Winterdienste
DS/1160/III Mündliche Anfrage Sehr geehrter Herr Brandt, Ihre o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt: 1. Wie bewertet das Bezirksamt den Umstand, dass offenbar viele Hauseigentümer der Verpflichtung zum Schneeräum- und Streudienst (nach §§ 3 und 4, Absatz 4 des Straßenreinigungsgesetzes) auf den anliegenden Fußwegen nicht nachgekommen sind? Die Verpflichtung zum Schneeräum- und Streudienst liegt beim