Aids-Mehrbedarf-Hilfe nach Kassenlage?
DS/0899/III Mündliche Anfrage Ich frage das Bezirksamt: 1. Werden an alle Aids-Kranken, die ALG II beziehen und einen monatlichen Mehrbedarf von 24 € beantragen, dieser auch ausgezahlt? Gem. § 21 SGB II steht bestimmten Personengruppen ein Mehrbedarf zu, u.a. für Personengruppen, denen Mehrbedarf auf Grund kostenaufwendiger Ernährung besteht. Für HIV-infizierte/AIDS-kranke Menschen ergibt sich nach der