2015
März 2015: In einer mündlichen Anfrage (DS1633/IV) geht es um den Spielplatz in der Schleiermacherstraße, bei dem eine Spielgerätekombination wegen Verschleiß abgebaut werden musste. Die Spielgeräte werden teilweise in dieser Saison außerplanmäßig ersetzt. Es wird ein möglicher Grundstückstausch bei einer Verlagerung des Spielplatzes thematisiert. Zur Planung für den ca. 800m² großen Spielplatz gibt es im Vorbescheidsantrag einen Lageplan, der am 26.09.2014 eingereicht wurde, der einen Grundstückstausch voraussetzt.

Juni 2015: Präsentation der Architekten des Grundstückseigentümers im Stadtentwicklungsausschuss der BVV.

26. Juni 2015: Bürger*innenversammlung zur Blücherstraße in der Heilig-Kreuz-Kirche

Sept. 2015: In die BVV wird ein Antrag eingebracht (DS/1842/IV), der im Feb. 2016 beschlossen wird: „Das Bezirksamt wird beauftragt, die Planungen zu überdenken und dabei frühere Planungen erneut mit einzubeziehen. Der Spielplatz ist am bestehenden Ort und in seiner Qualität zu erhalten. Eine Bürgerbeteiligung ist durchzuführen.“

12. Okt. 2015: Gäste der Ini Schleiermacherstr. stellen sich und ihr Anliegen der Grünen Fraktion vor

Dez. 2015: Eine Einwohner*innenanfrage in der BVV stellt Fragen zur Baumbestandserhebung, zum Klimaschutzprogramm und zur Möglichkeit für einen Runden Tisch zum Bauprojekt Blücherstraße (DS/2008/IV). Baustadtrat Hans Panhoff erklärt, dass Varianten geprüft werden, die sich mit einem weitestgehenden Erhalt des Spielplatzes auseinandersetzen. In Absprache mit der Senatsbauverwaltung sei das Büro Kuhn & Clarke beauftragt worden, diese Varianten auf Grundlage ihrer bisherigen Entwurfsansätze zu erarbeiten.

2016
Februar 2016: In einer mündlichen Anfrage (DS/2085/IV) wird nach nachbarrechtlichen Belangen und mögliche Befreiungen gefragt. Die vorgebrachte Forderung, dass ein Planerfordernis besteht, das einen neuen Bebauungsplan zwingend erforderlich macht, teilt das Bezirksamt nicht.

Feb. 2016: In einem Antrag (DS/2075/IV) wird das Bezirksamt ersucht, „sich gegenüber Senat und Wohnungsbaugesellschaften und anderen Bauträgern dafür einzusetzen, dass bei Neubauvorhaben Wohnungen gebaut werden, die sich für bezahlbares betreutes Wohnen eignen.“

Mai 2016: Auf eine Anfrage (DS 2221/IV) zur Anzahl an Plätzen für betreutes Wohnen im Bezirk antwortet der Stadtrat für Soziales, Knut Mildner-Spindler (DIE LINKE), dass bereits ohne Verlust von Plätzen aktuell der regionale Versorgungsauftrag nicht mehr erfüllt werden kann.

26. Mai 2016: Informationsveranstaltung zum Grundstück Blücherstr. 26 in der Leibniz-Oberschule.

Juni 2016: In der BVV wird ein Antrag (DS/2164/IV) beschlossen, in dem das Bezirksamt aufgefordert wird, den Dialog mit den Anwohner*innen und die Bürger*innenbeteiligung fortzusetzen.

November 2016: Die Einwohner*innenanfrage (DS/1962/IV) zur Einbeziehung der Anwohner*innen ins Bauprojekts der Blücher Housing GmbH wird vom Bezirksamt so beantwortet, dass die Bedenken und die Kritik an einer Verlagerung des Spielplatzes an der Schleiermacherstraße ernst genommen werden und es daher Gespräche mit den Bauherren der Blücherstraße 26a zu alternativen Planungsüberlegungen gebe.

2017
März 2017: In einer mündlichen Anfrage (DS/0166/V und DS/0167/V) werden Fragen zur Fläche, Nutzung, Baudichten und mögliche Umnutzung, sowie zu Denkmalwert und Baugenehmigungen gestellt. Das Bezirksamt antwortet, dass in dem durch das Stadtplanungsamt am 19.06.2015 zugestimmten Vorbescheid eine GRZ von 0,5 und eine GFZ von 2,65 angegeben wurde. Die vereinbarten Nutzungen seien Teil der Baugenehmigung. Ob die Gartenanlage von Walter Rossow tatsächlich einen Denkmalwert hat, konnte zum gegenwärtigen Zeitpunkt vom Landesdenkmalamt nicht beantwortet werden. Dem Fachbereich Stadtplanung ist die Bedeutung des Urhebers der Anlage bewusst. Aus diesem Grunde wurde der Kreis zur fachlichen Beurteilung erweitert und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in die Diskussion einbezogen. Auch diese Einbeziehung ergab am Ende keine Feststellung der Eigenschaft als Denkmal. Ein Planungserfordernis zu Aufstellung eines neuen Bebauungsplanverfahrens wurde für diesen Bereich aufgrund des gültigen Baunutzungsplans erneut nicht festgestellt.

März 2017: Ein Einwohner*innenantrag (DS/0177/V) der „Initiative für den Kiezerhalt“ hat mit 1.223 gültigen Unterschriften die nötige Anzahl an 1.000 Unterschriften erreicht. In der BVV findet die erste Lesung dazu statt.

April 2017: Der Bauantrag für ein geplantes Gebäude an der Südseite des Geländes wurde aufgrund einer größeren Kubatur als im Bauvorbescheid abgelehnt.

Mai 2017: Der Antrag zu Planungsalternativen für die Blücherstr. (DS/0328/V) mit dem Vorschlag ein Gutachterverfahren unter Beteiligung mindestens dreier Planungsbüros einzuleiten, wird in der BVV im Juni abgelehnt.

Juni 2017: In der BVV wird der Einwohner*innenantrag (DS/0177/V) in ergänzter Version beschlossen, der einen Baum- und Grünflächenerhalt sowie den Erhalt des öffentlichen Spielplatzes fordert und als ergänztes Ziel festlegt, Wohnraum für betreutes Wohnen zu ermöglichen und die besonderen Bedürfnisse marginalisierter Gruppen zu berücksichtigen, eine den Grünanteil erhaltende inklusive Planung aufzustellen, sowie ein Beteiligungsverfahren mit den Anwohner*innen umzusetzen.

20. Juli 2017: Baustadtrat Florian Schmidt lädt zu einer gemeinsamen Besprechung aller beteiligten Akteure ein um gemeinsam zu erörtern, wie der Einwohner*innenantrag zur Blücherstr. 26 umgesetzt werden kann.

20. Sept. 2017: Mündliche Anfrage (DS/0470/V) zur Umsetzung des Antrags DS/0177/V mit ausführlichen Stellungnahme des Fachbereichs Stadtplanung. Stadtrat Schmidt antwortet, dass eine Abwägung der verschiedenen Ziele des Einwohner*innenantrags, sowie weiterer Faktoren wie der Rechtslage und den gemeinschaftlich und einstimmig getragenen Zielen des Bezirksamtes erfolgen muss. Der Bauantrag für eine Kita wurde bewilligt, da dafür Baurecht auf Basis eines Bauvorbescheides bestand. Die Eigentümer des Grundstücks haben mit Verweis auf die sehr langen Planungsprozesse und ihre begrenzten Ressourcen als gemeinnützige Träger, angekündigt, dass sie das Areal verkaufen werden, sofern die aktuellen Bauanträge nicht genehmigt würden. Für die weiteren Baufelder haben sich die Eigentümer bereit erklärt, einen Dialog über Nutzungsform, Gebäudegestaltung und Außenanlagen zu führen. Demnächst soll eine weitere öffentliche Veranstaltung durchgeführt werden, um den aktuellen Stand, die Umsetzung des Einwohner*innenantrages und weitere Schritte zu besprechen.

Zum Verlauf der Diskussion über Neubaupläne für soziale Projekte in der Blücherstraße