Initiator*in: B’90/Die Grünen, Manuel Sahib

Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, für die Zossener Straße, zwischen Bergmannstraße und Gneisenaustraße, eine Fußgängerzone anzuordnen. Für den Busverkehr der BVG, den Radverkehr und den Lieferverkehr soll eine Ausnahmeregelung getroffen werden. Die Anordnung einer Fußgängerzone, soll im Rahmen des Bürgerbeteiligungsverfahrens zur Begegnungszone mit den Anwohner*innen und Händlern diskutiert werden.

Begründung:

Die Anwohner*innen und die BVV fordern seit 2007 eine Sperrung der Zossener Straße in Höhe der Markthalle, um den Durchgangsverkehr aus dem Kiez rauszuhalten. Die zuständigen Hauptverwaltungen lehnten dies, in den letzen Jahren immer wieder ab. Seit der Eröffnung der Verbindung Axel-Springer/ Leipziger Straße hat der Verkehr in der Zossener Straße zugenommen, viele nutzen dies zur Umfahrung der Kreuzung Mehringdamm/ Yorckstraße. Die Forderung der Sperrung ist daher weiterhin aktuell.

Für die Anordnung von Fußgängerzonen im übergeordneten Straßennetz, sind in Berlin die Bezirksämter zuständig. (Geregelt im ASOG Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben, Nr. 22b) Die Anordnung einer Fußgängerzone, hätte den gleichen Effekt wie eine Sperrung.
Der Bezirk hat damit eine Möglichkeit, die Forderung der Anwohner*innen umzusetzen, den Durchgangsverkehr aus dem Kiez rauszuhalten und somit den Verkehrslärm zu reduzieren.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 06.06.2017
Bündnis 90/Die Grünen
Antragsteller*in: Manuel Sahib

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