Hier könnt ihr die Rede von Annika Gerold nachlesen, die sie anlässlich unseres Antrags
zur Informationsfreiheit zu Schwangerschaftsabbrüchen in der BVV gehalten hat.
„Für einen legalen Schwangerschaftsabbruch in Deutschland benötigen Sie entweder
eine schriftliche Bescheinigung über eine Beratung bei einer (…) anerkannten Beratungsstelle oder eine schriftliche ärztliche Bescheinigung über das Vorliegen einer medizinischen oder kriminologischen Indikation nach § 218StGB.
Wir führen in unserer Praxis alle drei Methoden (medikamentös, chirurgisch mit örtlicher Betäubung, chirurgisch mit Vollnarkose) des Schwangerschaftsabbruchs auf Kostenübernahme oder für Privatzahlerinnen durch.“
Wäre ich Ärztin, könnte ich für diesen Satz auf meiner Homepage jetzt mit bis zu 2 Jahren Gefängnis bestraft werden. Ärzt*innen, dürfen nur darüber informieren, dass sie unter den Voraussetzungen des § 218a StGB Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Jedes weitere Wort zum „wie“ der möglichen Methoden wird – rechtskräftig bestätigt – als „Werbung für den Schwangerschaftsabbruch“ bestraft.
Das Ganze gilt explizit auch aufgrund des Kompromisses der GroKo 2019, der nichts besser gemacht hat. Der Zugang zu sachlichen, zutreffenden Informationen über den Ablauf einen Abbruchs sowie Risiken und Nebenwirkungen ist aber essentiell. Das gilt nicht erst im Rahmen der individuellen ärztlichen Beratung, sondern Schwangere in Konfliktsituationen benötigen den ungehinderten Zugang auch schon vorher. Im Netz findet man ganz offen Falschmeldungen und volksverhetzende Seiten zum „Babycaust“, aber keine medizinische Aufklärung? Und auch Ärzt*innen muss es erlaubt sein, über ihre ärztliche Tätigkeit zu Beraten und Auskunft zu erteilen.
Als Grüne sind wir für die Streichung dieses überflüssigen und gefährlichen Paragraphen und für eine weitere Reform des restriktiven Abtreibungsrechts wie in vielen anderen Staaten und gegen frauenfeindliche Rückschritte wie z.B. in Polen und anderen Staaten.
Als BVV können wir das Gesetz nicht ändern. Aber wir können Schwangeren in unserem Bezirk den Zugang zu sachlichen, zutreffenden medizinischen Informationen bieten und die Aufklärung leisten, die Ärzt*innen bei Strafe verboten ist. Und das sollten wir auch tun.
Noch mehr Informationen dazu findet ihr hier.