Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat entgegen verschiedener
anders lautender Berichterstattungen nicht entschieden, Veranstaltungen
mit religiösem Hintergrund auf öffentlichen Flächen zu versagen.

Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann hat den Sachverhalt auch wegen
verschiedener Berichte in regionalen und überregionalen Medien in den
vergangenen Tagen und aufgrund von besorgten Nachfragen von Bürgerinnen
und Bürgern geprüft.

In den letzten Jahren gab es nach Auskunft der zuständigen Abteilung
keine Ablehnungen von Anträgen auf Sondernutzung im öffentlichen
Straßenland mit der Begründung, Feste oder Veranstaltungen dürften wegen
ihres religiösen Charakters nicht genehmigt werden. Auch haben im Bezirk
in den letzten Jahren zahlreiche Weihnachtsmärkte stattgefunden.

Offenbar hat die zuständige Abteilung allerdings in einzelnen Fällen bei
entsprechenden Anfragen von Institutionen – u. a. eines
Quartiersmanagements – irrtümlich auf eine Entscheidung des Bezirksamtes
in einem Einzelfall aus dem Sommer 2007 verwiesen und mitgeteilt,
Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften und religiöse Feste können
nicht genehmigt werden.

Das entspricht weder der Beschlusslage im Bezirksamt, noch wäre eine
solche Handhabung rechtmäßig.

Bei der Entscheidung vor 6 Jahren ging es um einen sehr kurzfristig
eingegangenen Antrag auf Sondernutzung im Straßenland für das mehrtägige
Aufstellen eines Zeltes für mehrere hundert Menschen. Diesen Antrag
hatte das Bezirksamt nach Abwägung damals nicht unterstützen können.

Gegenüber der zuständigen Abteilung hat die Bezirksbürgermeisterin
klargestellt, dass ein religiöser Hintergrund selbstverständlich keine
Entscheidungsgrundlage bei entsprechenden Anträgen sein kann. Vielmehr
sind alle prüffähigen Anträge auf Sondernutzung öffentlicher Flächen im
Rahmen der Regelungen z. B. des Berliner Straßengesetzes
gleichberechtigt zu prüfen.

Bei Entscheidungen über die Realisierbarkeit spielen ausschließlich
objektive Kriterien (Verkehr, Lärmschutz für Anwohnerinnen und Anwohner,
Sicherheit der Veranstaltung etc.) eine Rolle. Nicht jede gewünschte
Veranstaltung kann daher in dem hoch frequentierten Innenstadtbereich zu
jedem Zeitpunkt genehmigt werden.

Religiöse Orientierung der Anstragstellerinnen und Antragsteller oder
die Ausrichtung der Veranstaltung sind bei dieser Prüfung aber kein
Kriterium.

Vielmehr ist der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg stolz auf die Vielfalt
der Religionen und Glaubensrichtungen. Das Bezirksamt schätzt unter
anderem die durch Einzelne oder Gemeinschaften vielfach ehrenamtlich
geleistete Arbeit, das Engagement in den Bezirksregionen und den Beitrag
für das Zusammenleben im Bezirk außerordentlich.

Insoweit bedauert Monika Herrmann es ausdrücklich, wenn durch ein
solches Missverständnis Gefühle von Menschen verletzt worden sind. (Pressemitteilung des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg vom 03.09.13)