DS/1100/IV Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass eine zügige Regelung betreffs der Ausgabe von Krankenversicherungschipkarten an Asylbewerber*innen entsprechend dem Bremer Modell eingeführt wird.

Begründung:

In Bremen und Hamburg wurde für Asylsuchende eine Krankenversichertenchipkarte zur besseren medizinischen Versorgung eingeführt und in Brandenburg soll dieses Modell noch 2014 eingeführt werden. Die Einführung der Krankenversichertenchipkarte führt zu einer menschenwürdigen medizinischen Versorgung von Flüchtlingen und zum Abbau von bürokratischen Hürden. Durch die Einführung einer Chipkarte lassen sich Kosten für die medizinische Versorgung einsparen, da die behandelnden Ärzte ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren anwenden können. Außerdem würde auch die öffentliche Verwaltung davon profitieren, da sie dadurch entlastet wird.

In Berlin werden zurzeit noch Bescheinigungen zur medizinischen Versorgung wie z.B. Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen vom Sozialamt ausgestellt. Den Asylbewerber*innen wird durch die Aushändigung einer Krankenversichertenkarte ein hohes Maß an Normalität gewährt. Im Einzelnen bedeutet das für Asylsuchende einen vereinfachten, diskriminierungsfreien Zugang zur medizinischen Versorgung.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 18.03.2014
Bündnis 90/Die Grünen
Antragstellerin: Jutta Schmidt-Stanojevic

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