SA/269/IV Schriftliche Anfrage

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Das Wohnhaus Schlesische Straße 25 befindet sich im Geltungsbereich einer sozialen
Erhaltungssatzung. Im Zuge von Umbaumaßnahmen werden bzw. wurden mehrere kleinere Wohneinheiten zu größeren zusammengelegt. Ist dies zulässig und wurde dies genehmigt?

Für das Objekt Schlesische Straße 25 wurde im April 2012 eine Genehmigung für umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen erteilt, u.a. auch für Grundrissänderungen bzw. Wohnungszusammenlegungen. Das Objekt stand zu diesem Zeitpunkt bis auf 2 Wohneinheiten komplett leer, die Modernisierungsmaßnahmen sowie die Zusammenlegungen von Wohnungen wurden auch nur für leerstehende Wohneinheiten genehmigt mit den Auflagen, dass diese „…lediglich in Standardausführung ohne weitere Sonder- und Zusatzmerkmale…erfolgen dürfen“.

Den Zusammenlegungen der WE im EG – 3. OG im SF links mit denen im QG rechts (im 4. OG war die WE im SF links bis vor kurzem noch bewohnt) wurde im Wege einer Einzelfallentscheidung zugestimmt, da die Belichtung der WE im QG sehr schlecht war und die WE im SF links noch kein Bad, sondern nur ein Innen-WC und teilweise eine von Mietern eingebaute Dusche in der Küche hatte. Durch die Zusammenlegung sind somit keine Sonder- und Zusatzmerkmale, wie bspw. Zweit-Bäder oder WC’s genehmigt worden, die vorhandenen WC’s im SF links wurden entfernt und die Räumlichkeiten als Abstellkammer ausgewiesen in den Plänen.

2. Wenn nein: welche Maßnahmen wird das Bezirksamt ergreifen, um dagegen vorzugehen?

Entfällt, siehe Antwort zu 1.

3. Welche Baumaßnahmen wurden für die Schlesische Straße 25 bisher beantragt
bzw. genehmigt?

Erhaltungsrechtlich wurden folgende Maßnahmen am 18.04.2012 genehmigt (Auszug aus der erhaltungsrechtlichen Genehmigung):

Erneuerung der Fenster (Einbau neuer Isolierglasfenster IN STANDARDAUSFÜHRUNG GEM.
BERLINER MIETSPIEGEL, DREISCHEIBENISOLIERVERGLASUNG gem. Baubeschreibung
ist NICHT in der derzeit geltenden EnEV enthalten und somit UNZULÄSSIG) Ersteinbau einer Zentralheizung Erneuerung der haustechnischen Installationen für Stromversorgung, Schmutzwasser, Trinkwasser und Telekommunikation
Sanierung/ Modernisierung der Wohnungen und Einbau von Bädern
Grundrissänderungen (Wohnungszusammenlegungen)
Instandsetzung der Fassaden
-> Aufbringen eines Wärmedämmverbundsystems
Instandsetzung der Treppenhäuser und Hauseingangsbereiche
Erneuerung der Dacheindeckung und Abdichtung im Zuge des DG-Ausbaus
Weiterhin wurde erhaltungsrechtlich am 19.04.2012 dem Anbau von Balkonen mit max. 4 m² (unter Zustimmung der beiden letzten Bestandsmieter) sowie dem Anbau eines Aufzuges nach Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages seitens des Milieuschutz ggü. dem FB Bauaufsicht zugestimmt.

Am 18.5.2012 wurde eine Baugenehmigung für den Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken, Anbau von Balkonen und Aufzüge und Sanierung der Bestandswohnungen erteilt. Mit Datum vom 16.3.2015 wurde ein Nachtrag zur o.g. Baugenehmigung gestellt, dieser ist noch nicht beschieden.

4. Sind Anträge auf Abgeschlossenheit gestellt worden und wenn ja, mussten diese
genehmigt werden (falls ja, bitte mit Datum angeben)?

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wurde am 23.7.2012 erteilt.

5. Für wie viele der weiteren ehemaligen GSW-Häuser im Bezirk wurden vor Inkrafttreten
der Umwandlungsverordnung 2015 Anträge auf Abgeschlossenheit gestellt und mussten diese genehmigt werden?

Die Fragestellung hinsichtlich „ehemaliger GSW-Häuser“ kann so nicht beantwortet werden, da nicht hervorgeht um welche GSW-Häuser es sich handelt. Die Datenbank des eBG bei der Bauaufsicht ist grundstücksbezogen und nicht eigentümerbezogen. Daten zum Eigentümer werden im Regelfall nicht erhoben, da sie im  Baugenehmigungsverfahren nicht erforderlich sind. Von daher kann diese Frage leider nicht beantwortet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Panhoff
Bezirksstadtrat

Friedrichshain-Kreuzberg, den 27.04.2015
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller: Julian Schwarze

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