Schriftliche Anfrage eingereicht von Olja Koterewa am 11.10.2023

Die Antwort erfolgt von der Abt. Schule, Sport und Facility Management

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Inwiefern unterstützt das Bezirksamt die Schulen im Bezirk dabei, im Rahmen von Klimaschutzmaßnahmen ungenutzte und dafür geeignete Fassaden zu begrünen?

Hierbei ist zu beachten, dass nicht jede Fassade für eine Begrünung geeignet ist. Zum Beispiel sind bestehende, vorgehängte hinterlüftete Fassaden (VHF) aus statischen Gründen nicht für eine Begrünung geeignet. Die Fassadenelemente werden über eine Unterkonstruktion mit dem Gebäude verbunden. Durch zusätzliche Lasten der Begrünung kann es zu einem Versagen der VHF-Befestigung kommen.  Weiterhin muss für eine Fassadensanierung die vorhandene Begrünung komplett entfernt werden. Insofern sind sanierungsbedürftige Fassaden für eine Begrünung nicht geeignet.

Die Abteilung VerGrünOrdUm hat uns dazu folgendes mitgeteilt:
Bei einer möglichen Fassadenbegrünung sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Zum einen gehört die Fassade nicht der »Schule«, sondern dem Schul- und Sportamt als Fachvermögensträger. Die Sanierung und Instandhaltung der Gebäude obliegt in der Regel dem Facility Management. Eine Fassadenbegrünung muss bautechnisch möglich sein. Eine etwaige angebrachte Fassadenbegrünung bedarf danach intensiver Pflege, die in der Regel vom Straßen- und Grünflächenamt geleistet werden muss. Es müssen Haushaltsmittel und personelle Kapazitäten bereitstehen. Insoweit gibt es möglicherweise bautechnisch geeignete Fassaden, die jedoch aufgrund der genannten Aspekte (derzeit) nicht begrünt werden können. Eine  systematische Erfassung möglicher Fassaden ist (nach Kenntnis von UmNat) im Bezirk nicht vorhanden. Daher werden die Schulen im Bezirk nicht im Sinne der Fragestellung unterstützt.
Die OE Klima und Internationales hat uns mitgeteilt, dass es einen intensiven Austausch zwischen den Fachämtern gibt, um mögliche Hemmnisse zu identifizieren und geeignete Schulen zu finden. Viele Schulen stehen unter Denkmalschutz, was die Umsetzung erschwert. Die OE K&I ist im Aus-tausch mit SenMVKU, um Pilotprojekte möglichst so zu gestalten, dass Fassadenbegrünungen im Einklang mit dem Denkmalschutz erfolgen. Um nachhaltige Projekte zu realisieren, ist es notwendig, die Frage der regelmäßigen Pflege, und damit der dauerhaften Finanzierung, im Vorfeld zu klären.

2. Gibt es Bemühungen des Bezirksamts dahingehend, Schulgemeinschaften im Sinne der Klimaanpassung von der Begrünung ihrer Fassaden zu überzeugen?

Bei gewünschten Fassadenbegrünungen sind der FB Grünflächen des SGA, der FB Hochbauservice und ggf. die Denkmalschutzbehörde zwingend mit einzubeziehen. Gemeinsam mit den Fachämtern versucht die OE Klima und Internationales eine passende Schule für ein Pilotprojekt zu finden, welches durch SenMVKU finanziert werden soll.

3. Auf welche finanzielle Mittel oder auf welche personelle Unterstützung können Schulgemeinschaften zurückgreifen, wenn sie ihre Fassaden begrünen wollen?

Bei gewünschten Fassadenbegrünungen sind der FB Grünflächen des SGA, der FB Hochbauservice und ggf. die Denkmalschutzbehörde zwingend mit einzubeziehen. Eine Finanzierung kann derzeit nur aus Sondermitteln erfolgen. Die Kosten für Pflege und Unterhaltung durch das SGA ist hierbei unbedingt mit zu berücksichtigen. Begrenzte personelle Ressourcen an Schulen und in der Verwaltung sind allerdings ein limitierender Faktor. Auch die Finanzierung und Umsetzung der Pflege und Erhaltung nach der Maßnahme sind ebenfalls ein Hemmnis.

4. Werden Kooperationen von Schulgemeinschaften und Anwohner*innen-Initiativen zur Begrünung von Schulfassaden von Seiten des Bezirksamts unterstützt und gefördert?

Bisher sind keine Kooperationen bekannt. Bei der Suche nach Pilotprojekten wird mitgedacht, inwieweit Anwohner*innen und Schüler*innen involviert werden können.

5. Wie bewertet das Bezirksamt die Begrünung von Schulfassaden als Maßnahme für mehr Klimaschutz und Klimaanpassung im Bezirk?

Die Errichtung und Pflege von Fassadenbegrünungen obliegt dem FB Grünflächen des SGA. Um Schäden am Gebäude zu verhindern, ist eine regelmäßige Pflege der Fassadenbegrünung zwingend erforderlich. Dafür muss die Finanzierung gesichert sein. In der Vergangenheit kam es zu mehreren Schäden am Dach, der Fassadenverblechung, den Regenrinnen und den Fenstern aufgrund jahrelangen Wildwuchses der Fassadenbegrünung. Teilweise war sogar die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben.
Fassadenbegrünungen sind darüber hinaus mit dem FB Hochbauservice und ggf. mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen.
Aus Sicht der Abteilung VerGrünOrdUm ist die Begrünung von Schulfassaden aber eine geeignete Maßnahme für Klimaschutz und Klimaanpassung.

Die Begrünung von Schulen ist sehr wichtig um einerseits Kühlungseffekte zu generieren und anderer-seits um nötige klimatische Maßnahmen pädagogisch einzubinden. Deshalb wird die Schulfassadenbegrünung Teil des sich in Erarbeitung befindlichen Klimaanpassungskonzepts.

Mit freundlichen Grüßen

Andy Hehmke
Bezirksstadtrat

PDF zur Drucksache