Mündliche Anfrage von Werner Heck,  B’90/Die Grünen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Abt. Familie, Personal, Diversity, Straßen- und Grünflächenamt

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wie begründet das Bezirksamt die bereits im Januar 2021 erfolgte Absage des Les-BiSchwulen Parkfestes, das erst am 14.8.2021 im Freiluftkino Friedrichshain stattfinden sollte, obwohl zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar ist, wie sich das Infektionsgeschehen bis zum Spätsommer 2021 entwickeln wird, noch nicht bekannt ist, welche pandemiebedingten Einschränkungen im Spätsommer 2021 notwendig und durch Landesverordnung vorgegeben sein werden und ob das Fest, das in einem abgegrenzten, nicht frei zugänglichen und kontrollierbaren AußenRaum stattfinden würde, mit einem entsprechendem Hygienekonzept nicht doch stattfinden könnte?

Gem. der Verordnung über erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS CoV-2 (SARSCoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – Inf-SchMV) vom 14.12.2020 des Senats von Berlin werden im 2. Teil unter § 9 Veranstaltungen, Personenobergrenzen Regelungen für Veranstaltungen im öffentlichen Raum getroffen. Gem. Absatz 1 sind Veranstaltungen im Freien mit mehr als 100 zeitgleich Anwesenden verboten.
Die Großveranstaltungen MyFest am 1. Mai 2021, der Karneval der Kulturen inklusive Kinderkarneval vom 21.05. bis 24.05.2021, das LesBiSchwule Parkfest im August 2021 fielen zum jetzigen Zeitpunkt unter diese Regelung. Nach Einschätzung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Januar 2021 ist das Infektionsgeschehen deutschlandweit noch auf viel zu hohem Niveau, auch eine präzise Einschätzung der Entwicklung des Infektionsgeschehens ist zu Beginn des neuen Jahres außerordentlich schwierig, eine Verschärfung der bestehenden Regelungen bis Mitte Februar 2021 wurden erst mal vereinbart.

Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung hat sich das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg bereits frühzeitig dazu verständigt, die Unterstützung der oben genannten Veranstaltungen abzusagen und zu verwehren. Die Entscheidung ist getroffen worden, um die weitere Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 sowie die durch das Virus ausgelöste Erkrankung Covid-19 zu stoppen. Auch war es verantwortungsvoll, diese Entscheidungen schon jetzt zu treffen und damit Klarheit zu
schaffen, da die Veranstaltungen aufwendige und zeitintensive Vorbereitungen erfordern. Der Impfvorschritt wird bis zum Sommer 2021 noch nicht so weit vorangeschritten sein, dass von einer sogn. „Herdenimmunität“ ausgegangen werden kann und eine Unterstützung zur Durchführung der Veranstaltungen bedenkenlos vorgenommen werden kann.

2. Trifft es zu, dass das LesBiSchwule Parkfest ohne vorherige Rücksprache mit den Veranstalter*innen von Seiten des Bezirksamts abgesagt wurde?

Die Veranstalter*innen wurden dazu schriftlich im Vorfeld seitens des Bezirksamtes informiert.

3. Wenn ja, wie wird dies begründet?

Entfällt.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Herrmann

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