Initiator*in: B’90/Die Grünen, Claudia Schulte
Mündliche Anfrage
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wann konkret ist mit der Einleitung des Interessenbekundungsverfahrens zur USB zu rechnen?
2. Wann kann mit dem Beginn der Arbeit im Rahmen dieser Mittelzuwendung gerechnet werden?
3. Wo genau sieht das Bezirksamt die Verknüpfung bzw. die Schnittstellen von Mieterberatung und einer „allgemeinen, unabhängigen Sozialberatung als Anlauf- und Clearingstelle zur Durchführung einer Erstberatung, Abklärung eines weitergehenden Beratungsbedarfs und
Vermittlung an Fachberatungsdienste – wie z. B. Mieterberatung –„?
Nachfragen:
1. Steht dem Bezirk auch bei einem späten Beginn der USB im weiteren Verlauf des Jahres 2018 die volle Zuwendungssumme für das Jahr 2018 zu?
2. Welche weiteren Maßnahmen, wie z. B. die finanzielle Aufstockung von Zuwendungen an die Tagesstätten für Wohnungslose zur Erweiterung des Beratungsangebots, plant das Bezirksamt ggf. darüber hinaus?
Beantwortung: BezStR Herr Mildner-Spindler:
zu Frage 1:
Wie im vergangenen Donnerstag im Fachausschuss ausgeführt, wird ein Interessenbekundungsverfahren zur unabhängigen Sozialberatung in Friedrichshain-Kreuzberg dann durchgeführt werden, wenn das Bezirksamt Gespräche geführt hat über die Möglichkeiten, Chancen, ggf. auch Grenzen einer gemeinsamen Auslobung oder eines Interessenbekundungsverfahrens „Vergabe hinsichtlich der Mietenberatung“. Die Gespräche dazu stehen noch aus, die werden wir kollegisch führen. Im Sozialamt wurde, darüber habe ich schon zwei Mal informiert, nach der Entscheidung
über die Aufteilung der landesweit 1,2 Mio. für allgemeine Sozialberatung in den Bezirken, woran Friedrichshain einen Anteil von 103.000 EUR hat, ein Interessenbekundungsverfahren vorbereitet. Das wollten wir im Februar durchführen. Ich habe diesen Prozess angehalten, um die
Entscheidung darüber mit den Entscheidungen über die Mieterberatung zu synchronisieren.
Am 15. Februar wurden zwischen den zwölf Berliner Bezirken und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen die Bündnisse für Wohnungsneubau und Mieterberatung in Berlin 2018 bis 2021 geschlossen. Dort stehen wiederum auch 100.000 EUR pro Bezirk und Kalenderjahr zu.
zu Frage 2:
Also Sie fragen eigentlich danach, wann kann die Sozialberatung starten. Das wird nach Interessenbekundung und Entscheidung dann passieren.
zu Frage 3:
Die Verknüpfung liegt auf der Hand. Am 10. Januar hat in Berlin die erste Strategiekonferenz zur Wohnungslosenpolitik stattgefunden. Diese Strategiekonferenz hat der Prävention von Wohnraumverlust einen hohen Stellenwert eingeräumt. Wohnungslosenhilfe soll nicht dort beginnen, wo Wohnungen verlorengegangen sind oder wo Wohnraum nicht gefunden werden kann, sondern Wohnungslosenhilfe soll dort beginnen, wo Wohnraumverlust, Räumungen zu vermeiden sind.
In der Arbeitsgruppe Prävention von Wohnraumverlust, an der ich teilnehme, war die Rede davon, es müsste unser Ziel sein, Räumungen in Berlin bis 2021 um 75 % zu reduzieren. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass vielfach Wohnraumverlust damit zusammenhängt, dass KdU nicht ordentlich organisiert worden sind, dass sich aber auch Mieterinnen und Mieter sozusagen in kündigungsrelevante Sachverhalte begeben haben, wo ihnen eine mietenrechtliche Beratung weitergeholfen hätte, solche Risiken zu vermeiden.
Insofern und auch eingedenk dessen, dass bekannte Mietenberatungsstellen sagen, wir sind bei Sozialberatung überfordert, wie Sozialberatungsstellen sagen, wir sind bei mieterrechtlichen Fragen überfordert macht es Sinn, das zu synchronisieren und aufeinander abzustimmen, wenn auch in der Arbeitsgruppe Prävention von Wohnraumverlust eben gefordert wurde, dass die Hilfen frühzeitig beginnen sollen, dass Hilfebedürftige den Weg zu den Hilfen finden sollen, dass zusammen gearbeitet, kommuniziert, vernetzt gearbeitet werden soll, wie das heute immer ja auch deutlich gefordert wird. Insofern müssen wir uns darüber noch verständigen, was können wir als Bezirk mit 200.000 EUR pro Jahr für Sozialangebote, wie Mietenberatung für beide Ortsteile an Angeboten erreichen, die zielgruppennah organisiert werden können.
zu Nachfrage 1:
Die Mittel stehen pro Haushaltsjahr zur Verfügung. Angesichts dessen, dass das Haushaltsjahr begonnen hat und angesichts dessen, dass nur ein geringer Prozentsatz dieser Mittel für Festkosten eingesetzt werden soll, müssen wir sicher dann darüber noch mal reden, wie wir die Mittel zu 100 % in 2018 einsetzen. Ich denke, das wird uns gelingen.
zu Nachfrage 2:
Die zweite Nachfrage, die hat, denke ich mal, nur mittelbar mit der Anfrage etwas zu tun, nämlich in Bezug auf die Zielgruppe. Die Mittel für die Mieten wie für die Sozialberatung sind zweckgebunden, stehen für andere Zwecke nicht zur Verfügung. Die BVV hat im September 2017 einen Doppelhaushalt für 2018/2019 beschlossen. Darin enthalten sind die Zuwendungen für die unterschiedlichen sozialen Zwecke. Das ist der finanzielle Handlungsspielraum, den das Bezirksamt im Haushalt 2018/2019 hat.
Friedrichshain-Kreuzberg, den 28.02.2018
Bündnis 90/Die Grünen
Fragestellerin: Claudia Schulte