DS/1712/III

Mündliche Anfrage

1) Werden im Rahmen des Vermittlungsbudgets auch Kosten für die Übersetzung und Anerkennung von im Ausland erworbenen Schul-, Hochschul- und Berufsabschlüssen übernommen?

Ja, wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

2) Wenn ja unter welchen Voraussetzungen geschieht dies, wenn nein warum nicht?

Die Förderung erfolgt gem. § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III. Es handelt sich hierbei um eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung, die einzig auf die Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung bzw. einer Ausbildung ausgerichtet ist.

Die Kosten werden entsprechend übernommen, wenn Übersetzungen oder Anerkennungen bzgl. der Aufnahme oder Anbahnung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer Ausbildung notwendig sind. Die Leistung kann gem. den gesetzlichen Vorgaben nicht gewährt werden, wenn die vorgenannte Voraussetzung nicht gegeben ist. Dies trifft bspw. auch dann zu, wenn sich der Kunde um eine selbständige Tätigkeit bemüht.

3) Wurde bzw. ist diese Tatsache allen VermittlerInnen des JobCenters bekannt gemacht?

Ja.

Knut Mildner- Spindler

Friedrichshain-Kreuzberg, den 26.03.10

B’90/Die Grünen

Fragesteller: Herr Ersoy Sengül