Die Immobilienlobby und CDU, SPD, FDP laufen Sturm gegen die beabsichtigte Vergesellschaftung von Wohnraum. Die Berliner*innen dagegen setzen mit ihren vielen Unterschriften ein klares Signal für einen gemeinwohlorientierten Wohnungsmarkt.

Das Volksbegehren sei eine große Gefahr für den Wirtschaftsstandort Berlin, denn so würden Investitionen in den nötigen Neubau abgeschreckt. So lautet das Hauptargument, das die Berliner*innen vom Unterschreiben abhalten soll. Doch erstens sind die nötigen Unterschriften für die erste Stufe schon erreicht und zweitens ist das Argument falsch: Die Mietpreise galoppieren der Einkommensentwicklung seit Jahren davon. Auch wenn es viele verantwortungsvolle Bestandshalter gibt, immer mehr große Wohnungsunternehmen, Fonds und Briefkastenfirmen pressen aus den Leuten raus, was geht – durch  Mieterhöhungen über dem Mietspiegel, Kündigungen, überteuerte Modernisierungen, unterlassene Instandhaltung, falsche Betriebskostenabrechnungen – und das alles nur, um Renditen von 10 Prozent und mehr zu erreichen. Das sind also Investitionen, die nur darauf abzielen durch Verdrängung überhöhte Renditen zu erzielen. Mittlerweile ist der Anteil der börsennotierten Wohnungsunternehmen mit 15 Prozent in Berlin der höchste im ganzen Land. Nicht das Volksbegehren, sondern solche Investitionen schaden dem Wirtschaftsstandort Berlin. Deshalb ist es richtig, wenn sich die Berliner*innen jetzt wehren.

Gesetz nach 1. Stufe möglich

Bis zu den Sommerferien soll die Unterschriftensammlung weiter gehen, um möglichst viel Unterstützung zu erreichen. Danach ist der Senat gefragt, der die rechtliche Zulässigkeit prüft. Und nach der ersten erfolgreichen Stufe können Senat und Abgeordnetenhaus  durchaus schon das Volksbegehren aufgreifen und mit der Initiative gemeinsam ein Gesetz erarbeiten. In einem solchen Landesgesetz müssten die Bedingungen einer Vergesellschaftung der Wohnungsunternehmen wie auch die Regelung zur finanziellen Entschädigung festgelegt werden. Die geltende Rechtsmeinung besagt, es muss eben nicht zu dem Marktwert, wie ihn der Senat ermittelt hat, entschädigt werden. Es kann weit darunter sein. Aber es muss eben eine Berechnungsgrundlage geben, die vor den Gerichten Bestand hat, um die ca. 240.000 Wohnungen in Gemeineigentum zu überführen. Wir betreten Neuland mit diesem Volksbegehren und deshalb kann keiner garantieren, dass dieser Weg funktioniert. Doch wir als Koalition müssen diese Chance nutzen. Schon auch deshalb, weil der öffentliche Druck auf diese Unternehmen größer wird, und das ist schon lange überfällig.

 

Katrin Schmidberger, MdA

Wohnungs- und mietenpolitische Sprecherin für den Stachel Mai 2019