SA/275/III

Schriftliche Anfrage Antwort

Sehr geehrter Herr Hirschmüller,

Ihre o.g. Anfrage beantworte ich Ihnen wie folgt:

Frage:

Lt. DS/706/III wird der Bunker in der Schöneberger Str. 23A an das Berliner Gruselkabinett für ca. 9.000 € pro Jahr vermietet. Ich frage das Bezirksamt: Welche konkreten Auswirkungen hätte es für den Bezirkshaushalt ab 2011, wenn der Bezirk den Bunker verkauft bzw. an den Liegenschaftsfonds gibt und dadurch die kalkZ Gebäude, kalkZ Grund/Boden und AfA Gebäude, also die buw Kosten von ca. 200.000 € entfallen?

Antwort:

Das Grundstück mit dem ehem. Bunkergebäude wurde im Zusammenhang mit der Mietwertermittlung für das Berliner Gruselkabinett nochmals eingehend untersucht und dabei festgestellt, dass dem Gebäude aufgrund seiner baulichen Substanz und der für die Erschließung über das Schulgrundstück notwendigen und wertmindernden Geh-, Fahr- und Leitungsrechte sowie Baulasten kein Wert mehr zugemessen werden kann.

Daraus schlussfolgernd war, die den buw-Kosten zugrunde liegende Bauwertbestandsliste zu korrigieren und der Gebäudewert auf den Wert von 0,- € zu setzen. Seit 2009 fallen für den Bunker demzufolge auch keine buw-Kosten mehr an. Auf den Bezirkshaushalt 2011 könnten sich lediglich die (bei einer Veräußerung bzw. Abgabe) entfallenden Mieteinnahmen negativ auswirken.

Mit dem Liegenschaftsfonds und der Senatsverwaltung für Finanzen besteht hinsichtlich der Liegenschaft Schöneberger Str. 23A Einvernehmen, dass eine Vermarktung / Veräußerung durch die Lage innerhalb des Schulgrundstücks nicht realistisch ist, eine Übernahme durch den Liegenschaftsfonds daher nicht in Frage kommt und die Liegenschaft im bezirklichen Vermögen verbleibt.

Anmerkung:

Zu den buw-Kosten zählen lediglich die gebäudebezogenen kalkulatorischen Kosten wie kalkZ Gebäude und AfA Gebäude, nicht jedoch die grundstücksbezogenen kalkZ Grund/ Boden.

Mit freundlichen Grüßen

J. Kalepky

Bezirksstadträtin

Fragesteller: Werner Hirschmüller