Landschaftsschutz für das Gleisdreieck-Wäldchen
DS/1186/III Antrag Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass "das Wäldchen" auf dem Gelände des Parks Gleisdreieck gemäß §20 Berliner Naturschutzgesetz (NatSchGBln) als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen wird. Ferner ist dafür Sorge zu tragen, dass gemäß § 23 NatSchGBln zur einstweiligen Sicherstellung ein Veränderungsverbot verhängt wird. Der zuständige Fachausschuss ist über den