Initiator*in: B’90/Die Grünen, Tobias Wolf
Antrag
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bewirtschaftung der bezirklichen Parkgaragen an drei Kreuzberger Schulen (87 Stellplätze) wird zukünftig wieder durch den Bezirk selbst durchgeführt. Das Bezirksamt entwickelt hierzu bis Oktober 2018 ein Konzept, welches insbesondere das bezirkseigene Parkraumbewirtschaftungsunternehmen einbezieht. Das Rekommunalisierungskonzept wird durch die BVV beschlossen.
Teil des Konzepts werden insbesondere folgende Aspekte:
1.) Verbesserung der Verkehrssituation: Mindestens 5 PKW-Stellplätze pro Parkgarage werden zu Fahrradstellplätzen mit Fahrradbügeln für insgesamt ca. 40 Fahrräder umgewandelt. So wird mehr notwendiger, überdachter Parkraum für Fahrräder geschaffen. Des Weiteren werden die Parkgaragen von außen klar als öffentliche Stellplätze gekennzeichnet und helfen so den Parkdruck in Kreuzberg zu reduzieren.
2.) Bessere Partizipation der Schulen: In Absprache mit den Schulgemeinschaften der Lenau-Grundschule, der Rosa-Parks-Grundschule und der Charlotte-Salomon-Grundschule werden Teile der Stellplätze für die jeweilige Schule reserviert bzw. diesen vergünstigten Parkraum angeboten. Insbesondere die ggf. notwendigen Behindertenstellplätze sollen mitgedacht
werden.
3.) Wirtschaftlichkeit für den Bezirk: Die Stellplätze liegen ab Oktober 2018 in/an bezirklichen Parkraumbewirtschaftungszonen. Analog zu diesen soll der Ertrag pro Stellplatz in der Garage wieder vollständig dem Bezirk zugutekommen. Erträge, die bisher an Private abfließen, kommen damit wieder dem Bezirk zugute. Der Preis pro Stellplatz sollte mindestens dem von umliegenden Parkplätzen im öffentlichen Straßenland, zuzügliche eines Aufschlags für überdachtes Parken, entsprechen. Die regelmäßigen Kontrollgänge der bezirklichen Parkraumbewirtschaftung beziehen die Parkgaragen mit ein und stellen so die notwendige Kontrolldichte sicher.
Begründung:
Im November 2017 wurde die Bewirtschaftung der bezirklichen Parkhäuser ohne Ausschreibung an einen privaten Betreiber vergeben. Die Parkgaragen liegen bisher im Fachvermögen des Schulamtes, diese kann die Bewirtschaftung personell nicht leisten und ist auch nicht auf die Bewirtschaftung von bezirklichem Vermögen spezialisiert. Die bezirkliche Bewirtschaftung der Parkgaragen ist notwendig, da dies sowohl verkehrliche Vorteile bringt, eine bessere demokratische Kontrolle und Partizipation der Schulgemeinschaften ermöglicht und ein sinnvollerer und wirtschaftlicherer Umgang mit öffentlichem Vermögen sicherstellt.
Verkehrlich muss die Fahrradinfrastruktur dringend ausgebaut werden. Auch PKW von Anwohner*innen und Besucher*innen erhöhen den Parkdruck auf den Straßen. Gleichzeitig sind die Parkgaragen nicht sehr gut ausgelastet. Hier gilt es bestehende Strukturen nutzbar zu machen und den kostengünstigen Umbau zu Fahrradstellplätzen voran zu treiben.
Die Entscheidung einen privaten Betreiber ins Boot zu holen war eine Notlösung, da das bisher zuständige Schulamt die Aufgabe nicht wahrnehmen kann. Die BVV wurde erst im Nachhinein informiert. Im Rahmen eines partizipativen Prozesses zur Rekommunalisierung können sowohl Schulgemeinden einbezogen werden, als auch die demokratische Kontrolle durch die BVV wiederhergestellt werden.
Pro Stellplatz nimmt das Bezirksamt gegenwärtig 20 Euro monatlich ein. Das Bezirksamt beziffert die Auslastung der Parkgaragen mit ca. 50 %. Würden die Stellplätze in den angrenzenden Parkraumbewirtschaftungszonen (ab 1. Oktober 2018) liegen und wie diese öffentlich bewirtschaftet, würden solche Einnahmen in weniger als einer Woche entstehen. Es ist also davon auszugehen, dass dem Bezirk auf Grund der privaten Bewirtschaftung jährlich sechsstellige Einnahmeausfälle entstehen (konservative Schätzung). Dies kann so nicht hingenommen werden, öffentliches Vermögen sollte auch öffentliche Erträge bringen: Sowohl von verkehrlicher Seite, von partizipativer Seite als auch wirtschaftlich.
Friedrichshain-Kreuzberg, den 19.06.2018
Bündnis 90/Die Grünen
Antragsteller: Tobias Wolf