Initiator: B’90/Die Grünen, Werner Heck

Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, den Beschluss der BVV vom 26.11.2014 „Genehmigung von künstlerischen Installationen, Aufmerksamkeits- und Gedenkzeichen im öffentlichen Raum nur nach vorheriger Konsultation der bezirklichen Expert*innengremien“ (DS/1367/IV) umzusetzen. Vor Genehmigung oder Beauftragung von künstlerischen Installationen im öffentlichen Raum sowie Aufmerksamkeitszeichen und Gedenkzeichen in jedweder Form und Ausführung sind die für dergleichen Anfragen, Anträge, Durchführungsersuchen oder Genehmigungen zuständigen Verwaltungen, Genehmigungsbehörden oder Genehmigungsinstanzen in den Abteilungen Stadtplanung, Bauen, Grünflächen oder Straßenland zwingend zu verpflichten, die bezirkliche Gedenktafelkommission, die Kommission für Kunst im öffentlichen Raum sowie den Fachbereich Kultur und Geschichte unmittelbar nach Eingang zu informieren, um eine fachliche Beurteilung zu bitten und deren Beurteilung und Votum im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen.

Begründung:

Wie das Beispiel Außenanlagen 5. BA – Baumscheibenabdeckungen am Georg-von-Rauch-Haus zeigt, ist es der Beschluss der BVV vom 26.11.2014 „Genehmigung von künstlerischen Installationen, Aufmerksamkeits- und Gedenkzeichen im öffentlichen Raum nur nach vorheriger Konsultation der bezirklichen Expert*innengremien“ (DS/1367/IV) bislang noch nicht ausreichend in Verwaltungshandeln umgesetzt worden.

Offensichtlich ist es nicht ausreichend, wie in der VzK zur DS/1367/IV vom 17.5.2016 berichtet, „dass alle Ämter an die Anfragen, Anträge, Genehmigungsersuchen und dergleichen Angelegenheiten herangetragen werden, welche künstlerische Installationen im öffentlichen Raum sowie Aufmerksamkeitszeichen und Gedenkzeichen jedweder Form und Ausführung betreffen die Antragssteller*Innen darauf hinweisen, welche bezirklichen Experten*Innen-Gremien zu beteiligen sind“ um die Umsetzung des Beschlusses „Genehmigung von künstlerischen Installationen, Aufmerksamkeits- und Gedenkzeichen im öffentlichen Raum nur nach vorheriger Konsultation der bezirklichen Expert*innengremien“ (DS/1367/IV) zu garantieren.

Über Kunst lässt sich bekanntlich streiten, und ob ein künstlerisches Objekt seinem Anliegen gerecht wird, obliegt in erster Linie der persönlichen Betrachtung. Doch Kunst am Bau oder im öffentlichen Raum und mehr noch jede Form öffentlichen Gedenkens oder Erinnerns sind eben nicht nur Ornament oder Verzierung, welche allein unter baurechtlichen, denkmalpflegerischen oder stadtentwicklungspolitischen
Vorgaben zu bewerten sind, sondern immer auch ein politisches Zeichen im öffentlichen Raum und als solches demokratisch zu legitimieren.

Hier darf die Festlegung von Sinn, Zweck, Anliegen und Gestaltung nicht allein Angelegenheit zwischen Bauamt und (i.d.R. privatem) Projektentwickler/Bauunternehmen sein. Es erfordert vielmehr eine öffentliche Auseinandersetzung oder zumindest eine inhaltliche Befassung darüber in den dafür demokratisch bestellten öffentlichen Expert*innengremien. Dabei ist unerheblich, ob bereits Fördermittel, z.B. durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt / Abteilung IV (städtebaulicher Denkmalschutz), bewilligt worden sind.

Diese Fördermittel beziehen sich auf die Gesamtmaßnahme im Sinne einer städtebaulichen Aufwertung, der Stärkung der Erhaltungs- und Sanierungsgebiete sowie der Sicherung und Erhaltung denkmalwerter Bausubstanz. Sie beziehen sich nicht auf einzelne künstlerische, gleichwohl zu genehmigende Details im Rahmen solcher Gesamtprojekte.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 17.04.2018
Bündnis 90/Die Grünen
Antragsteller: Werner Heck

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