DS/1777/IV Mündliche Anfrage

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie viele Hinweise auf illegale Ferienwohnungen liegen dem Bezirksamt vor?

2. Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass eine illegale Nutzung als Ferienwohnung im Sinne des Zweckentfremdungsverbots umgehend untersagt wird?

3. Wie viele Ferienwohnungen konnten bisher durch das Zweckentfremdungsverbot in den
Ortsteilen Friedrichshain und Kreuzberg wieder zu dringend benötigtem Wohnraum werden?

Nachfrage:

1. Mit wie vielen untersagten Ferienwohnungen, die anschließend wieder als regulärer Wohnraum genutzt werden können, rechnet das Bezirksamt bis Ende dieses Jahres?

Beantwortung: Herr Mildner-Spindler

zu Frage 1 und 3:
Die Zahlen und Angaben zu Ihren Fragen 1 und 3 haben sich von der vorhergehenden
Frage zu jetzt nicht verändert, insofern will ich die nicht nochmal wiederholen. Ja, wir
haben monatlich ca. 40 solcher Hinweise über unser Internetportal, über die E-Mail-Adresse, schriftlich… in welcher Form auch immer. Nicht alle diese Hinweise sind letztendlich Hinweise auf illegale Ferienwohnungen, weil… es können Hinweise auf Wohnungen sein, die Bestandsschutz genießen, es können Hinweise auf Wohnungen sein, die als Gewerbe gelten und insofern ist die Zahl die gleich wie vorhin gesagt, 115 Hinweise haben letztendlich zur Eröffnung eines Amtsverfahrens geführt. Das hatte ich vorhin schon so ausführt.

zu Frage 2:
Es lässt sich sagen, dass es in der Tat so ist, dass wir hier erstmal gehalten sind, zu
unterscheiden und zu bestimmen, ist es eine illegale mögliche zweckfremde Nutzung oder ist es eine Nutzung, die Bestandschutz genießt. Das wird ermittelt und erst danach wird ein Verfahren eingeleitet. Wir verfolgen alle Hinweise, die wir über  zweckentfremdung@ba-fk.berlin.de oder über leerstand@ba-fk.berlin.de bekommen, die wir schriftlich bekommen, die ich als Stadtrat auch über meine Adresse zugeschickt bekomme.

‚Das sind Hinweise aus der Nachbarschaft… das können auch andere Hinweise sein. Stichprobenhaft ist die Arbeitsgruppe selbst auf einschlägigen Portalen unterwegs, sucht nach Hinweisen und ich habe vergangene Woche sehr gerne das Angebot angenommen, als der Kollege aus Mitte den Stadträtinnen und Stadträten aller Berliner Bezirke
angeboten hat, an sozusagen den Ergebnissen seines Projektes zu partizipieren, wenn das Hinweise sind, die sich nicht auf Mitte, sondern auf andere Bezirke beziehen.

zu Nachfrage 1:
Hier möchte ich nur sagen, dass eine solche Beantwortung spekulativ wäre. Das können wir nicht tun, weil nach wie vor – das habe ich hier oft genug schon beantwortet – ist nicht
irgendwie sicher zu bestimmen, wie viele Ferienwohnungen haben wir tatsächlich im Vergleich zu denen, die bestandswahrend angezeigt worden sind. Vielfach können das, was auf Portalen ist, auch nur Zimmer sein. Das wäre dann korrekt und nicht zu beanstanden nach dem Zweckentfremdungsverbot, insofern… wäre das spekulativ. Und gleichzeitig ist es noch so, dass auch aus den Hinweisen, die wir bekommen, nicht in jedem Fall die Konsequenz erwächst, dass wir so eine Wohnung zurückgewinnen und auf der anderen Seite sind es Hinweise, die dann in Einzelfällen dazu führen, dass nicht ein Hinweis gleich eine Wohnung ist, sondern dass ein Hinweis auch mehrere Wohnungen sein kann, so dass man das nur wirklich anhand dessen, was man erreicht hat,
subsumieren kann und schwer prognostizieren kann in die Zukunft. Wir sind seit Mai in der Lage, über das inzwischen laufende Anwendungssystem für die Dokumentation der Arbeit im Bereich Zweckentfremdung eine monatliche Statistik zu erstellen.

Diese monatliche Statistik werden wir auf unseren Internetseiten dann regelmäßig zur Verfügung stellen. Aber auch das… ist eine Bestandsbeschreibung und hier eine Prognose auf die Zukunft. So, dann habe ich noch den Hinweis bekommen vom Kollegen Schüßler, dass Sie vielleicht mit Ihrer Nachfrage die angesprochene Wohnung und Adresse in der Obentrautstraße meinen, die hier sozusagen noch nachgefragt ist, aber vielleicht nicht mehr auf der Tagesordnung sein wird und die der Kollege Panhoff beantworten würde.

Dort haben wir zugearbeitet und mussten entsprechend unsere Interpretation und Handhabung des Zweckentfremdungsverbots zuarbeiten, dass es sich dort um eine Gewerbenutzung in der Vergangenheit handelte und wenn dann das gewerblich weiter genutzt wird, greift das Zweckentfremdungsverbot nicht. Das ist bedauerlich, das gehört ggf. auch zu den Schwächen dieses Gesetzes. Ähnliche Situationen werden wir in der Zukunft noch an der einen oder anderen Adresse im Bezirk haben. Wo wir derzeit an der Prüfung sind, ist es eine gewerbliche Nutzung, wo vorher gewerbliche Nutzung war oder greift dort das Zweckentfremdungsverbot.

In dem Fall, was die Obentrautstraße betrifft, konnten wir nur unsere Einschätzung/Beurteilung zuarbeiten, dass das so korrekt ist, weil es sich um Gewerberäume handelte. Und dann will ich es mir nicht verkneifen, die Frage zu beantworten, die in Ihrer Überschrift in dem Betreff sozusagen gestellt ist: Kann Friedrichshain-Kreuzberg was Mitte kann. Da können wir als Friedrichshain-Kreuzberg sagen, sicher können wir das und das tun wir und wir müssen uns mit unseren Ergebnissen und der Arbeit unserer Arbeitsgruppe nicht verstecken.

Ich sage Ihnen ganz ehrlich, ich fühle mich auch nicht in einer Konkurrenz- und Wettbewerbssituation mit einem anderen Bezirk, weil es darum… glaube ich nicht geht, olympischer Gedanke – schneller, höher, weiter – sondern, dass es darum geht, ordentlich aufgestellt zu sein, da gehen Bezirke unterschiedliche Wege. Wir können mit dem, wie wir uns organisiert und aufgestellt haben, durchaus zufrieden sein, müssen wir uns vor niemandem verstecken.

Herr Schwarze: Na gut, also dann vielen Dank für die ausführliche Beantwortung auch der nicht gestellten Fragen, aber… daraus schließen wir dann erstmal, dass es eine Genehmigung für eine Ferienwohnung leider dann ja doch gab, wenn ich Sie richtig verstanden hatte. Die Frage, die erste Nachfrage, die ich gestellt hatte, möchte ich dann vielleicht nochmal etwas anders formulieren.

Es war ja den Medien zu entnehmen, dass in Mitte der Stadtrat von 3.000 Wohnungen ausgeht, die nicht genehmigt sind und die dem Wohnraum zurückgeführt werden. Haben Sie denn eine Schätzung über den illegalen Bestand? Gibt es da Annahmen im Bezirksamt bei Ihnen? Wenn Sie zwar nicht sagen können, wie viele davon zurückgeführt werden können bis zum Ende des Jahres, aber von wie viel illegalem Bestand gehen Sie denn aus?

Herr Mildner-Spindler:
Das ist genauso eine Spekulation und die Frage danach habe ich mehrmals beantwortet. Als das Land das Gesetz auf den Weg gebracht hat, ist das Land davon ausgegangen,
dass es 12 – 15.000 solche illegalen Nutzungen gibt, die abgestellt werden sollen. Im Ergebnis bestandswahrend sind angezeigt worden bis Sommer letzten Jahres ca. 6.000 Wohnungen landesweit, also die Hälfte dessen, was der Gesetzgeber da mal in seine Begründung prognostiziert hatte.

Wenn man sich dem anschließt, könnte man sagen, bei angezeigten 1.000 Wohnungen bei uns im Bezirk wäre die Dunkelziffer genau nochmal 1.000 Wohnungen. Wenn 6.000 angezeigt sind von vermuteten 12 bis 15.000 ist es zu vermuten… die Hälfte ist angezeigt, aber das ist nirgendwo belegt. Wenn die Hälfte angezeigt wäre, würde es eine Dunkelziffer von 1.000 Wohnungen bei uns im Bezirk geben. Darüber haben wir keinen Aufschluss, ob das wirklich so hoch ist und die Zahlen, die der Kollege in Mitte verwendet, sind auch keine anderen als zu sagen, ich gehe mal davon aus, die Hälfte dessen, was vielleicht da ist, ist uns angezeigt worden. Aber das ist nirgendwo belegt und es ist auch nicht belegbar.

Herr Jösting-Schüßler:
Ja, ich will nochmal nachfragen, ob ich das richtig verstehe. Gewerberäume können in Ferienwohnungen umgewandelt werden, d.h., da sind Sie gehalten, einen entsprechenden
Antrag positiv zu beantworten oder gibt es da einen Ermessensspielraum? Darum geht es ja in dieser Obentraut 29, dass dort Gewerberäume waren und ein Antrag vorlag, diese
Gewerberäume in eine Ferienwohnung umzuwandeln. Frage ich das Bezirksamt, ich weiß nicht, ob Sie direkt betroffen sind?

Herr Mildner-Spindler:
Wenn Gewerberäume für Unterbringungszwecke genutzt werden, dann muss bei uns kein Antrag gestellt werden, sondern dann kann das so passieren.

Frau Jösting:
Dann stelle ich die Frage laut, die wir da eben diskutiert haben. Müsste dann nicht
aber ein Bauantrag gestellt werden sozusagen auf Errichtung einer Wohnung, die ja irgendwie wahrscheinlich auch eine bauliche Veränderung der bisherigen Gewerbeeinheit beinhaltet?

Herr Panhoff:
Ja.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 24.06.2015
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller: Julian Schwarze

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