DS/2082/IV Mündliche Anfrage

Soziales, Beschäftigung und Bürgerdienste
SozBeschBüD Dez
Schriftliche Beantwortung der mündlichen Anfrage.

1. Wie viele Ferienwohnungen mussten seit Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbots
durch das Bezirksamt genehmigt werden? (Wenn möglich, bitte nach Ortsteilen
aufschlüsseln)

Das Bezirksamt hat keine Genehmigungen für Ferienwohnungen erteilt.
Ferienwohnungsbetreiber, die ihre Wohnung(en) 2014 fristgemäß angezeigt haben, erlangten dadurch den im Zweckentfremdungsverbotsgesetz begründeten zweijährigen Bestandsschutz, dies hatte das Bezirksamt zu registrieren. Mit Ablauf des 30.04.2016 endet der Bestandsschutz und damit die legale Nutzung als Ferienwohnung.

2. Um welche Standorte handelt es sich?

– entfällt

3. Wie viele Hinweise auf bzw. Anzeigen von illegalen Ferienwohnungen bzw. leerstehendem Wohnraum liegen dem Bezirksamt aktuell vor? (Wenn möglich, bitte nach
Ortsteilen aufschlüsseln)

Gesamtzahl der Anzeigen bzw. Hinweise: 230 (Stand: 1/2016)
Anzeigen von bzw. Hinweise auf Ferienwohnungen: 828
Anzeigen von bzw. Hinweise auf Leerstand: 402
Angezeigt wurden auch die Wohnungen, die zur Zeit noch den gesetzlichen Bestandsschutz genießen und somit als legal angesehen werden müssen.

Nachfragen:

1. Bewertet das Bezirksamt die geplante Überarbeitung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes durch den Senat als ausreichend?

2. Wo wird weiterer Nachbesserungsbedarf gesehen?

Das Zweckentfremdungsverbotsänderungsgesetz enthält Konkretisierungen und Anpassungen des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes, die in der Praxis der Umsetzungsphase ersichtlich wurden.

Eine Genehmigungsfiktion wurde seitens der Bezirke schon in der Vorbereitung des Gesetzes kritisiert, auch wenn sie für die ersten zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes ausgesetzt wurde. Die Verlängerung der Aussetzung der Genehmigungsfiktion ab dem 01.05.2016 für weitere zwei Jahre war angesichts der Anzahl der bereits vorliegenden Anträge unausweichlich. Besser wäre es jedoch die Genehmigungsfiktion zu streichen.

Weiterer Nachbesserungsbedarf und Konkretisierungen werden sich in der weiteren Umsetzung des Gesetzes zeigen und vor allem auch auf Grund der noch ausstehenden
Rechtsprechung vorgenommen werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Knut Mildner- Spindler

Friedrichshain-Kreuzberg, den 16.03.2016
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller: Julian Schwarze

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