Mündliche Anfrage von Jutta Schmidt-Stanojevic, B’90/Die Grünen gestellt in der BVV am 24.02.2021
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport
Ihre Anfrage beantworte ich Ihnen wie folgt:
1. In welcher Planungsphase befindet sich die Sportentwicklungsplanung?
Für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg soll für einen Planungshorizont bis 2035 ein integrierter kommunaler Sportentwicklungsplan erarbeitet werden. Dieser soll unter anderem die umfassenden Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur und Einwohnerzahl, das veränderte Sport- und Bewegungsverhalten sowie die Entwicklungen im Sport- und Bildungssystem berücksichtigen. Die dafür erforderliche Erhebung und Analyse des Bestandes aller Sportanlagen als Grundlage für die Erstellung eines integrierten Sportentwicklungsplanes für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg und als maßgebliche und notwendige Grundlage der Implementierung einer digitalen Sportstättenvergabe konnte bereits im Jahr 2020 erfolgreich abgeschlossen werden.
Somit ist ein wichtiger und aufwändiger Arbeitsschritt für die Sportentwicklungsplanung bereits erfolgt. Den Zuschlag für die Durchführung der Bestandsanalyse erhielt im Jahr 2019 das Institut für kommunale Sportentwicklungsplanung (INSPO)an der Fachhochschule für Sport und Management Potsdam. Die Zusammenarbeit mit dem Institut ist positiv zu bewerten.
Der Bezirk beabsichtigt weiterhin im Jahr 2021 die Ausschreibung zur Erstellung eines integrierten Sportentwicklungsplans zu veranlassen. Durch die Pandemie bedingt ist der Zeitpunkt noch nicht genau zu benennen, da für die Durchführung der Sportentwicklungsplanung diverse Abstimmungs- und Außentermine mit mehreren Beteiligten notwendig sind.
Die Sportentwicklungsplanung ist eine ressort- bzw. ämterübergreifende Aufgabe, da neben den in den Fachvermögen Schule und Sport befindlichen Sportanlagen alle in anderen öffentlichen Fachvermögen befindlichen – für Sport und Bewegung relevanten – Orte und Flächen in die Planung einzubeziehen sind. Die Beteiligung verschiedener Fachämter ist damit zwingend erforderlich.
Durch die Pandemie befinden sich viele Mitarbeiter*innen im Homeoffice und die Sportentwicklungsplanung ist daher gegenwärtig nicht durchführbar. Befragungen von wichtigen institutionellen Sportanbietern, wie z.B. Sportvereinen und Schulen, müssen erfolgen. Für die Einschätzung von Sport- und Bewegungsbedarfen sonstiger Gemeinbedarfseinrichtungen können bei zu vertiefen den Standorten weitere Befragungen von Kindertagesstätten, Jugendfreizeit- und Senioreneinrichtungen sowie Familien- und Nachbarschaftszentren erforderlich sein.
Da die Qualität der Ergebnisse eines Sportentwicklungsplans unmittelbar auch von der Akzeptanz der Ergebnisse bei den Nutzer*innen abhängt, sind öffentliche Diskussionsforen bzw. Dialogveranstaltungen nicht nur erwünscht, sondern sie gehören zum Pflichtprogramm. Es wird empfohlen, die Beteiligungen während der Analyse, in der Phase der Konzeptentwicklungen und nach Vorliegen der wesentlichen Ergebnisse der Sportentwicklungsplanung einzuplanen.
Vorgesehen sind Vorstellungs- und Abstimmungstermine mit den beteiligten Fachverwaltungen (Senat / Bezirk) sowie Vorstellungs- und Abstimmungstermine mit politischen Gremien (insb. Sportausschuss der BVV, Bezirksamt).
Daneben ist es wünschenswert, eine Online-Beteiligung durchzuführen, um wichtige Erkenntnisse von allen Bevölkerungsgruppen über sportliche Aktivitäten, die Nachfrage und Vorschläge zu Sport und Bewegung insbesondere auch im öffentlichen Raum zu erlangen. Die Sportentwicklungsplanung beschäftigt sich also nicht allein mit Sport- oder Bewegungsflächen im Fachvermögen des Schul- und Sportamtes.
2. Wann ist damit zu rechnen das die BVV in die Planungsvorbereitung mit einbezogen wird?
Die BVV wird kontinuierlich in den Planungsprozess einbezogen, insbesondere durch die regelmäßige Berichterstattung im Ausschuss für Schule und Sport. Empfehlenswert wären dazu auch thematische Schwerpunktsitzungen des Ausschusses.
3. Wie genau soll die BVV in die Planungsvorbereitungen mit einbezogen werden?
Geplant sind drei Dialogveranstaltungen mit allen am Planungsprozess Beteiligten (Fachämter, Sportvereine, Bezirkssportbund, ggf. Landessportbund, BVV/ Sportausschuss und interessierte Öffentlichkeit). Dies wird in der Leistungs-beschreibung entsprechend formuliert und Bestandteil des Vertrages mit dem Auftragnehmer sein.
Erwartet wird eine integrierte kommunale Sportentwicklungsplanung unter aktiver Beteiligung aus Verwaltung, Politik, Sport und weiteren Akteur*innen. Auch eine Abschlusspräsentation ist vorgesehen. Der Auftragnehmer muss im Prozessverlauf regelmäßige Steuergruppensitzungen einplanen, leiten/ moderieren sowie dem Auftraggeber zur abschließenden Berichterstattung vor dem Sportausschuss der BVV zuarbeiten. Die finale Fassung der Sportentwicklungsplanung wird nach Beschluss im Bezirksamt der BVV als Vorlage zur Kenntnisnahme zugehen.
Mit freundlichen Grüßen
Andy Hehmke