DS/0753/IV
Antrag
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, das Jobcenter aufzufordern, Mietzahlungen in der Regel an Mieter*innen zu überweisen. Eine direkte Überweisung an Vermieter*innen soll nur in begründeten Ausnahmefällen stattfinden. Auch begründete Ausnahmen sollen zeitnah überprüft werden, mit der Zielsetzung, sie wieder rückgängig zu machen.
Begründung:
Mieter*innen von KOTTI&CO, die Transferleistungen beziehen, berichteten dem Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Queer, dass das Jobcenter oftmals die Miete direkt an die Vermieter*innen überweist. Dieses Vorgehen sollte eine Ausnahmeregelung bleiben, denn es entmündigt die Mieter*innen. Beispielsweise sind Mietminderungen bei Wohnungsmängeln für die Mieter*innen nur schwer zu realisieren.
Friedrichshain-Kreuzberg, den 04.06.2013
Bündnis 90 Die Grünen/SPD/PIRATEN