Mit dem Koalitionsvertrag ist ein deutliches Signal zur Stärkung des Radverkehrs in der Hauptstadt ausgesendet worden – das war der Startschuss für die Verhandlungen für ein Fahrradgesetz. Im Koalitionsvertrag ist der Beschluss eines Radgesetzes als (erster) Teil eines Mobilitätsgesetzes vorgesehen. Das Mobilitätsgesetz wird neben dem Radverkehr auch Regelungen zu Fußverkehr, Bus, Bahn, Wirtschaftsverkehr und vielem mehr enthalten. Im April wurden jedoch zunächst die Verhandlungen über die Eckpunkte für das Fahrradgesetz abgeschlossen. Ein wichtiger Zwischenschritt.
Die Eckpunkte des Radgesetzes
- Die Zahl der durch unzureichende oder unsichere Infrastruktur schwer verletzten und getöteten Verkehrsteilnehmer in Berlin soll möglichst auf Null gesenkt werden – Vision Zero.
- Das Land Berlin soll bis 2025 den Anteil des Radverkehrs an allen Wegen auf mindestens 30 Prozent innerhalb der Umweltzone und im Land Berlin auf mindestens 20 Prozent steigern.
- Ein lückenloses Netz an Radverkehrsinfrastruktur soll entstehen, um schnelle, bequeme und sichere Verbindungen für Radfahrende zu ermöglichen. Das Radverkehrsnetz wird ausgehend von der bestehenden Planung für ein Haupt- und Ergänzungsroutennetz weiterentwickelt und qualifiziert.
- Das Radverkehrsnetz soll Radwege an allen Hauptstraßen mit Fahrrad- und Nebenstraßen sowie 100 Kilometern Radschnellverbindungen umfassen. Die Radverkehrsanlagen an Hauptstraßen sollen, wo möglich und sinnvoll, als geschützte Radstreifen gebaut werden.
- Besonders wichtige Verbindungen werden als Vorrangnetz ausgewiesen, in dem der Radverkehr bevorzugt, will heißen beschleunigt wird, z.B. durch eine Grüne Welle. Vorrangnetze sollen ebenfalls für Bus und Tram sowie Autoverkehr ausgewiesen werden – näheres wird im Mobilitätsgesetz geregelt.
- Bis 2025 sollen 100.000 zusätzliche Radabstellmöglichkeiten in Form von Abstellanlagen und Fahrradhäusern entstehen.
Teile des von der „Initiative Volksentscheid Fahrrad“ vorgelegten Gesetzesentwurfes kollidierten laut einem Gutachten mit der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat das Gutachten im Internet publiziert. Der jetzige Entwurf für ein Radgesetz hat diese Probleme behoben und wird nun durch Jurist*innen in der Senatsverwaltung weiter geprüft. Parallel dazu wird er weiter beraten im Rat der Bürgermeister der Bezirke und weiteren Senatsverwaltungen.
Wir wollen das Radgesetz schnell in das Parlament einbringen. Denn es geht nicht darum, ein bisschen Papier zu bedrucken. Es gilt, in Berlin die Verkehrswende zu schaffen – mit Fahrrad, Bus und Bahn zum Nutzen aller Verkehrsteilnehmer*innen, ihrer Sicherheit und ihrer Mobilitätsbedürfnisse.
Stefan Gelbhaar, Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin, Platz 2 der Berliner Liste für den Bundestag