Keine Vorfahrt für die Zossener Straße
DS/0435/IV Antrag Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, die Vorfahrtsregelungen in der Zossener Straße zwischen Blücherstraße und Gneisenaustraße aufzuheben. Begründung: Die Zossener Straße ist in diesem Abschnitt eine Tempo 30 Zone in der eine Vorfahrtsregelung nicht zulässig ist. Die Aufhebung dieser Regelung würde dazu beitragen die Geschwindigkeit in der Straße zu reduzieren und