Das NKZ am Kottbusser Tor.
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Das Neue Kreuzberger Zentrum (NKZ) am Kottbusser Tor konnte durch das Vorkaufsrecht vor Spekulation gerettet werden, ebenso wie die Wrangel 66 oder die Glogauer 3. Wir wollen dieses Instrument noch viel häufiger anwenden.  Dafür braucht es landes- und bundesrechtliche Unterstützung.

 

Die Bezirke haben durch das Baugesetzbuch die Möglichkeit, bei Hausverkäufen in Milieuschutz- und Sanierungsgebieten ein kommunales Vorkaufsrecht anzuwenden, um entsprechend der Satzungsziele die Wohnbevölkerung vor Verdrängung zu schützen und preiswerten Wohnraum zu erhalten. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat in grüner Verantwortung das Vorkaufsrecht bereits fünfmal erfolgreich ausgeübt und vier sogenannte Abwendungsvereinbarungen geschlossen, in Tempelhof-Schöneberg und in Neukölln kam das Instrument einmal zum Einsatz. Auch ist es möglich, mit den zukünftigen Neueigentümern über sogenannte Abwendungsvereinbarungen in Verhandlungen zu treten, und besondere Mieterschutzrechte zu vereinbaren, um den Vorkauf durch den Bezirk zu verhindern. Damit sind wir Vorreiter für dieses Instrument, das bisher ausschließlich von Grünen Stadträten in den Bezirken genutzt wurde. Wir wollen aber, dass zukünftig alle Bezirke von diesem Instrument verstärkt Gebrauch machen können. Dafür brauchen sie dei Unterstützung der neuen rot-rot-grünen Landesregierung.

Berliner Modell

Wir  wollen eine Berliner Gesamtkonzeption für die Nutzung von Vorkaufsrechten und strategischen Ankäufen aufstellen. Wir machen uns auf Landesebene für einen Ankauffonds stark, der für eine kurzfristige Finanzierung  für die Bezirke zur Verfügung steht.  In der Regel wird das Vorkaufsrecht zu Gunsten Dritter durch die Bezirke ausgeübt – sprich in Kooperation mit einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft wie der Gesobag oder eines gemeinwohlorientierten Wohnungsträgers.  Wir wollen den Pool an möglichen Partner*innen  um  Genossenschaften, Stiftungen und das Mietshäusersyndikat erweitern.  Auch  eine bezirksübergreifende Immobiliengenossenschaft nach Münchner Vorbild könnte  für Berlin sinnvoll sein.

Bundesrecht ändern

Auch auf Bundesebene müssen  gesetzliche Regelungen dringend überarbeitet werden. Das Vorkaufsrecht muss  bei Zwangsversteigerungen Anwendung finden dürfen. Die Kosten des  Ankaufs müssen neu geregelt werden.  Der bisherigen Rechtsprechung zufolge muss der Bezirk  den zwischen Käufer*in und Verkäufer*in bereits ausgehandelten Kaufpreis zahlen. Erst bei einer deutlichen Überschreitung des  gutachterlich festgestellten Verkehrswerts kann der Kaufpreis herabgesetzt werden. . Hohe Kaufpreise haben zur Folge, dass sie sich dauerhaft kaum über preiswerte Mieten erwirtschaften lassen. Deshalb wollen wir bei der Wertermittlung  einen am Mietspiegel orientierten Ertragswert stärker gewichten. Die maximal zulässige Überschreitung soll bei 10 Prozent des Wertes liegen. Insgesamt wollen wir damit eine signifikante Zahl von Wohnungen dauerhaft vor Spekulation schützen. Beim Verkauf  einzelner Wohnungen haben die  Mieter*innen zwar ein Vorkaufsrecht, können sich aber den Kauf oft nicht  leisten. Wir wollen diese Mietervorkaufsrecht auch auf von Mieter*innen gemeinschaftlich gegründete Genossenschaften ausweiten. So wollen wir Hausgemeinschaften mit unterschiedlichen Einkommensverhältnissen unterstützen.

 

Wir werden mit aller Kraft versuchen, möglichst viele Häuser dem spekulativen Markt zu entreißen. Der Kapitalmarkt läuft zurzeit so heiß, dass neulich ein Haus im Bezirk weiterverkauft wurde, noch während wir über den Vorkauf oder eine Abwendungsvereinbarung  verhandelt haben . Der Besitzer konnte den Kaufpreis innerhalb weniger Wochen um über 30 Prozent nach oben treiben. Diese absurden Entwicklungen verdeutlichen, wie wenig Transparenz auf dem Immobilienmarkt herrscht und wie wichtig es ist, viele weitere Instrumente gegen Spekulation zu schärfen und zu entwickeln.

 

Florian Schmidt, Baustadtrat von Friedrichshain-Kreuzberg

Katrin Schmidberger, wohnungspolitische Sprecherin der AGH-Fraktion