Drucksache 16/0797

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen

Der Senat wird aufgefordert, sich im Bundesrat und gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass

  1. unverzüglich eine unabhängige Kommission aus Wissenschaft, Wohlfahrtsverbänden und Kirchen eingesetzt wird, die die Bemessungsgrundlagen und angemessene Regelung für eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung erarbeitet, wobei insbesondere die entwicklungsbedingten Bedarfe wie zum Beispiel Spiel- und Bastelmaterial, Schulmöbel und Schulbedarf einbezogen werden. Die Ergebnisse einer solchen Kommission müssen zeitnah in politische Entscheidungen zum Existenzminimum und zur Ausgestaltung des SGB II/ SGB XII für Kinder und Jugendliche einmünden.
  2. in der Übergangszeit sofort gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die

    o die Kostenübernahme für Essen in Schule und Kindergarten ermöglichen;

    – gesonderte Sachleistungen für den individuellen Förderbedarf der Kinder ermöglichen;

    – die Gewährung von einmaligen Hilfen in besonderen Lebenslagen und in besonderen Einzelfällen wieder erlauben,

    – die Mobilität von Kindern aus einkommensschwachen Familien sicherstellen.

Über die eingeleiteten Maßnahmen ist dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.12.2007 zu berichten.

Begründung:

Studien zur Armut in Deutschland zeigen, dass sich die soziale Situation von Kindern und Jugendlichen seit Anfang der neunziger Jahre deutlich verschlechtert hat. Danach sind Kinder häufiger arm als Erwachsene, und die Kinderarmut in Deutschland ist schneller als die durchschnittliche Armutsrate gestiegen.

Nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit lebten im März 2006 bundesweit 1,79 Millionen Kinder in Bedarfsgemeinschaften nach Hartz IV. Rechnen wir die Jahrgänge der 15 bis 18jährigen dazu (nach der UN-Konvention über die Rechte des Kindes gehören sie zu den Kindern) und die Kinder, die Leistungen nach SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, leben etwa 2,2 Millionen Kinder auf Sozialhilfeniveau. Damit hat sich die Zahl der in Armut lebenden Kinder seit Ende 2004 verdoppelt. Für die betroffenen Kinder bedeutet das eine dramatische Minderung ihrer Chancen auf einen guten Schulabschluss, auf ein Leben in Gesundheit, auf Teilhabe an sozialen und kulturellen Aktivitäten und ein entwicklungsförderndes und ausgeglichenes Familienleben.

Kinder und Jugendliche sind eindeutig Verlierer und Verliererinnen von Hartz IV, weil das Leistungsniveau des Sozialgeldes nach dem SGB II nicht mehr dem Niveau der alten Sozialhilfe mit Regelsatz und zusätzlichen einmaligen Leistungen entspricht. Seit Hartz IV sind die Regelsätze des SGB II und SGB XII am Ausgabeverhalten eines männlichen Alleinstehenden der untersten 20% aller Einkommensgruppen orientiert. Der Bedarf von Kindern bis 13 Jahren wurde mit 60%, der von Jugendlichen mit 80% des Eckregelsatzes abgeleitet. Somit wird der entwicklungsbedingte und für das Heranwachsen notwendige Bedarf nicht gesondert erfasst.

Nach dem BSHG waren zusätzlich zum Regelsatz und den Bekleidungspauschalen weitere Einzelleistungen z.B. für Krankheitskosten, Schulbedarf, Schulmöbel, Kommunion, Konfirmation, Weihnachtsgeld oder für den Besuch getrennt lebender Angehöriger möglich. Zudem wurde der Regelsatz gestaffelt nach drei Altersgruppen festgelegt, um die unterschiedlichen altersgemäßen Bedarfe abzudecken.

Im Vergleich dazu wurden die Regelsätze nach Hartz IV zum einen nur noch in zwei Altersgruppen differenziert, dies ging insbesondere zu Lasten von Kindern ab 7 Jahren sowie von Jugendlichen ab 15 Jahren. Die Regelsätze nach dem SGB II/ SGB XII für das Sozialgeld mit 207 € für Kinder bis 14 Jahre und 276 € für Jugendliche ab 15 Jahren enthalten bereits einen Aufschlag, der abschließend sämtliche ehemaligen einmaligen Bedarfe pauschal abdecken soll.

Studien zeigen jedoch deutlich, dass bei längerem Leistungsbezug die Betroffenen nicht in der Lage sind, Rücklagen für in der pauschalierten Leistung enthaltene Ausgabenpositionen zu bilden. Aber auch mühsam gebildete Rücklagen werden häufig von anderen unerwarteten Kosten, wie z.B. Nachzahlungsforderungen wegen gestiegener Energiekosten, aufgezehrt. Dies führt insbesondere in Haushalten mit Kindern häufig dazu, dass Ausgaben für die Anschaffung von Büchern, für die sportliche oder künstlerische Betätigung oder aber der Mehraufwand für eine gesunde Ernährung nicht aufgebracht werden können.

Einige monatliche Pauschalansätze des Regelsatzes für Kinder bis 14 Jahre mögen dies verdeutlichen:- Ernährung, Getränke: 76,39 € (916,63 jährl./ 2,55 € tägl.) – Kleidung inkl. Schuhe und Sportbekleidung: 20,56 € (246,45 € jährl.), davon Schuhe: 4,40 € (52,80 € jährl.) – sämtliche Ausgaben aus regelsatzrelevanten Einzelpositionen außerhalb von Ernährung, Bekleidung sowie Wohnungsausstattungsanteil: 79,71 € (956,52 € jährl./ 2,62 tägl.).

Daraus müssen die Eltern sämtliche Ausgaben für Spielwaren (0,76 €) und Hobbys, Besuch von Freizeit und Schreibwaren (1,63 €), Zeichenmaterial, EDV-Geräte und Software, Körperpflege und sonstige Drogerieartikel sowie pharmazeutische Erzeugnisse bestreiten. Spezifische Ansätze für Schulbücher oder Unterrichtsmaterial, Teilnahme an Exkursionen z. B. in Museen gibt es also ebenso wenig wie z.B. den Hallensportschuh oder die Wachsmalstifte für den Unterricht.

Im Rahmen der Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003 (EVS) wurden die Regelsätze für die Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) und dem SGB XII zum 1.1.2007 auf gleichmäßig 345 € im gesamten Bundesgebiet festgelegt. Anders als von den Wohlfahrtsverbänden und vielen anderen Fachverbänden erhofft, wurde mit der Auswertung der EVS und Überarbeitung der Regelsätze nicht gleichzeitig die Chance ergriffen, die erkennbaren und durch die Armutsstudien belegten Mängel im Bereich des Sozialgeldes zu korrigieren. Damit wurde nicht nur die Chance vertan, die durch viele Studien belegte Kinderarmut zu beseitigen, sondern sie wurde faktisch für die nächsten Jahre fortgeschrieben.

Die derzeitige Ausgestaltung der Grundsicherung nach dem SGB II und SGB XII wird den besonderen entwicklungsbedingten Bedarfen von Kindern und Jugendlichen nicht gerecht, sondern verfestigt eine soziale Lage, die die Entwicklungschancen von ca. 30 % der Kinder in Berlin ernsthaft beeinträchtigt. Dieser Umstand kann so nicht hingenommen werden. Es müssen korrigierende Maßnahmen für eine armutsfeste und kindergerechte Grundsicherung ergriffen werden. Kinder haben Anspruch auf ein eigenes elternunabhängiges Existenzminimum. Erst dann kann von einer kindorientierten Politik gesprochen werden, die sowohl Armut als auch ihre Folgen für Kinder bekämpft.

Berlin, 4. September 2007

Eichstädt-Bohlig Ratzmann Herrmann Jantzen Pop und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen