DS/0406/III

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin III. Wahlperiode

Antrag

Betr.: Ausweisung der Brommybrücke in der BEP

Die BVV möge beschließen:

Die in der BEP im Gesamtnetz Planung Verkehr getroffene Ausweisung der Brommybrücke als Hauptverkehrsstraße Stufe III (örtliche Straßenverbindung) ist ersatzlos zu streichen.

In Abschlußbericht, hier: Nutzungskonzept, Kapitel Verkehr ist auf Seite 48 im 2. Abs. im letzten Satz „Weitere Straßenneubauten sind im Bereich des Wriezener Bahnhofs sowie der Bau der Brommybrücke geplant“ wie folgt zu ändern: „Weitere Straßenneubauten sind im Bereich des Wriezener Bahnhofs geplant. Die Brommybrücke wird ausschließlich für den öffentlichen Personennahverkehr, Fußgänger und Radfahrer errichtet. Weitere Verbindungen über die Spree zwischen Oberbaum- und Schillingbrücke werden nur als Steg für Fußgänger und Radfahrer errichtet.“

Begründung:

Die Verbindungen der beiden Spreeuferseiten sollen lediglich für Fußgänger- und Fahrradfahrer , teilweise mit der Option für eine Tram, gebaut werden. Die Nutzung durch MIV ist auszuschließen, wie dies seitens des Bezirksbürgermeisters in einer öffentlichen Anhörung anlässlich der Vorstellung eines Verkehrsgutachtens zu 9 Varianten zugesagt wurde. Die Ausweisung als Brücke ohne Straßenfunktion hat als untersuchte Variante 6 hat in der Gesamtschau vielfältiger Kriterien am besten abgeschnitten und praktisch keine negativen Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung im Bereich der nördlichen Wrangelstraße.

AntragstellerIn: : Hans Panhoff

Bündnis 90/Die Grünen Friedrichshain-Kreuzberg, den 10.09.07