DS/1507/IV Mündliche Anfrage

Ich frage das Bezirksamt:

1. Welche politischen Schwerpunkte setzt der Bezirk in seiner Investitionsplanung für die Jahre 2015 bis 2019?

2. Welche weiteren Investitionsschwerpunkte aus welchen Förderprogrammen plant das Bezirksamt für 2015 bis 2019?

3. Welche Rahmenbedingungen und Vorgaben der Senatsfinanzverwaltung gelten für die
Berliner Bezirke bei der Aufstellung ihrer Investitionsplanung?

Nachfrage:

1. Inwieweit ist geplant, die Pettenkofer Grundschule schneller – als vom Schulamt für die Investitionsplanung angemeldet – zu erweitern?

Beantwortung: Frau Bohrkamp

zu Frage 1:
Der Bezirk hat einen klaren Schwerpunkt in seiner Investitionsplanung für die Bereiche
Schule und Jugend und er gibt in diesem Jahr etwa 50%, im nächsten Jahr etwa 60% seiner eigenen Investitionsmittel für den Bereich Schule aus und hat zudem noch eine große Jugendmaßnahme. Insgesamt sind es drei Schwerpunktvorhaben: Die Erweiterung der Thalia-Grundschule, Fachräume im Hermann-Hesse-Gymnasium in der Böckhstraße und die Sanierung der Kita in der Fürstenwalder Straße.

zu Frage 2:
Jetzt wird es ein bisschen kompliziert, ich hoffe Sie verzeihen mir, wir arbeiten dort
immer mit dieser mehrfarbigen Liste, wo sämtliche Förderprogramme aufgeführt sind. Ich versuche das mal grob wiederzugeben.
Wir haben im Bereich Stadtumbau Ost den Neubau einer Grundschule am Standort der Emanuel-Lasker-Oberschule mit 4,3 Mio. EUR Finanzierung. Das wird noch kombiniert mit weiteren 12 Mio. EUR aus der I-Planung des Landes Berlin. Das ist die überbezirkliche Dringlichkeitsliste und zudem gibt es in dieser Förderkulisse den Neubau einer Aula, eines Veranstaltungsraums am Georg-Friedrich-Händel-Gymnasium mit 3,4 Mio. EUR.

Im Rahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes geht es um die Gestaltung der Freifläche für die Carl-von- Ossietzky-Schule, Aziz-Nesin Grundschule, etwa 2,4 Mio. EUR, Sanierungsmaßnahmen an der Hermann-Hesse-Schule ca. 4,8 Mio. EUR, Asbestsanierung am Robert-Koch-Gymnasium, das ist gesamt etwa 1,5 Mio. EUR. In 2015 steht noch eine gute Mio. an. Die Erneuerung der Schulgebäude in der Graefestraße, auch das begleitet uns ja schon eine Weile, da ist der letzte Bauabschnitt mit etwa einer halben Mio. für 2015 angesetzt. Zusätzlich die Sanierung der südlichen Gebäudehälfte der Kurt-Schumacher-Grundschule mit etwa 2,5 Mio. EUR.

Für die I-Planung des Landes Berlin, also die überbezirkliche Dringlichkeitsliste haben wir angemeldet und kriegen wir auch zu 99%iger Wahrscheinlichkeit zwei modulare …, einmal einen modularen Ergänzungsbau in der Oderstraße im Wert von 4,3 Mio. EUR, einen mobilen Ergänzungsbau in der Pufendorfstraße, auch für 4,3 Mio. EUR, ja, soviel vielleicht zu den Grobplanungen. Für den Bereich Jugend und Sport gibt es zusätzliche Kita-Sanierungsprogramme, wenn freie Träger bzw. das Jugendamt diese bekommen können, ist der Hofbaubereich bemüht, auch das in die Planung mitaufzunehmen. Hier sind jetzt aber neben der Fürstenwalder Straße vom Bereich Jugend keine konkreten Maßnahmen zugearbeitet.

Wenn man sich diese ganze Liste anguckt, dann haben wir im Jahr 2015 etwa eine Planungssumme von 29 Mio. EUR, ohne die landesweit geförderten Mittel, also ohne die überbezirkliche Dringlichkeitsliste. Rund 20 Mio. EUR davon gehen in den Bereich Schule, so viel zur Prioritätensetzung. Es kommen noch etwa 9 Mio. EUR baulicher Unterhalt dazu, da kann man noch nicht genau sagen, wo das hinfließt, weil das über ein Trouble-Ticket-System erfolgt. In der Vergangenheit ist aber immer mindestens die Hälfte in den Bereich Schule gegangen. Also baulicher Unterhalt:
Wasserschaden, es muss schnell nachjustiert werden, hier bröckelt der Putz ab, also alles, was nicht von vorne herein über drei Jahre geplant wird, sondern sich eben im Leben eines Gebäudes ergibt. Ja.

zu Frage 3:
Die Bezirke erhalten von der Senatsverwaltung für Finanzen den Betrag der pauschalen
Zuweisung und den Betrag der gezielten Zuweisung für Investitionen. Die pauschale Zuweisung ergibt sich aus drei Elementen: 37,5% der Summe ergeben sich aus der Anlagenbuchhaltung, also dem Gebäudebestand, den wir haben. Hat man mehr Gebäude kriegt man mehr Investmitteln, hat man weniger Gebäude ist es dementsprechend weniger. 25% kommen aus der Zahl der Einwohner und noch mal 37,5% aus dem Anteil der Straßenfläche, die der Bezirk hat.

Das bedeutet aber auch, dass die Mittel für die Investitionsplanung im Schnitt relativ konstant sind und etwa 4,7 Mio. EUR für den Bezirk betragen. Zudem gibt es die Möglichkeit der gezielten Zuweisung, das sind die Maßnahmen über 5 Mio. EUR, das sind die schon oben genannten Maßnahmen, Ergänzungsbauten und die beiden Schulmaßnahmen. Hier gibt es ein landesweites Ranking, so dass man seine Maßnahmen anmeldet und die Senatsverwaltung entscheidet, welche Maßnahmen umgesetzt werden müssen.

zu Nachfrage 1:
Die Planung für Investitionen haben Sie vor sich zu liegen. Es ist vorgesehen, das erst ab 2018 zu machen. Wir wissen ja, dass es hier einen Antrag im Ausschuss gibt und werden
dann schauen, wie wir damit umgehen.

Herr Honnens: Mich würde interessieren, warum dann das Schulamt die Pettenkofer Grundschule nicht gleich mit einer so hohen Priorität ausgestattet hat für die Investitionsplanung, dass man noch schneller mit einer Erweiterung beginnen könnte.

zu Nachfrage 2:
Also in der I-Planung ist es so, sie sprechen schon Prioritäten, dass die einzelnen
Fachbereiche wie Prioritäten anmelden, im Bereich Schule hatte die Georg-Weerth-Schule
eine höhere Priorität und es gab bereits davor in der I-Planung für die Jahre 2ß13, 2014 die Prioritäten Thalia-Grundschule und Hermann-Hesse-Gymnasium, so dass die zusätzliche Priorität, die erst bei dieser Planung im Herbst auf Platz 2 gesetzt wurde, mengenmäßig nicht mehr etatisiert werden konnte. Gestern im Schulausschuss wurde ja schon viel darüber diskutiert …, im Haushaltsausschuss, Entschuldigung, weil Frau Belicke dabei war und es so viel über Schulen geredet wurde, habe ich mich schon im Schulausschuss gefühlt, aber das war in der Planung vor zwei Jahren Platz 4 und war jetzt Platz 2, da sehr große Schulmaßnahmen drin sind und kein Volumen mehr dafür da ist, ist es dementsprechend auf Platz 2 geblieben und erst 2018 angesetzt worden.

Herr Hehmke:
Geben Sie mir recht in der Einschätzung, dass die Bereitstellung von Schulplätzen
für schulpflichtige Kinder eine gesetzliche Pflichtaufgabe ist und sehe ich es gleichzeitig als richtig, dass nicht alle im Rahmen der I-Planung angemeldeten Maßnahmen rechtliche Verpflichtungen für das Bezirksamt beinhalten?

zu Nachfrage 3:
Über die rechtliche Verpflichtung einzelne Maßnahmen zu machen, müsste man
in die Tiefenprüfung gehen. Ich denke, auch im Straßenbau, insbesondere auch im Bereich Kita-Plätze haben wir rechtliche Verpflichtung. Ich glaube, meinen Ausführungen nach ist das deutlich geworden, dass im Bereich Schule massiv investiert wird. Warum in der gezielten Zuweisung der letzten Periode keine gezielten Schulmaßnahmen angemeldet wurden, kann ich Ihnen nicht sagen.

In dieser Periode haben wir vier Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen in Friedrichshain, die neu begonnen werden sollen sowie die Thalia, die fertiggestellt werden soll. Eine Unterrepräsentation kann ich an dieser Stelle nicht feststellen. Wie die fachliche Bewertung zum Bedarf ist, das muss durch das Schulamt erfolgen.

Frau Schmidt-Stanojevic:
Stimmen Sie mit mir überein, dass die Zuweisung der Senatsverwaltung an Mitteln für die Investitionsplanung, was den Bedarf an Schulplätzen betrifft, dass die nicht
ausreichend sind und dass da der Hund begraben ist?

zu Nachfrage 4:
Ja, Frau Schmidt-Stanojevic, ich stimme Ihnen zu. Ich möchte das aber gerne ergänzen: Wir stellen zunehmend fest, dass es die verschiedensten Förderprogramme und Förderkulissen gibt, ich habe dazu ja gleich noch eine Anfrage, die vielleicht einen gefühlten landesweiten Bedarf wiedergeben, nicht aber unbedingt den individuellen Bedarf einzelner Bezirke entsprechen und wir vor dem Problem stehen, dass zwar saniert werden darf, aber nicht gestrichen oder erweitert, weil dafür sind dann keine Fördermittel vorhanden, so dass die Gesamtsumme nicht unbedingt direkt in alle Prioritäten reinfließen kann. Mehr könnten wir gebrauchen, eine freiere Prioritätensetzung wäre auch schön und wenn wir dann noch das Personal bekommen würden, dass wir die Baumaßnahmen umsetzen können, dann hätten wir diese Problematik nicht.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 28.01.2015
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller: Christian Honnens

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