dass die Mitarbeiter des Interventionsteams Jugendschutz / Nichtraucherschutz bei ihren Kontrollen vor Ort die Gaststättenbetreiber auf die gesetzliche Verpflichtung zur Anzeige der Rauchergaststätte nachdrücklich hinweisen und den Wirten ggf. einen vorbereiteten Anzeigevordruck aushändigen. Hinsichtlich der Frage nach der Bewertung dieser Tatsachen, muss klargestellt werden, dass der Bezirk aufgrund der rechtlichen Lage keinerlei Einfluss auf die der Anzahl der als Rauchergaststätten betriebenen Gaststätten nehmen kann. Positiv ist jedoch hervorzuheben, dass alle als Rauchergaststätte angezeigten Betriebe hinsichtlich der Einhaltung der Ausnahmevoraussetzungen nach dem NRSG individuell überprüft wurden. Somit kann auf diese Weise weitgehend sichergestellt werden, dass in den betreffenden Gaststätten grundsätzlich „legal geraucht“ wird.

3. Welche Maßnahmen wird das Bezirksamt ergreifen um den NichtraucherInnenschutz zu fördern?

Das Bezirksamt wird an der bewährten und erfolgreichen Verfahrensweise in Bezug auf Kontrollen nach dem NRSG durch das beim Ordnungsamt angegliederte Interventionsteam Jugendschutz / Nichtraucherschutz festhalten. In Friedrichshain-Kreuzberg wird im Rahmen der personellen Möglichkeiten die Einhaltung des Rauchverbotes zu allen Uhrzeiten und an allen Wochentagen überwacht. Bei festgestellten Verstößen werden entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Darüber hinaus werden auch ggf. erforderliche Verwaltungsverfahren (z.B. Untersagung des Betreibens einer Gaststätte als Rauchergaststätte) von dort aus geführt. Weitere Maßnahmen sieht das NRSG nicht vor. Insofern eröffnen sich in rechtlicher Hinsicht auch keine Spielräume zur Reduzierung der Anzahl der Raucherkneipen. Folgende Maßnahmen des Bezirksamtes zum Nichtraucherschutz (nicht nach dem NRSG) sind geplant:

In Kooperation mit dem Forum Rauchfrei wird zur Zeit die 7. Auflage von „Angeboten zur Raucherentwöhnung 2010“ vorbereitet.

In Fortsetzung der Landesweiten „Aktion Rauchfreies Auto für Kinder“ vor einigen Jahren wird eine weitere Aktion geplant.

Weiterhin keine Tabakwerbung auf bezirkseigenen Werbeflächen (BA Beschluss)

Verhinderung von Jugendorientierter Tabakwerbung (Vorläufiges Tabakgesetz, § 22 ff.)

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Beckers