DS/1743/IV Große Anfrage

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wann wusste das Schulamt, dass die in 2013 berechneten Schülerzahlen in der Schulregion III für das Schuljahr 2016/2017 fehlerhaft sind und statt der in 2013 prognostizierten 7 Züge nun 8,5 Züge benötigt werden?

2. War die geänderte Prognose der Schülerzahlen Anlass für die Änderung der Einzugsbereiche in den Schulregionen III und IV?

a) Wenn ja, wieso hat der zuständige Stadtrat dies nicht unverzüglich dem Schulausschuss unmissverständlich mitgeteilt?

b) Wenn nicht, was war dann der Anlass für die Änderung der Einzugsbereiche?

3. In dem Vorschlag des Schulamtes zur Änderung der Einzugsbereiche III und IV wird die
Erweiterung der Hunsrück-Grundschule von 3 auf 4 Züge vorgeschlagen:

a) Wusste das Schulamt, dass es bei einer Erweiterung der Schule Probleme dabei geben
könnte, das bisherige sehr erfolgreiche Schulkonzept aufrechtzuerhalten?

b) Falls ja, hat das Schulamt im Vorfeld Kontakt zur Schule aufgenommen und wenn nicht, wieso nicht?

c) Falls nein, wieso hat das Schulamt nicht in Erwägung gezogen, dass es bei einer Erweiterung der Schule zu Platzproblemen kommen könnte?

d) Inwiefern hat sich das Schulamt darüber Gedanken gemacht, wie bei einer Erweiterung
der Schule die Mittagsessenszeiten gestaltet werden sollen, da diese schon jetzt aufgrund
des geringen Platzes der Mensa über zwei Stunden verteilt sind?

e) Inwiefern hat das Schulamt bei der Änderung der Einzugsbereiche Alternativen zur Erweiterung der Hunsrück-Grundschule in Erwägung gezogen?

f) Warum wurden am Runden Tisch nicht die Forderungen der Eltern berücksichtigt?

g) Nach welchen Kriterien werden die Personen ausgewählt, die das geplante Gutachten
für die Hunsrück-Grundschule erstellen?

h) Welche Veränderung würde es für die Hunsrück- Grundschule bedeuten, wenn sie eine
weitere Klasse im Schuljahr 2016/2017 aufnehmen würde?

i) Was müsste am pädagogischen Konzept der Hunsrück Grundschule als gebundene
Ganztagsschule geändert werden, damit das Raumkonzept der Schule weiterhin tragfähig
bzw. funktionstüchtig ist?

j) Warum verfolgt das Bezirksamt das Ziel, erfolgreiche Schulkonzepte zum Scheitern zu
bringen, indem es wahllos die Schuleinzugsgebiete verändern will?

k) Wie bewertet das Schulamt die Tatsache, dass die Vorlage zur Änderung der Einzugsbereiche im Bezirksamt am 09. Juni keine Mehrheit fand?

4. Laut Zahlen des Schulamtes werden im Schuljahr 2016/2017 446 Schüler*innen in den
Schulregionen III und IV eingeschult – dem stehen ohne Erweiterung der Hunsrück-
Grundschule 450 Schulplätze gegenüber.

a) Wofür wird die Einrichtung eines weiteren Zuges benötigt?

b) Wie viele Räume stehen an den Grundschulen in den Schulregionen III und IV (aufgeschlüsselt nach Schulen) zur Verfügung?

c) Werden einzelne Räume durch Externe, z.B. Lehrerseminare genutzt?

d) Hat das Schulamt geprüft, ob die Möglichkeit im Schuljahr 2016/2017 besteht, eine weitere Klasse an der Rosa-Parks-Grundschule aufzunehmen – und was ist das Ergebnis
der Prüfung?

5. Auf welcher Grundlage soll die Erweiterung der Heinrich-Zille-Grundschule in den Räumen der ehemaligen Borsig-Schule von der Senatsverwaltung finanziert werden?

a) Warum hat die Senatsverwaltung bisher die Finanzierung abgelehnt?

b) Verfolgt das Bezirksamt die Absicht, die Hunsrück-Grundschule mit weiteren Schüler*
innen zu belegen, um eine Finanzierung der Heinrich-Zille-Grundschule zu erreichen?

c) Warum bewilligt der Senat die Finanzierung nicht auf Grund der Entwicklung einer Inklusionsschule?

d) Sind die finanziellen Mittel von Seiten der Senatsverwaltung für die Inklusion gebunden?

e) Inwieweit ist die barrierefreie Herrichtung des gesamten Schulgebäudes bzw. -geländes
an der Heinrich-Zille-Grundschule erfolgt?

f) Wenn nein, welche baulichen Maßnahmen sind weiterhin notwendig, damit eine adäquate Förderung möglich ist?

6. Inwiefern sind in den anderen Schulregionen auch fehlerhafte Prognosen aus den letzten Jahren zu erwarten?

a) Inwiefern sind in den Planungen des Schulamtes bereits Neubauvorhaben berücksichtigt?

b) Wie sollen die zusätzlichen Bedarfe jenseits von Mobilien Ergänzungsbauten abgedeckt
werden?

7. Sollen die Gebäude der ehemaligen e.o.plauen-Grundschule

a) als Grundschulplatzort reserviert (vorgehalten) werden, um Kinder aus den zukünftigen
Neubauten an der Köpenicker Str. zwischen Schilling- und Oberbaumbrücke einen Grundschulplatz anzubieten?

b) als Nutzungsoption für die zukünftige SEK II der Refik-Veseli-Schule dienen?
c) Gibt es dazu Absprachen mit der Nürtingen-Grundschule?

d) Falls die SEK II der Refik-Veseli-Schule nicht in die Gebäude der ehemaligen
e.o.plauen-Schule ziehen kann, wo soll sie dann ihren Standort aufbauen?

8. Mit welcher Begründung wird das Schulamt weiterhin an den oft kritisierten Rückgangsquoten festhalten?

9. Ohne Rückgangsquote wird vom Schulamt in Friedrichshain ein zusätzlicher Bedarf (incl. Neubau) von 7 bis ca. 17 Züge bis 2020 eingeschätzt (Vortrag vom Schulamt am
24.03.2015 auf der gemeinsamen Sitzung von Schul- bzw. Haushaltsausschuss). Dies ist
der Bedarf von 4 zusätzlichen Grundschulen. Bei einer Planungsdauer für eine Grundschule von 5 Jahren müsste also bereits dieses Jahr mit der Planung begonnen bzw. Grundstücke gesichert werden. Wie sind hier die Planungen des Schulamtes?

10. Warum hält das Bezirksamt strikt am Musterraumprogramm fest, obwohl dieses nur für Neubauten von Schulen Gültigkeit hat und orientiert sich bei der Raumberechnung stattdessen nicht an den Schulkonzepten?

11. Von welcher Klassenfrequenz wird dabei ausgegangen?

Beantwortung: Herr Dr. Beckers

Herr Dr. Beckers:
Bevor ich zur Beantwortung Ihrer vielen Fragen komme, gestatten Sie mir aufgrund Ihres Redebeitrags noch eine kurze Vorbemerkung: Dass hier zu wenig informiert worden wäre was den Schulausschuss angeht, was die Eltern angeht, also wir haben wirklich sehr viel mit anderen gesprochen, sowohl im Schulausschuss, ich kann das auch durchaus noch mal belegen, als auch mit den Eltern, da gab es eine sehr große Veranstaltung, als auch mit der Schule. Dazu würde ich gerne noch was sagen: Grundsätzlich in all diesen Punkten habe ich immer gesagt als zuständiger Schulstadtrat für diesen Bezirk werde ich hier keine Änderung eines Schuleinzugsbereiches durchführen und eine Vierzügigkeit der Hunsrück-Grundschule erzwingen, wenn ich selber persönlich nicht davon überzeugt bin.

Ich habe immer gesagt, wir sind in einem Diskussionsprozess und wir setzen uns mit dieser Thematik auseinander und auch mit den Eltern auseinander. Das hatte ich in der öffentlichen Veranstaltung noch mal ausdrücklich betont. Insofern ist der Zungenschlag,
der jetzt hier so kommt mal schnell um die Ecke, eine Vierzügigkeit einzurichten, zumindest was meine Position angeht, hier ganz sicher nicht so. Und ich werde das auch noch weiter begründen, aber das muss man mal am Anfang sagen.

So, jetzt fangen wir mal an mit den Zahlen. Das ist immer ein bisschen schwierig mit den Zahlen, ich hoffe, dass es mir gelingt, das darzustellen, weil wir hatten ja hier auch schon mal eine sehr umfangreiche Vorstellung des Schulamtes zum Thema wachsende Stadt in Friedrichshain und in Kreuzberg und da sind ja auch viele Zahlen genannt worden. Es gibt regelmäßig Zahlen, die wir in den Schülerstatistiken bekommen. Es sind Zahlen in den neuen Einzugsgebieten, die beschlossen wurden. Es sind Zahlen, die nicht beschlossen wurden. Also mit Zahlen können wir uns hier alle wirklich weit und lange beschäftigen.

Ich versuche jetzt mal, ich sage ausdrücklich ich versuche jetzt einmal aufzuklären, soweit es mir möglich ist, warum hier diese Zahl 7 so eine Bedeutung anscheinend für einige hat und warum diese Zahl 7 und, das ist ja von Ihnen hier angeführt worden, die Zahl 8,5 in dem Raum steht. Erst einmal vielleicht noch mal zur E.-O. Plauen, das scheint ja für viele hier auch noch mal so ein Thema zu sein, was ich in den Diskussionen auch immer wieder gehört habe, dass gerade die E.-O. Plauen, das Auslaufen der E.-O. Plauen ein Riesenfehler gewesen wäre, weil rein rechnerisch, wenn man sich das mal so anschaut, natürlich man schnell sagen kann, hier sind ein paar Züge dort, ein paar Züge dort und dann irgendwie jetzt auf einmal haben wir zu viel Nachfragen und vorher hatten wir das ja alles.

zu Frage 1:
Also, erst einmal: Das Bezirksamt hat am 14.05.2013 beschlossen, die E.-O. Plauen
Grundschule auslaufen zu lassen und zum Ende des Schuljahres 2018/19 aufzuheben. Daran hat sich ja auch nichts geändert und vor dem Hintergrund dieser Entscheidung gab es einen extrem langen Abwägungsprozess. Ich glaube, der hat fast ein Jahr gedauert, den wir in den verschiedensten Gremien, auch hier in der BVV mit mündlichen Anfragen, mit der Dialoggruppe Schulentwicklung Nürtingen und E.-O. Plauen in Kooperation mit Campus Marianne begleitet haben.

Der Schulausschuss ist hier mehrfach tätig gewesen, also auch mit den Eltern gab es Versammlungen. Kurzum: Am 12.06.2013 ist dann die Entscheidung gefallen das zu machen. Und ich will auch noch mal den Grund nennen oder die Gründe nennen, warum das damals geschehen ist, weil hier einfach eine Situation entstanden ist über viele Jahre, wo es nicht gelungen ist, mit dieser Schule einen sogenannten, wie man jetzt so schon sagt, Turnaround hinzubekommen.

Die E.-O. Plauen Schule war eine Schule, die fast keine Nachfrage mehr hatte. Wir hatten
im letzten Einschulungsschuljahr 13/14 nur noch 25 Kinder, die sich an dieser Schule angemeldet haben. 25 Kinder mit einer Kapazität, die weitaus höher ist, nämlich die Kapazität einer vierzügigen Schule hat. Gleichzeitig hatten wir natürlich auch ein paar andere Probleme, die möchte ich auch hier nicht ganz in Vergessenheit geraten lassen. Frau Zinn hatte ja vorhin nach den Schulprodukten gefragt und nach Geld gefragt und dieses und jenes.

Als ich diesen Bereich übernommen habe, habe ich eine KLR-Minuszahl gehabt, die stand irgendwo bei 2 Mio., 2,5 Mio. oder so etwas und das ist natürlich ein Problem, weil wir hier einen Raumüberhangfaktor haben und dieser Raumüberhang wird vom Land Berlin, wie wir hier zumindest wissen, wird schlichtweg vom Land Berlin nicht erstattet.

Wir haben da ein Problem. Wenn, in dem Moment, wo wir in der Tat Schüler und Schülerinnen haben, die zwar nach den, sage ich mal 100%-Regelungen eigentlich einer Schule zugewiesen sind, aber schlichtweg dort nicht ankommen, weil die Eltern alles, wirklich alles unternehmen, um ihre Kinder möglichst woanders zu beschulen, übrigens auch in Mitte oder in Treptow-Köpenick. Das waren auch so ganz beliebte Ausweichvarianten.

Kurzum: Die anderen Schulen, die wir hatten und die wir auch haben, Gott sei Dank, das ist nämlich die Nürtingen und das ist auch die Heinrich-Zille, die liegen in unmittelbarer Nachbarschaft zur E.-O. Plauen und gerade diese Schulen hatten eine sehr hohe Nachfrage, weil hier auch viel passiert ist. Hier ist auch einfach ein wirklich gutes Schulkonzept, ein engagiertes Team und das hat dazu geführt, dass wir bei der Heinrich-Zille einmal so ein bisschen dieses Leid hatten, dass sie eben einfach nur zweizügig war und die Eltern und natürlich auch die Schule selbst und ich denke
auch viele hier wollten, dass die Heinrich-Zille als erfolgreiche Schule mit einer wirklich sehr guten Schulleitung dann auch den Weg finden kann in eine Dreizügigkeit. Das ist inzwischen geschehen.

Das Gebäude der ehemaligen Borsig-Schule, quasi über den Lausitzer Platz gerichtet, hat
eben jetzt hier dann die Möglichkeit, die Kinder der Heinrich-Zille in der Dreizügigkeit mit zu beschulen.

Also ist hier auch Zug dazugekommen. Es ist ja nicht nur was abgebaut worden, wie man
vielleicht vermeintlich denken kann, sondern auch etwas hinzugekommen. So genauso natürlich auch bei der Nürtingen-Grundschule. Die Nürtingen-Grundschule ist auch eine ziemlich gute Schule. Der Schulausschuss war auch dort vor Ort, hat sich das angeschaut.
Wir haben dort auch sehr viele Eltern, die diese Schule nachfragen. Auch hier, die war ja damals dreizügig, musste abgewiesen werden, was letztendlich natürlich auch dann sehr bedauerlich war, wenn gerade gute Schulen dann auch eine entsprechende Nachfrage erzeugen und dann eine Ablehnung erfolgen muss aufgrund von Kapazitätsmangel.

Auch, das muss man an dieser Stelle sagen, war eben eine infrastrukturelle Maßnahme der Schule notwendig, um eben dieses KLR-Defizit, was wir hatten, abzusenken und wir haben ja hier die Situation, dass wir ab 2014 hier auch pauschale Minderausgaben im Haushalt so eingetragen haben, dass es immer zu einer Ressort-Verantwortung kommt, da sind wir ja in der dezentralen Verantwortung und damit wird die PMA, nämlich die pauschale Minderausgabe, die eben halt aufgrund der geringen Zuweisung der Senatsverwaltung und der Defizite, die wir hier in diesen Bereichen dann haben bei der Raumnutzung, dann wiederum der Schule und damit auch dem Sportamt, was da ja mit dabei ist, dann zugeordnet.

Wenn wir in einer dezentralen Verantwortung stehen und eine Summe dort zu verantworten haben, die wir einsparen sollen im Haushaltsvollzug, die die Million überschreitet, dann ist es für ein Amt wie das Schulamt personell nicht zu untersetzen. Man macht ja viel über die Personalmittel und Stellen, die möglicherweise zeitweilig nicht besetzt werden. Es geht eigentlich fast nur über das Einsparen von Infrastrukturkosten, um hier eine Entlastung zu schaffen.

Wir hatten dann die Situation im Schul- und Sportamt im letzten Jahr, aber auch in diesem Jahr, Frau Zinn hat das ja so ein bisschen angedeutet mit ihrer Fragestellung, dass wir hier in der Tat Honorarmittel sperren mussten für die Schulen, aber auch Mittel zur sozialen Unterstützung von Sportvereinen und vielen anderen mehr, auch eine 10%ige Sperrung von Sachmitteln ist erfolgt.

Diese Einschränkungen werden wir wahrscheinlich auch dieses Jahr gar nicht mehr aufheben können. Ich denke und hoffe, dass wir zumindest in der neuen Haushaltsberatung, die Zahlen des Schul- und Sportamtes sind ja jetzt durchaus besser, dass wir dann hier zumindest zu solchen …, ja, Verwerfungen, die letztendlich dort mit den Leistungen verbunden sind, nicht kommen müssen.

Also mit dem Auslaufen der E.-O. Plauen wurde eine Kapazitätserweiterung der beiden anderen Schulen vorgenommen und jetzt kommen wir zu diesen neuen Zügen: Wenn man jetzt also rechnet, das war damals auch die Vorlage des Schulamtes, wir haben in der Nürtingen-Schule dann faktisch vier Züge, in der Heinrich-Zille-Schule drei Züge, dann haben wir zusammengerechnet mit dem, was wir dort haben sieben Züge und hätten dann, das ist eben jetzt die Möglichkeit bei der Neunzügigkeit, hier die Chance auf …, quatsch, bei der Siebenzügigkeit die Chance, einen Einschulungsbereich zu schaffen und jetzt kommt das, was eigentlich wirklich richtig schwierig ist und was ich versucht habe, vorhin bei der Einwohneranfrage auch schon mal zu erwähnen: Wir haben de facto hier eine Kapazität von sieben Zügen.

Wir müssen aber, um eben diese 100%-Regelung dort einzuführen, müssen wir die Zahlen nehmen des Amts für Statistik vom 31.12.2014 und zu 100% eine Schuleinzugsgebietsnachweisung für die Schüler, die dort aufwachsen, liefern. Das heißt im Grunde genommen: Hier ist es richtig, dass wir hier nicht von der Kapazität von sieben Schulen ausgehen können im Einzugsbereich 3, weil wir ja eine 100%ige Nachweispflicht haben. Auch jetzt schon hat übrigens die Hunsrück-Schule einen kleinen Bereich in dem Schuleinzugsbereich der Region 3, aber der ist eben sehr klein.

Die Idee war nun, um diese 100% absichern zu können, dass wir die Einzugsbereiche so schneiden, dass wir die Hunsrück-Grundschule dort einem Zug aus dieser Schulregion 3 zuordnen, die vermutlich in der Realität, und das ist jetzt der Punkt, wo wir eigentlich sozusagen immer ein bisschen auseinanderliegen, die in der Realität vermutlich niemals dort ankommen werden, weil wir haben vorhin etwas gehört, ja, das war auch ein Vorschlag von mir an die Schule, aber das ist ja abgelehnt worden, weil dann gleich gesagt wird, ich würde da vielleicht irgendwie rumtricksen, wenn ich jetzt eine Vierzügigkeit dort einrichte, dann würde natürlich vierzügig beschult werden und damit wäre das Schulkonzept kaputt.

Deswegen haben die das erst mal so auch gar nicht mehr weitergeführt. Erfahrungsgemäß kommen nicht 100% an. Das gibt es eigentlich nicht. Es kommen 90% an, vielleicht,
und das ist die Regel, auch 80% dort in diesen Gebieten, lassen sie es auch 90% sein.
Aber wenn man das jetzt mal rechnet, wenn dann keine Eltern oder nur einige Eltern Schulen in freier Trägerschaft wählen oder ein besonderes Schulkonzept wählen, dann sind die quasi dort nicht mehr die Nachfrager für die Schulplätze, die wir garantieren müssen.

Die Prognose des Schulamtes lief auf diese sieben Züge hinaus. So und wenn wir jetzt mal rechnen, wir haben beispielsweise eine Rückgangsquote in den vergangenen Jahren gehabt von 20%. Selbst wenn man diese Quote jetzt wieder verändert und sagt okay, aufgrund der schwierigen Wohnungslage, aufgrund der verbesserten Leistungen und Annahme auf den Schulen, würde sich diese Abwanderung halbieren, sagen wir mal auf …, nur auf 10%, selbst dann werden wir in diesem Bereich maximal bei einer Quote, was die Kapazität angeht, von 7,3 Zügen. Also auch hier nicht 8, irgendetwas, ist da nur für den Fall 100%.

Aber, um das noch mal deutlich zu sagen und da sehe ich schon, dass einige wirklich jetzt auch Schwierigkeiten haben, dem zu folgen. Es tut mir leid, es ist aber so, wir müssen 100% nachweisen, was dann letztendlich dort kommt, denn es können durchaus auch weniger sein. Das war die Idee, dann mit den Einzugsbereichen der Hunsrück-Grundschule eben hier einen Zug zumindest auszuweisen, dass eben hier aus dieser Schulregion dort ein Zug ankommen kann, zumindest rechnerisch, vielleicht auch faktisch, das wissen wir nicht und das war auch die Befürchtung der Eltern, weil die natürlich nicht wollten, dass die jetzt hier vierzügig werden und insofern wurde dieser Vorschlag, der relativ früh kam, dann auch nicht akzeptiert.

Zusätzlich zu den Einwohnerzahlen sind die Erkenntnisse aus den Wohnungsneubautätigkeiten der Regionen zu beachten und natürlich auch prognostisch einzuplanen. Deswegen werden wir auch keine Schulgebäude, in welcher Form auch immer abgeben, weder an den Liegenschaftsfonds noch sonst jemanden. Ich möchte auch gern, dass die E.-O. Plauen, zumindest die Räume, die quasi da noch überbleiben, wenn die Nürtingen erst einmal vierzügig ist, auch behalten werden.

Deswegen auch die Sanierung, damit wir dann die Möglichkeit haben, wenn wir hier tatsächlich in Not geraten, in echte Not geraten, das muss dann schon der Fall sein, dass wir diese Räumlichkeiten dann auch nutzen können für eventuelle Schulerweiterungen, die dann notwendig werden würden.

Die Zahlen, die wir bekommen vom statistischen Landesamt, werden jährlich angepasst. Wir kriegen sie immer zum 31.12.2014, aber nicht nur wir, sondern auch das Land Berlin. Und ich war ja nun im Rat der Bürgermeister in der Vertretung und habe gesehen, welche Diskussion in einigen Bezirken dort ist. Es war der Tagesordnungspunkt Schulentwicklungsplan des Landes Berlin und da ist natürlich auch die Diskussion um eben diese Prognosen, diese 100% und was tatsächlich ankommt.

Auch hier ist faktisch das 90 …, ich glaube 90 Züge wurden im Land Berlin genannt, die also einen Überhang quasi haben, aber trotz alledem und das …, ist das ja sozusagen keine Kompensation, wenn in den Gebieten, in den Regionen, wo eben halt Schülerzahlen wachsen, dass dann eben dort der Leerstand eben nicht ist, sondern dann der Schulbereich nachgefragt werden muss.

Wir hatten oder hauptsächlich besteht das Problem, und das ist dann der Zug, der auch noch kommt, von dem ich jetzt noch nicht gesprochen habe, für die Vierzügigkeitsausweisung in der Schulregion 4. Das ist die Schulregion natürlich mit der Fichtelgebirge-Grundschule wie die meisten wissen und auch der Rosa-Parks-Grundschule. Auch hier muss bei einer Neustrukturierung der Schuleinzugsbereiche mit dieser 100%-Quote gerechnet werden, die faktisch in der Regel wie gesagt in der Regel nicht ankommt.

Die Prognosezahlen für die Fichtelgebirge-Grundschule hat allerdings eine Vierzügigkeit ergeben als Notwendigkeit, weil hier in der Fichtelgebirge-Grundschule mittlerweile die Eltern dort, und das beobachten wir auch zunehmend, real auch diese Schule nachfragen. Die Fichtelgebirge-Grundschule hat eine wirklich tolle Entwicklung gemacht in den letzten Jahren, das freut auf der einen Seite, aber auf der anderen Seite führt es natürlich dazu, dass solche Schulen dann auch erhöht nachgefragt werden, d.h., dass die 100%, die eigentlich angelegt sind, dann noch im höheren Maße erfüllt werden als in der Vergangenheit, weil die Kinder bzw. die Eltern die Kinder nicht mehr nach Treptow-Köpenick schicken oder auch nicht mehr schicken können oder eben anderes probieren, um dort ihre Schulvorstellung zu realisieren.

Deswegen ist auch hier der Bedarf jetzt erst einmal prognostisch auf eine vierzügige Grundschule ausgelegt, die Schule ist aber nur dreizügig. So, d. h. also hier muss Bewegung rein. Dasselbe ist übrigens auch bei der Rosa-Parks, nur hat die Rosa-Parks in der Tat noch Kapazitäten und wir werden in der Rosa-Parks-Schule, die ja derzeit noch vierzügig ist, auch in den nächsten Jahren doch durchaus schon schulorganisatorische Maßnahmen durchführen, dass hier auch Schüler eingeschult werden aus dem Bereich quasi der Rosa-Parks. Für die Hunsrück-Grundschule ist das keine Lösung.

Die Hunsrück-Grundschule hat hier, wie gesagt, wenn man das mal jetzt hochrechnet diese gesamten Bedarfe, tatsächlich das Problem, dass sie als vierzügige Schule hier eine Rolle spielt. Wenn diese Vierzügigkeit nicht umgesetzt werden kann, haben
wir ein Problem gegenüber dem, was wir eigentlich müssen, dann die vier …, die entsprechenden 100%igen Schulplatznachweise zu erbringen. Das werden wir dann nicht hinbekommen. Ich hoffe, dass das ein bisschen klarer geworden ist diese Diskussion um diese Sieben-Kapazität und tatsächlich, was hier prognostisch nicht unbedingt, aber zumindest bei den Schuleinzugsbereichen nachweisen müssen, da ist eine Differenz.

Um diese Differenz geht es glaube ich in den ganzen Diskussionen und dies ist harter Tobak, das weiß ich, dass sozusagen nachzuvollziehen. Vielleicht gelingt es einfach zu sagen okay, die 100% erfordern eben durchaus mehr Kapazitäten, die zur Verfügung gestellt werden. Die Nachfrage ist in der Regel aber geringer und dadurch ergeben
sich Möglichkeiten auch zu verschieben.

zu Frage 2:
Also Hauptgrund für die geplante Änderung der Schuleinzugsbereiche und das war ja
auch damals im Bezirksamtsbeschluss auch vorgesehen, war natürlich, wenn eine Schule ausläuft wie E.-O. Plauen, dass wir dann natürlich auch eine Einzugsbereichsänderung durchführen müssen. Hier ist dann gesagt worden, die Schulnetzveränderung wird mit der Einschulungsbereichsänderung einhergehen, die voraussichtlich zum Schuljahr 15/16 greifen wird. Da sind ja jetzt vielleicht heute. Genau das wollte das Schulamt hier jetzt auch tun.

Der Einschulbereich der E.-O. Plauen-Grundschule musste auf die erweitere Nürtingen-
Grundschule und erweiterten Heinrich-Zille-Grundschule aufgeteilt werden, insofern war die Notwendigkeit für die Schulregion 3 da. In der Schulregion 4 sollten ebenfalls Änderungen der Schuleinzugsbereiche vorgenommen werden, weil die Fichtelgebirge-Grundschule ihren gegenwärtigen Einschulbereich, wie ich es gerade dargestellt habe, nicht mehr versorgen kann.

Parallel eben dann auch die Erweiterung der Hunsrück-Grundschule auf eine vierzügige, die nach den gegenwärtigen Prognosen und Einwohnerzahlen eigentlich nur zweizügig ist. Das muss man an dieser Stelle auch mal sagen. Zweizügig ist sie tatsächlich nach den Schülerzahlen, die im Augenblick dort in diesem Schuleinzugsbereich sind. Dass sie dort dreizügig eben beschult wird, hängt mit anderen Faktoren zusammen, die auch dadurch begründet sind, dass diese Schule eben Schüler aus anderen Bereichen aufnimmt. Das ist aber nicht unbedingt dann die Schulregion 3.

So, vor diesem Hintergrund macht es natürlich Sinn, beide Schulregionen zu betrachten und nicht die Schulregion 3 getrennt und dann noch mal eine Schuleinzugsbereichsänderung der Region 4. Insofern hat das Schulamt das aufgenommen und hat eben sozusagen in der Gesamtumschau nicht nur eine Region betrachtet, sondern beide und hat eben für alle dieser fünf Schulen eben neue Einzugsbereichsänderungen vorgeschlagen. Und dieser Vorschlag ist aus Sicht jetzt erst
mal des Schulamtes durchaus auch nachvollziehbar. Es soll wohnortnah sein, dass die Kinder eben maximal 900 m Entfernung haben und dass vor allen Dingen auch die Kapazität, die rechnerisch da ist, den Schulen dann auch rechnerisch diesen 100%-Einschulbereichskindern dann zuzuordnen ist.

So und jetzt finde ich also diesen Vorwurf, ich würde nicht informieren oder das Schulamt würde nicht informieren ja, also das Schulamt hat eigentlich regelmäßig informiert. Es gibt die Statistiken, die ständig quasi, wenn sie, sowie sie irgendwie veröffentlicht sind, dem Schulausschuss mitgeteilt werden, auch gegeben werden. Es gibt die Anmeldezahlen, die wir regelmäßig natürlich auch dem Schulausschuss mitteilen. Also dass der  Schulausschuss keine Möglichkeit hat, sich ein Bild von der Situation zu machen, also auch vor dem Hintergrund der Information, die das Schulamt gibt, die ich gebe, also wirklich schon schwer nachzuvollziehen.

zu Frage 3a:
Also grundsätzlich: Schulkonzepte werden von allen Schulen entwickelt und in der Regel auch gelebt. Das Schulkonzept der Hunsrück-Grundschule wurde, als es mal entwickelt wurde, der Schulaufsicht vorgelegt. Und in der damaligen Genehmigung, jetzt werde ich mal formal, in der damaligen Genehmigung ist ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass es hier keine Ewigkeitsgarantie geben kann, weil natürlich schulorganisatorisch aufgrund veränderter Rahmenbedingungen durchaus die Erfordernis bestehen kann, ein Schulkonzept den Rahmenbedingungen, die sich verändert haben, auch anzupassen bzw. zu berücksichtigen.

Das mag nicht allen gefallen, aber man kann keine Schulkonzepte sozusagen machen und grundsätzlich davon ausgehen, dass sie für die Ewigkeit sind. Das heißt nicht, dass es kein gutes Konzept ist, das habe ich damit nicht gesagt, will ich damit auch nicht gesagt haben. Aber eine Schule ist eben nicht irgendwie sozusagen ein Objekt in einem Umfeld, was sozusagen nicht auf das Umfeld auch reagieren muss. Dass die Hunsrück-Schule mit ihrem Konzept ein gutes Konzept ist, dass die Hunsrück-Schule mit dem Konzept sehr viel erreicht hat, dass es sozusagen auch Modellcharakter haben kann, will ich damit gar nicht in Abrede stellen, im Gegenteil.

Noch habe ich hier gar nichts abgeschafft. Das ist Ihre Unterstellung und das habe ich in meinem Eingangssatz gesagt und das gilt nach wie vor gegenüber den Eltern, denen ich das bei der Veranstaltung in der Hunsrück-Schule auch öffentlich gesagt habe. Bevor wir hier eine Schule in ihrer Konzeption grundlegend verändern und das Schulkonzept so nicht mehr umgesetzt werden kann, werde ich mir das sehr gut überlegen und ich habe damals gesagt, dass ein Vorschlag des Schulamtes, auch wenn das jetzt sozusagen ganz besonders hoch bewertet wird, erst dann eine Umsetzung erfährt, wenn ich sicher sein kann, dass ich mit diesem Schulkonzept, dass diese Anpassung nicht mit …, also dass diese möglich ist die Anpassung. Wenn sie nicht möglich ist, müssen wir in der Tat noch mal darüber reden.

Das habe ich damals gesagt und dazu stehe ich heute auch und ich werde auch weiterhin noch da zur Ausführung nehmen, dass ich das auch dem Bezirksamt nicht vorgeschlagen habe, wie er nun diese Vierzügigkeit über das eine Jahr hinaus vorzuschlagen. So, die Frage ist aber natürlich auch, das Schulkonzept der Hunsrück-Grundschule, inwieweit
kann man es verändern, ohne dass dieses Konzept völlig aufgelöst werden muss. Diese Frage ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt für mich noch nicht geklärt. Das Land Berlin hat an dieser Stelle die Auffassung geäußert, dass gebundene Ganztagsschulen grundsätzlich mit 12,5 Räumen pro Zug so organisiert werden können, dass das Konzept des Rhythmisierung des gebundenen Ganztagsprinzips durchaus realisiert werden kann.

Und grundsätzlich muss ich auch mal sagen: Diese Schuleinzugsbereiche, die ganze Diskussion darum, weil gesagt wird, da wird nicht richtig beteiligt oder so was. Es gibt natürlich immer jemanden, dem es nicht gefällt, grundsätzlich, gar nicht die Hunsrück-Grundschule, das ist normales Geschäft, dann auch hier eine Schuleinzugsbereichsänderung zu machen und hier natürlich auch die Diskussion dazu zu führen. Das ist nichts Ungewöhnliches, wird jetzt vielleicht bei der Hunsrück-Grundschule noch mal ganz deutlich, aber ich erinnere auch die BVV, dass es hierzu auch andere gab, die bereits beschlossen wurden, die auch unproblematisch waren, aber irgendwo gibt  es natürlich immer Dinge, die dann dort diskutiert werden.

Weil das so ist, gibt es auch einen allgemeinen Fahrplan bei so etwas. Dieser allgemeine Fahrplan sieht in der Regel so aus, dass das Schulamt aufgrund der ganzen statistischen Daten, die es hat, und Prognosen und natürlich auch der Zahlen des Statistischen Landesamtes losgeht und sozusagen wie viel Einzugsbereiche erst mal rechnerisch so schneidet, dass eben diese 100% Kinder dort auch versorgt werden können. Dann gehen wir in die Gremien, machen halt quasi die Beteiligung der entsprechenden Schulen, machen dort die Beteiligung des Bezirksschulbeirates und in der Regel wird der Bezirkselternausschuss auch noch beteiligt.

Das ist ein normales Verfahren und dann kommt ist …, Schulausschuss habe ich vergessen, kommt natürlich auch dazu, sowieso, und dann geht es irgendwann in der Abredung aller Prozesse, gibt es entsprechende Änderungen oder auch nicht und geht dann in das Bezirksamt und dann hat das Bezirksamt darüber zu entscheiden, ob es diesen Vorschlag des Schulamtes und damit auch des Stadtrates natürlich folgt oder nicht folgt.

Also so ist das Verfahren. Dieses Beteiligungsverfahren ist nicht neu, das gab es schon …, gibt es schon seit längerer Zeit und deswegen, weil es eben in der Schule immer viel Diskussionsbedarf gibt, ist dieses Verfahren auch so im Land Berlin geregelt und dieses Verfahren ist hier auch so aufgenommen worden.

Und ich muss vielleicht an dieser Stelle auch sagen, dass auch bei den Diskussionen bei allen beteiligten Schulen die Vierzügigkeit bzw. die neuen Schuleinzugsbereiche durchaus Unterstützung gefunden haben und befürwortet wurden, mit Ausnahme natürlich der Hunsrück-Grundschule und haben alle, letztendlich auch des Bezirksschulbeirates u.a. an diesen vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt.

zu Frage 3b:
Das Schulamt hatte bezüglich der vorgesehen Änderungen im Vorfeld auch Kontakt
zu den betroffenen Schulen, natürlich. So wurden mit den Schulleitungen der beiden Regionen im Vorfeld auch Abstimmungsrunden zur Einrichtung des jeweils neuen Schuljahres durchgeführt, das ist auch Standard, das passiert auch regelmäßig. Und insbesondere mit dem Schulleiter der Hunsrück-Grundschule wurde am 21.01.2014 bereits, ich bitte das durchaus auch zur Kenntnis zu nehmen, ein Gespräch zum dem Thema Schulentwicklung geführt. Und auch darüber gesprochen, dass ein absehbar notwendiger Änderungsprozess des Einschulbereiches auf den Weg gebracht werden wird.

Zur Vorbereitung der Einrichtung des Schuljahres 2015 und der geplanten
Schuleinzugsbereichsänderung für das Schuljahr 2016/17 fand dann eine gemeinsame Beratung des Schulamtes mit der zuständigen Schulaufsicht der Außenstelle Friedrichshain-Kreuzberg und den Schulleiterinnen und Schulleitern der Schulregion 3 und 4 am 09. März 2015 statt. Spätestens seitdem war denke ich auch allen Beteiligten klar, wie die Vorstellungen des Schulamtes aussehen würden.

zu Frage 3c:
Entfällt.

zu Frage 3d:
Das Schulamt hat sich darüber natürlich Gedanken gemacht. Hier geht es um die Mensa. Die Mensa ist in der Tat ein Problem, weil, da wir noch nicht genau wissen, wie wir im
Rahmen eines Schulkonzeptes mit dem Raumbedarf einer vierzügig gebundenen Ganztagsschule da diese Mensaproblematik, falls sie wirklich eine Problematik darstellt, lösen können. Was dafür aber erforderlich ist, das wird derzeit im Rahmen einer Standortanalyse, an der auch die Senatsverwaltung für Bildung beteiligt ist und dem Schulamt geprüft. Ist also auch hier auf dem Weg der Prüfung.

Selbst wenn eine Vierzügigkeit beschlossen werden würde, wäre … oder worden wäre muss man ja sagen, wäre aber noch genügend Zeit denke ich, sich in diesem Thema Mensa anzugehen, weil ja auch erst ab nächstem Jahr dann das Aufwachsen beginnen würde.
Und die Schulleitung hat uns ja gesagt, dass im nächsten Jahr die Beschulung einer vierten Klasse kein Problem darstellt, nur natürlich für das nächste Jahr. Gut.

zu Frage 3e:
Es wurden verschiedene Alternativen abgewogen und geprüft. Die haben wir dann
auch noch mal in der Diskussion Runde Tisch, der ja dann mit den beteiligten Schulen und Elternvertretungen durchgeführt wurden, diskutiert. Da ging es um die Jens-Nydahl-Grundschule, dass man da den Einschulbereich möglicherweise vergrößern könnte. Es ging um einen sogenannten „Sprengel“, also gemeinsamer Einzugsbereich mehrerer Schulen, insbesondere hierbei die Hunsrück-, Fichtelgebirge- und Rosa-Parks genannt, um eben aus dieser 100%-Situation herauszukommen, die ich hier geschildert habe, die aber nicht realisierbar sind, weil letztendlich die Wege bei einem Sprengel derart weit sind, dass wir hier denken, dass das gerichtlich nicht haltbar ist und dass ein sogenannter „Sprengel“ nach der Rechtsprechung dann aufgehoben werden würde.

zu Frage 3f:
Also diese Fragestellung halt ich jetzt wirklich für unzutreffend, denn beim Runden
Tisch vertreten waren ja nun gerade die betroffenen Schulleitungen, auch jeweils eine Elternvertretung der Schulen, darum ging es ja. Auch der Bezirksschulbeirat, der Bezirkselternausschuss waren vertreten und auch Sie, verehrte Frau Riester, waren ja dort als Vertreterin des Schulausschusses zumindest zeitweilig auch anwesend. Aber als es zur entscheidenden Frage nach Lösungsvorschlägen ging in dieser Runde, habe ich den Vorschlag eines neutralen Gutachtens unterbreitet, um hier zu klären, ist diese Schule mit ihrem Konzept und wenn ja wie oder vielleicht auch nicht in der Lage, dort eine Vierzügigkeit dann auch umzusetzen oder geht es nun partout nicht oder was muss dort auch geschehen, damit sie es kann. Dieses Gutachten, das war ein Vorschlag,
den ich dort unterbreitet habe und das stieß eigentlich auf Entgegenkommen aller.

Genauso stieß auf Entgegenkommen jetzt erst einmal auch der Vorschlag des Schulleiters der Hunsrück-Grundschule, dass er im nächsten Jahr eine vierte Klasse dort durchaus einrichten will, ohne dass es hier jetzt irgendwelche negativen Rückwirkungen auf das Schulkonzept haben wird. Das war relativer Konsens.

Der Elternvertreter der Hunsrück-Grundschule hat dazu mehrfach Fragen gestellt, aber ich kann mich jetzt nicht erinnern, dass er jetzt selber Vorschläge gemacht hätte. Aber auf die Nachfrage, was denn nun mit den Schuleinzugsbereichsänderungen ist, die kam aus dem …, sozusagen aus dem Runden Tisch, habe ich dann geantwortet, bis zum Vorliegen des Gutachten bleibt alles wie es ist. Das war meine Position. Insofern ist das, was Sie sagen, ich würde jetzt mit Biegen und Brechen versuchen, eine Vierzügigkeit in der Hunsrück-Grundschule einzuführen, schlichtweg nicht belegbar und nicht richtig.

So, das Gute dabei ist, es waren ja viele oder relative viele bei diesem Runden Tisch und ich denke mal, das steht außer Frage. Es gab dann allerdings einen gewissen Diskussionsbedarf als ich das gesagt habe, dass ich eben die  Schuleinzugsbereichsänderung nicht durchführen werde, zumindest nicht in diesem Jahr, bis Klarheit vorliegt bei der Hunsrück-Grundschule, wie das denn nun weitergeht.

Und dieser Unmut hat dann zum Vorschlag einer Elternvertreterin geführt, allerdings
nicht der Hunsrückgrundschule, warum wir denn nicht dann zumindest eine Rechtssicherheit schaffen wollen und die Einschulungsbereichsänderung nur für ein Jahr verändern würden, also quasi nur bis zum Schuljahr 2016/17. So, weil ja auch der Schulleiter gesagt hat, es wäre jetzt zumindest für dieses Jahr da kein Problem, eine vierte Klasse aufzunehmen. Also hätte es auch niemanden wirklich wehgetan.

Der Vorschlag kam, wie gesagt, von …, nicht von der Hunsrück-Grundschule, aber von einer Elternvertreterin. Und hier ist sehr wohl der Elternwille berücksichtigt worden oder zumindest ein Elternwille, weil alle anderen sagten dann eigentlich warum nicht, das ist doch eine Superidee, dann haben wir im Grunde genommen drei Punkte, wir haben das Gutachten, wir haben die Freiwilligkeit der Hunsrück-Grundschule, dass sie kein Problem hat, im nächsten Jahr eine vierte Klasse aufzunehmen und wir haben eine Schuleinzugsbereichsänderung zumindest für ein Jahr, um dann eine entsprechende Rechtssicherheit zu haben. Also ich fand das jetzt erst mal ganz und habe dann auch gesagt, dass ich genau das als Vorlage in die Bezirksamtssitzung einbringen werde.

zu Frage 3g:
Ehrlich gesagt, so ganz genau weiß ich das noch nicht. Dafür war die Zeit jetzt eigentlich
viel zu kurz, aber ich denke, wir werden eine Ausschreibung machen oder eine Interessenbekundung, müssen wir sehen. Zentral wichtig ist glaube ich für alle Beteiligten, wenn wir schon Geld ausgeben für ein Gutachten und viel Mühe und Zeit dort hineingesteckt wird, muss es ja auch eine Aussagekraft haben und auch eine gewisse Akzeptanz hoffentlich erzielen können, weil ich denke, wir sind alle sehr gespannt, mal sozusagen von anderer Seite, die etwas entspannter und sozusagen nicht als betroffene Seite sich diesem Thema nähert und dann man zu schauen, was geht hier eigentlich und was geht nicht.

Also das Interesse ist bei allen Beteiligten, bei den Beteiligten sehr groß und deswegen werden wir sehr darauf achten, dass hier kein Gefälligkeitsgutachten wie auch immer entstehen wird. Das habe ich jetzt mal mit Herrn Dobe besprochen dieses Thema. Herr Dobe ist ja für die Hunsrück-Grundschule durchaus eine bekannte Größe und ich denke, der hat auch ein gewisses Expertenwissen, was genau dieses Konzept der Hunsrück-Grundschule angeht und was geht und was nicht geht.

Also Herr Dobe hat mir jetzt erst mal zugesagt, dass er das Schulamt jetzt bei der Kriterienauswahl für dieses Gutachten unterstützen wird und darüber bin ich jetzt erstmal sehr froh, weil wir da glaube ich jemanden haben und ich denke, hoffe, dass zumindest auch bei der Hunsrück-Schule das so gesehen wird, dass Herr Dobe hier
durchaus eine wichtige Rolle haben kann, um hier die Kriterien eben beratend mit einzuführen und ich hoffe, dass Herr Dobe dann auch bei der Zusage bleibt, die er mir aber schon gegeben hat.

Ich habe dem Schulausschuss zugesagt, dass all diese Kriterien dann dort auch vorgestellt werden und dann können wir sie diskutieren und ich glaube, dann sind wir alle ein bisschen klüger als im Augenblick, was dann dazu führt, dass wir dann das Gutachten nach der Sommerpause in Auftrag geben können und ich hoffe, dass es noch in diesem Jahr dann noch erstellt werden kann, damit dann die Diskussion auf einer hoffentlich etwas versachlichten Ebene weitergeführt werden kann.

Es kann aber auch dazu führen, dass wir eben feststellen, es geht nicht. Kann aber auch
dazu führen, es geht unter den Bedingen, dass … und das werden wir uns dann genau anschauen, wie wir damit weiter umgehen.

zu Frage 3h:
Ja, das ist ja genau die Frage. Da gibt es ja sehr unterschiedliche Vorstellungen. Also zum einen ist es erstmal so, dass natürlich die Hunsrück-Grundschule sagt, dass sie jetzt mal kein Problem hat durch Verlegung des Musikraums und des Raumes des Sozialpädagogen in die Remisen, im Schuljahr 2016 zumindest eine weitere Klasse aufnehmen zu können und es auch keine Auswirkungen hat auf das jetzige Konzept der Hunsrück-Grundschule.

zu Frage 3i:
Diese Stellungnahme der bezirklichen Schulaufsicht sagt zumindest, das ist ja die
Senatsverwaltung, dass grundsätzlich eine Rhythmisierung im gebundenen Ganztag bei 12-13 Räumen pro Zug organisierbar ist. Das Konzept der Hunsrück-Schule zeichnet sich durch die Anpassung an die sehr gute Raumausstattung aus. Daraus folgt, dass das spezifische, anerkannte und gelungene Konzept, bei anderen räumlichen Voraussetzungen eine Anpassung erfahren würde, die sicher auch zum Wegfall von Angeboten führen kann.

Eine Generalisierung der Aussage, dass Rhythmisierung bei eingerichteter Vierzügigkeit grundsätzlich nicht mehr möglich ist und nur noch Unterricht und Ganztag als getrennte Bereiche organisierbar wären, kann von schulaufsichtlicher Seite nicht bestätigt werden. Das ist die eine Sichtweise. Die Schule und die Eltern, wissen wir, sehen das bekanntlich anders, das haben sie auch uns mitgeteilt.

Ich denke, wir werden alle mehr Klarheit haben, wenn wir uns mit dem Gutachten auseinandersetzen, das hoffentlich dann auch allgemeine Anerkennung findet und ich denke, Herr Dobe ist da eine große Hilfe.

zu Frage 3j:
Na ja, also erst einmal ist es originäre Aufgabe des Schulamtes, Einzugsbereiche, falls erforderlich, zu verändern. Ich habe das, glaube ich, jetzt hinreichend dargestellt. Das erfolgt niemals und wirklich niemals wahllos und unterliegt keiner Hexerei, Zauberei oder Willkür oder gar der Absicht, Kindern in ihrer schulischen Entwicklung irgendwie schaden zu wollen. Also das bitte ich auch wirklich dem Schulamt mal zu glauben, das ist doch … also … Die Änderung von Einschulbereichen erfolgt unter Betrachtung aller Schulen einer Schulregion, auch über die Schulregion hinaus und unter Beachtung der vorhandenen Schülerzahlen und der Schülerzahlenprognose sowie der Wohnortnähe und Fußläufigkeit der künftigen Schüler/innen.

Das sind die Grundlagen. Zudem ist eben nicht nur eine einzige Schule zu betrachten, sondern auch die Bedürfnisse, auch anderer, mittlerweile, und das ist das Gute eigentlich daran, vielfach ebenfalls erfolgreicher Schulen in die Betrachtung mit einzubeziehen.
Und das müsste uns eigentlich alle erfreuen. Ich meine, ich bin ja nun wirklich schon sehr lange, seit ‘88 wohne ich eigentlich im Wrangelkiez und ich habe die Fichtelgebirge schon, um das mal hier auch ganz klar zu sagen, wirklich auch als Schule erlebt, die durchaus auch Probleme hatte, dort die Kinder aus den Schuleinzugsbereichen auch tatsächlich zu beschulen. Das ist heute anders.

Das ist doch etwas, worüber wir jetzt erst mal auch ganz zufrieden sein sollten, dass unsere Schulen in SO 36 mittlerweile eine Attraktivität erzielt haben, auch mitten im Wrangelkiez. Und das ist aber natürlich, was ich vorhin auch schon ausgeführt hatte, da müssen wir halt dann sehen, dass wir die Schuleinzugsbereiche entsprechend anpassen, um solche erfolgreichen Entwicklungen von Schulen, und das ist auch die Rosa-Parks übrigens, genau dasselbe. Die Rosa-Parks-Schule, kann ich mich auch noch erinnern, hatte ja diese Schwierigkeit der Fusion und wird im Augenblick auch sehr nachgefragt.

Das ist auch eine sehr positive Entwicklung und solche Dinge muss man natürlich auch schützen und um diese …, solche Entwicklungen auch schützen zu können finde ich, ist es auch notwendig, dann über den Tellerrand hinauszuschauen und zu schauen, wie sieht es auch aus in der Gesamtbetrachtung. Also die Hunsrück-Grundschule ist ja eine gute, eine tolle Schule, völlig klar, aber mittlerweile machen sich auch andere Grundschulen auf den Weg. Das muss man hier mal festhalten.

zu Frage 3k:
Tja, ich war ja nicht allein mit meiner Auffassung, aber es gab keine Mehrheit, so ist
das nun mal. Mit Niederlagen muss man auch im demokratischen Prozess leben können und ich auch. Aber ich bin schon der Auffassung, dass der Kompromiss des Runden Tisches, die Einzugsbereiche nur für ein Jahr zu verändern, viel Gutes, aber nichts Nachteiliges bewirkt hätte, zumindest nicht aus meiner Sicht.

Denn das Gute hätte vor allen Dingen darin gelegen, was ich auch schon gesagt habe, für die Eltern eine Sicherheit herzustellen, wo ihr Kind nächstes Jahr tatsächlich zur Schule gehen kann. Das ist nun nicht der Fall, also wird es natürlich zu schulorganisatorischen Maßnahmen möglicherweise kommen müssen, um eben dort die Beschulung auch gewährleisten zu können.

Was das alles bedeutet, wie viel Einzelumlenkungen in welchem Umfang zu tun sind bei den 450, also das kann ich momentan noch nicht sagen, aber ich denke, es wird schon einige Arbeit auf das Schulamt zukommen, denn für jedes schulpflichtige Kind in den Schulregionen 3 und 4 wird es eine Einzelfallbetrachtung vermutlich geben müssen und dann werden wir uns genau die Kapazitäten der Schulen jeweils anschauen und die Anzahl der Anmeldungen und wenn es also zur Übernachfrage kommt, Kinder aus dem Einschulbereich nicht in der für sie zuständigen Schule beschult werden können, weil die Kapazität schlichtweg nicht ausreicht, werden sie umgelenkt werden in jedem Einzelfall.

Und dann wird in jedem Einzelfall geprüft, wie weit ist die Entfernung zur nächsten Schule. Mit neuen Bescheiden wird quasi dann die Schulzuweisung durchgeführt und da ist die Frage passt es immer. Vorher muss man noch prüfen, sind da Geschwisterkinder
möglicherweise an dieser Schule, auch da gibt es eine Geschwisterkinderregelung, können wir das überhaupt leisten. Also da ist einiges zu tun.

Und was Eltern, die dann aber …, was Eltern dann unternehmen, die abgewiesen werden oder nicht an diese Schule kommen, das wird in einem etwas höheren Maß denke ich auch darauf ankommen, wie dann die Eltern das bewerten. Es kann sein, dass vielleicht gar nicht so viel passiert.

Ich will jetzt hier nichts an die Wand malen oder irgendwelche Schreckgespenster hier konstruieren. Es kann aber auch sein, dass Eltern dann sagen halt okay, dann klagen wir jetzt. Wenn Eltern sagen zum Beispiel, sie wollen an die Hunsrück-Grundschule, ist ja nur zweizügig, haben wir noch zwei möglicherweise Kapazitäten offen, dann klagen wir mal, weil wir vielleicht nicht dort hinwollen.

Dann ist die Frage, und das kann ich auch an dieser Stelle gar nicht beantworten, was passiert dann vor Gericht, wie werden die Gerichte da entscheiden. Werden sie möglicherweise dann sagen, dass es hier dann zu einer Aufhebung quasi kommt? Werden sie Einzelzuweisung machen? Kann es sein, dass sie sich alle Schuleinzugsbereiche, alle fünf anschauen und feststellen, dass hier die Kapazität 100% Schulplatzsicherheit nicht übereinstimmen?

Und dann sagen sie, dieses Schulamt hat fehlerhaft gearbeitet, weil es eben diesen Schuleinzugsbereich nicht angepasst hat und ich sage mal, im allerschlimmsten Fall könnte es dann dazu führen, dass sogar das Gericht eine Entscheidung fällt, die dann dazu führt, dass das Schulamt hier ganz im Einzelfall neu zuweisen muss und davor hat auch das Schulamt natürlich große Sorge, übrigens auch ich, weil das dazu führen würde, dass wir das Schulamt dann lahmgelegt haben, aber wirklich komplett, dann geht da gar nichts mehr.

Also zumindest aus meiner Sicht wäre das eine Lösung gewesen, Schuleinzugsbereich ein Jahr ändern. Die Gefahr hätten wir da nicht gehabt. Wir hätten das Problem nicht gehabt, aber nun ja.

zu Frage 4 / 4a / 4b:
Okay, ich gehe das mal kurz durch. Also ich habe das ja jetzt schon mal gesagt
mit den Schulplätzen. Wir haben insgesamt 260 Räume, die derzeit zur Verfügung stehen für eben die Anzahl dieser Kinder.

zu Frage 4c:
Ja.

zu Frage 4d:
Ja, bereits zum Schuljahr 2015/16 wird, unabhängig von der Hunsrück-Grundschule,
an der Schule eine fünfte 1. Klasse eingerichtet werden. Zum Schuljahr 2016/17 erfolgt auf der Basis der Zahlen der im Einschulbereich lebenden Schulanfänger*innen eine erneute Abstimmung mit dem Schulleiter. Das müssen wir dann sehen.

zu Frage 5:
Grundlage dieser Idee und des Antrages des Schulamtes ist das Schulanlagensanierungsprogramm, das SSP. Hier hatten wir eine Summe eingestellt, ich glaube irgendwas um die 100.000,00 EUR, um eben diese Summe auch in die Borsig-Schule investieren zu können.

zu Frage 5a:
Mit Schreiben vom 28.07.2014 teilte die Senatsverwaltung mit: „In Ihrem Bezirk sind
deutliche Überkapazitäten vorhanden, so dass es nicht möglich ist, die begrenzten Mittel für Gebäude einzusetzen, die die Überkapazitäten noch erhöhen würden. Die Grundschulüberkapazität beträgt im Schuljahr 2013/14 rd. 15 Züge. Sie wird sich zwar durch die inzwischen eingeleiteten Maßnahmen verringern, zum Ende des Prognosezeitraumes jedoch noch immer vorhanden sein. Deshalb stellt sich die Kapazitätserweiterung der Heinrich-Zille-Schule um das Gebäude der ehemaligen Borsig-Schule noch kritischer da.“ Zitatende.

zu Frage 5b:
Also da kann ich Ihnen sagen nein, das hat ausnahmsweise einmal nichts mit den
Finanzen zu tun.

zu Frage 5c:
Ja, na ja ist doch klar, das Inklusionskonzept ist auf Landesebene bisher nicht beschlossen. Nach Aussagen der Senatsbildungsverwaltung wird der Senat sich vermutlich am 07. Juli im Rahmen seiner Haushaltberatung auch mit dieser Frage befassen. Heißt mit anderen Worten: Vielleicht erfahren wir im Anschluss des 07. Juli, wie viel Geld für Inklusion im Land Berlin bereitgestellt wird.

zu Frage 5d:
Na ja, wir haben 1 Mio. für alle Bezirke bekommen von der Senatsverwaltung. 1 Mio.
geteilt durch 12, kann man ja rechnen. Wir haben unser Geld ausgegeben für zwei Maßnahmen. Maßnahmen an der Charlotte-Salomon-Grundschule und an der Rosa-Parks-Grundschule. Da war unser Anteil dann auch ausgegeben.

zu Frage 5e:
Na ja, also das, was Heinrich-Zille-Grundschule ursprünglich war, die ist barrierefrei,
allerdings das Gebäude Borsig ist es eben halt noch nicht, da müssen wir noch Geld investieren.

zu Frage 5f:
Ja, das Gebäude Lausitzer Platz, wie ich gerade andeutete, ist natürlich dann barrierefrei
herzurichten. Die Planungen sind bereits mit dem Facility-Management offensichtlich auf
dem Weg, so wurde mir das mitgeteilt. Borsig. Die Maßnahme muss entweder aus eigenen Mitteln finanziert werden, da habe ich Zweifel, dass wir das können, oder aus einem Förderprogramm, das nicht durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft koordiniert wird, weil die, wie gesagt, die Finanzierung ablehnt.

Da habe ich auch Zweifel. Ich hoffe, dass ich über das SIWA, also 2. Auflage SIWA hier dann tatsächlich Mittel auch für die Borsig-Schule bekomme. Ansonsten wäre das äußerst unglücklich, eine Schule, die eine sehr gute Entwicklung macht wie die Heinrich-Zille quasi in einem Schulgebäude dort einen dritten Zug aufwachsen zu lassen, dass dann baulich nicht den Ansprüchen entspricht und außerdem will die Heinrich-Zille auch Inklusion betreiben und macht es ja auch schon und hier keine Gelder zu investieren, wäre äußerst schlecht.

zu Frage 6:
Also die prognostizierten Berechnungen des Schulamtes waren und sind nicht fehlerhaft,
das habe ich alles schon ausgeführt, sondern werden alljährlich aufgrund der aktuell vorliegenden Zahlen und Daten angepasst und aktualisiert. Die jährlichen Anmeldezahlen sowie alle aktualisierten Prognosen und Planungen wurden den bezirklichen Gremien und insbesondere dem Schulausschuss regelmäßig zur Verfügung gestellt, um dem Grundsatz der Transparenz zu entsprechen.

Zu Prognosen des Landes für andere Bezirke kann ich mir hier nicht äußern, ich kann
nur so viel dazu sagen, dass es wie gesagt im besagten RDB in der Sitzung sehr wohl ein Thema war und die Senatsbildungsverwaltung dort ausgeführt hat, dass ihre Prognosen auch stimmig sind, allerdings Abweichungen von weniger als 1% offensichtlich durchaus bestehen. Wie sich das nun auf die einzelnen Bezirke niederschlägt, das vermag ich hier nicht zu sagen.

zu Frage 6a:
Wie im Vortrag am 24.03., das war hier in diesem Raum, auf der gemeinsamen Sitzung
von Schul- und Haushaltsausschuss haben wir hier sehr dezidiert die Entwicklung wachsende Stadt aus Sicht des Schulamtes u.a. wahrnehmen können. Und alles, was bisher bekannt ist an Wohnungsbau und Neuvorhaben und da verlassen wir uns auch auf die Angaben des Stadtplanungsamtes, werden selbstverständlich in die Prognosen und die Planungen des Schulamtes miteinbezogen.

zu Frage 6b:
Also Schulregion 5 im Ortsteil Friedrichshain: Neubau Grundschule Pufendorfstraße.
Allerdings muss ich jetzt auch sagen, jenseits von MEB ist nicht, das ist schon mit MEB. Also dort wird eine dreizügige Grundschule entstehen und wir können es auch nur so machen, weil wenn wir es ohne MEB machen würden, hätten wir in der Tat baurechtlich und aus vielerlei anderen Gründen gar nicht mehr die Zeit, die Schülerzahlenentwicklung in dem Gebiet abzusichern.

Insofern stellt sich für mich jetzt die Frage, soll ich jetzt wirklich nicht auf die MEBs eingehen, soll ich die wirklich rauslassen oder soll ich sie zumindest kurz skizzieren. Ich mache es jetzt mal.

Wir haben in der Schulregion 6 die Pettenkofer-Grundschule. Hier ist allerdings kein MEB in der Tat, hier wird das Direktorenhaus dort hergerichtet. Das war ja auch eine Entscheidung hier der BVV. Dann haben wir die Schulregion 8, da haben wir die Erweiterung der Thalia-Grundschule, Alt-Stralau, um einen Zug, das ist jetzt aber auch glaube ich kein MEB und dann haben wir den Neubau Grundschule Corinth-Modersohnstraße. Dort werden drei Züge entstehen, auch mit einem MEB und wir haben die Grundschule am Traveplatz, dort ist ein Zug, auch ein MEB. Dann haben wir die Zille-Grundschule, also nicht die Heinrich-, sondern die Zille-Grundschule und hier auch ein
MEB. Und insgesamt geht das Schulamt davon aus, dass die Schulplatzbedarfe ab dem Schuljahr 2021 zumindest in der Größenordnung von 7 bis 17 Züge planerisch aktuell nicht untersetzt sind.

Für den Ortsteil Kreuzberg sind derzeit keine baulichen Erweiterungen geplant. Allerdings, wie gesagt, haben wir alle die große Hoffnung, dass wir die MEBs, die in unserem Ortsteil Friedrichshain entstehen sollen, dann auch zeitnah umgesetzt bekommen.

zu Frage 7 / 7a:
Also erst mal nach aktueller Auskunft der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
besteht für dieses Gebiet eine Unsicherheit in Bezug auf die künftigen Wohnungsbaupotenziale. Einigen Eingeweihten ist sicherlich klar, woran es liegt. Sollte es dennoch demnach zu einem Wohnungsneubau kommen, ist aus der Sicht des Schulamtes die Versorgung am Standort des Gebäudes der ehemaligen E.-O.-Plauen Grundschule vorstellbar. Und ich möchte das auch noch mal bestärken: Für mich ist das tatsächlich ein Schatz, den wir doch haben dort als Raumreserve, den wir dann auch nutzen können.

zu Frage 7b / 7c / 7d:
Ja, also das Thema „Anbindung einer Sek. II an der Refik-Veseli-Schule“ befindet sich aktuell in der Erörterung zwischen der Schule, dem Schulamt und der Schulaufsicht.
Und ich weiß natürlich, dass parallel zu dem, wie bei Schule üblich, auch viele andere Gespräche unterwegs sind und ich kann Ihnen aber versichern, es gibt hier keinerlei Zusage an keinem Ort, dass hier die Gebäude der E.-O.-Plauen hier jetzt sozusagen schon vergeben sind an die Sek. II der Refik-Veseli-Schule.

Das ist eine Überlegung, die tatsächlich auch im Raum steht, aber eine Entscheidung darüber ist noch nicht getroffen und ich muss Ihnen sagen, ich sehe es auch, wie gesagt, angesichts der Entwicklung, die wir haben, etwas kritisch, aber wir haben hier auch einen
Entwicklungsprozess, weil nämlich auch nicht nur die Refik-Veseli-Schule wird eine gymnasiale Oberstufe bekommen, sondern es gibt eine oder es gab eine AG, das ist die sogenannte „Brunswicker-AG“ und die hat insgesamt sich hier unsere integrierten Sekundarschulen, aber nicht nur unsere, sondern die im Land Berlin angeschaut, die keine gymnasiale Oberstufe haben und in der Regel auch nicht so gut nachgefragt sind.

Genau nämlich auch aus diesem Grund, auch aus diesem Grund. Ist nicht der alleinige Grund, aber ein wichtiger. Insofern soll hier jetzt, sollen Kooperationen, Verbünde geschaffen werden, dass also die integrierten Sekundarschulen, eventuell auch mit Gemeinschaftsschulen verbunden, gemeinsame gymnasiale Oberstufen bilden. Das gilt im Prinzip auch für die Refik-Veseli-Schule und die Refik-Veseli-Schule ist gerade auf der Suche nach einem Partner, einer Partnerschule und wenn wir dasalles haben, dann ist die Frage natürlich dann, der Standort ist zu klären und das werden wir dann auch tun, aber das ist in der Tat ja auch noch ein bisschen hin.

zu Frage 8: Das Schulamt hält nicht an den Rückgangsquoten fest, sondern weist diese aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte zusätzlich aus. Die 100%-Quote wird ebenfalls ausgewiesen. Also es ist kein Festhalten in diesem Sinne. Ohne Rückgangsquote wird vom Schulamt usw. ein zusätzlicher Bedarf eingeschätzt.

zu Frage 9:
Ich beantworte das mal: Hier steht das Schulamt im engen Austausch mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zum Thema „Wachsende Stadt“ und „Grundschulbedarfe“. Es werden folgende Daten der jeweiligen Grundschule zusammengefasst, für jede Schule abgeglichen. Derzeitige Standortauslastung, sogenannte Strukturquote, Verhältnis zwischen den Schüler/innen der Klassenstufe 1 bis 6 und der Einwohner/innen der Altersstufe 6 bis 12 Jahre, das geht dann in den Einschulbereich.

Die Einwohnerdaten je Einschulungsbereich, die Daten des künftigen Wohnungsneubaus zur Ermittlung der Grundschulklassenbedarfe bis 2020. Bei sich abzeichnenden Schulplatzengpässen gibt es folgende Empfehlung seitens der Senatsverwaltung:
Eben die organisatorischen Maßnahmen, die Einschulbereichsänderungen und leider auch, wenn es gar nicht anders geht, die Verdichtung.

Bauliche Maßnahmen sind Standortoptimierung, Investitionsplanung, eventuell auch Reaktivierung, Umnutzung und dann die bereits angesprochenen modularen Ergänzungsbauten. Bei der Investitionsplanung geht man von fünf bis acht Jahren aus, bei den modularen Ergänzungsbauten von ein bis zwei Jahren.

Die nächsten Schritte für uns im Bezirk sind: Wo können weitere benötigte Kapazitäten geschaffen werden? Das prüfen wir. Welche Standorte eignen sich für Ergänzungsbauten? Das. Wo und in welchem Umfang ist Flächensicherung für Neubauten zu betreiben? Und die ganz spannende Frage zum Schluss natürlich: Wie können wir das finanzieren? Welche Möglichkeiten haben wir da? Welche Mittel können wir in Anspruch nehmen?

zu Frage 10:
Ja, also das Musterraumprogramm ist ausschließlich für Neubauten konzipiert. Das
ist, glaube ich, mittlerweile uns allen klar, und dient daher nur als Orientierung und als Richtwert für die sogenannten Bestandsgebäude, die wir in der Mehrzahl ja haben. Es wird zudem herangezogen zur Zählweise von sogenannten anrechenbaren Räumen zur Ermittlung der Standortkapazität.

Bestandsgebäude werden hier aber nicht nach Quadratmetern, wie im Musterraumprogramm sozusagen als optimale Größenangaben dargestellt, bemessen, sondern diese werden nach der Raumanzahl bemessen, d.h. Klassenräume zählen ab 50 m², alle anderen Unterrichts-, Fach- und Freizeiträume ab 35 m². Und alle Unterrichtsräume außer Klassenräumen sind für Mehrzweck und Mehrfachnutzung danach vorgesehen.

Schulkonzepte sind im Rahmen dieser Musterraumprogramme und auch der entsprechenden Ausführungsvorschrift vorgesehen, dass sie hier sich daran orientieren und gegebenenfalls anzupassen sind. Das sind die Rahmenbedingungen, die der Schulträger durch das Schulamt hier auch zu berücksichtigen hat. Ich sage es aber auch, vielleicht auf die Landesebene betrachtet, die hier ja auch heute vertreten ist, ich finde es persönlich sehr hilfreich, wenn wir dort Diskussionen führen, die auch jenseits von parteipolitischen Farben in vielen Gremien auch bereits schon stattfinden.

Wenn sie zu einer Entlastung bei der Berücksichtigung standardisierter Raumfaktoren
durch die Senatsverwaltung führen und es zu sogenannten, und das wäre auch mein ganz besonderer Wunsch, Ist-Budgetierung kommen könnte. Also der Finanzierung nach entstandenen Kosten durch das Land für die Schulgebäudenutzung im Bezirk. Ich bin mir ganz sicher, dass das die grundlegenden Voraussetzungen sind, wenn wir sozusagen eine gute Schulentwicklung, die wir haben, weiter entwickeln wollen oder auch halten wollen. Und ich hatte den Eindruck, auch im RdB, aber auch bei der Stadträterunde, dass durchaus die Diskussion auf dem Weg ist.

zu Frage 11:
Die durchschnittliche Klassenfrequenz ist bei 25 Schüler/innen pro Klasse. Gemäß §
4 Absatz 8 der Verordnung zur Änderung der Grundschulverordnung besteht jede Klasse in der Schulanfangsphase grundsätzlich aus 23 bis 26 Schüler/innen. An Schulen, das hatte ich vorhin schon mal gesagt bei der Einwohneranfrage, an denen entweder mindestens 40% aller Schüler/innen nicht deutscher Herkunftssprache sind oder an denen die Erziehungsberechtigten von mindestens 40% aller Schüler/innen von der Zahlung eines Eigenanteils zur Beschaffung von Lernmitteln befreit sind, und in Klassen mit Schüler/innen mit sogenannten sonderpädagogischem Förderbedarf beträgt die Größe der Klasse davon abweichend 21 bis 25 Schüler/innen. Sehr geehrte Frau Riester, ich hoffe, Ihre Anfrage beantwortet zu haben.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 16.06.2015
Bündnis 90/Die Grünen
Fragestellerin: Paula Riester

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