Unsere Fraktion im Abgeordnetenhaus hat einen Grünen Entwurf für das Familienfördergesetz verabschiedet. Damit sind wir einem wichtigen familienpolitischen Ziel nähergekommen: noch in dieser Legislatur ein Familienfördergesetz für Berlin und damit eine Grundlage zur Stärkung von allen Berliner Familien zu schaffen.
In Friedrichshain-Kreuzberg liegt seit vielen Jahren ein Schwerpunkt auf Familienförderung und
– Unterstützung. Dafür gibt der Bezirk pro minderjähriger/m Einwohner*in 116 Euro jährlich aus (es folgt Lichtenberg mit 41 Euro). Als Jugendstadträtin und Bezirksbürgermeisterin hat Monika Herrmann daran maßgeblichen Anteil. Mit ihren Visionen, dem Aufbau von Netzwerken, einem verantwortlichen Miteinander aller Verwaltungsstellen sowie großer Offenheit für Interdisziplinarität setzt sie sich seit vielen Jahren für Familien im Bezirk ein. So hat sich ein stabiles und vielfältiges Angebot für Familien im Bezirk etabliert.
Doch nicht nur in Friedrichshain-Kreuzberg, sondern in jedem Berliner Bezirk soll es flächendeckende Angebote geben. Lange schien die Senatsverwaltung für Jugend, Bildung und Familie dieses Vorhaben nicht voranzutreiben. Darum haben wir für eine verbindliche Rechtsgrundlage einer berlinweiten Familienförderung mit Expert*innen der Praxis einen Grünen Vorschlag für ein Familienfördergesetz erarbeitet.
Unsere Kernpunkte
Empowerment von Eltern
Familie ist der erste und wichtigste Bildungsort. Sie ist der zentrale Einfluss für Bildungsprozesse. Um Benachteiligungen zu mindern oder ganz abzubauen ist es daher wichtig, Familie im Gesamten – also auch Eltern – zu stärken.
Beteiligung und Beschwerde von jungen Menschen und Familien
Es ist wichtig, die Interessen und Probleme von jungen Menschen und Familien herauszufinden und sie zu vertreten. So können sie stärker in die sie unmittelbar betreffenden Entscheidungen und Maßnahmen der Jugendhilfe eingebunden werden. Verlässliche Vertrauenspersonen für Gespräche, aber auch eine unabhängige Beschwerdestelle gehören dazu.
Familienförderung in jedem Bezirk
Mit dem Gesetz werden die Strukturen im Land Berlin auf einen gemeinsamen einheitlichen Weg gebracht. So können sich Familien in Berlin darauf verlassen, dass sie z.B. auch nach einem Umzug innerhalb der Stadt gewohnte Unterstützungsangebote vorfinden. Die Angebote für Familienbildung, -beratung und -erholung müssen leicht zugänglich sein und außerdem den tatsächlichen Bedarf im jeweiligen Sozialraum abdecken.
Ein Familienservicebüro, in Friedrichshain-Kreuzberg seit 2013, soll in jedem Bezirk eingerichtet werden, ebenso wie Familienzentren mit ihren niedrigschwelligen Angeboten. Die Unterstützung von Familien in schwierigen Situationen in ihrem häuslichen Umfeld ist ebenfalls ein Ziel.
Grüne Familienpolitik
Unserer Arbeit liegt ein Familienbild zugrunde, das unabhängig sämtlicher äußerer Formen da ansetzt, wo Menschen in einer Gemeinschaft mit Heranwachsenden Verantwortung füreinander übernehmen. Familie ist der zentrale Ort für Bildung. Durch eine flächendeckende Familienförderung mit Blick auf die jungen Menschen kann es gelingen, Bildungschancen unabhängig von Herkunft und finanziellem Hintergrund zu schaffen.
Unser Grüner Vorschlag für das Berliner Familienfördergesetz ist Vorreiter im bundesweiten Vergleich. Im nächsten Schritt muss die Koalition ein Familienfördergesetz in das Abgeordnetenhaus einbringen, beraten und beschließen, hoffentlich auch unter breiter Zustimmung großer Teile der Opposition.
Marianne Burkert-Eulitz, Mitglied im Abgeordnetenhaus für den Stachel Dezember 2020