DS/1186/III

Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass „das Wäldchen“ auf dem Gelände des Parks Gleisdreieck gemäß §20 Berliner Naturschutzgesetz (NatSchGBln) als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen wird.

Ferner ist dafür Sorge zu tragen, dass gemäß § 23 NatSchGBln zur einstweiligen Sicherstellung ein Veränderungsverbot verhängt wird. Der zuständige Fachausschuss ist über den weiteren Verlauf des Verfahrens zu informieren.

Begründung:

Da das Gleisdreieck fast ausschließlich zum Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gehört, hat dieser die Belange des Fachbereichs Naturschutz und Grünflächen zu vertreten. Das Wäldchen wurde vom Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg vor einigen Jahren mit einem Zaun eingefasst, da dieses als schutzwürdig eingestuft und vor Beschädigung durch Spaziergänger und auslaufende Hunde bewahrt werden sollte.

Seit Jahren ist bekannt, dass das Wäldchen u.a. für Bodenbrüter ein wertvoller Schutzraum ist. Es handelt sich demnach um einen besonders empfindlichen Landschaftsteil. Am 10.2.09 wurde von GRÜN BERLIN mitgeteilt man plane den Zaun in den nächsten Wochen zu entfernen.

Mit der Entfernung des Zauns besteht die Gefahr, dass Bodenbrüter und der entstandene Biotopverbund massiv durch die plötzliche Zugänglichkeit für Spaziergänger und Hunde bedroht werden würden.

In § 26 des BNatSchG wird festgelegt, dass Landschaftsschutzgebiete der Erhaltung und Entwicklung der Natur dienen sollen, Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes beseitigt werden sollen und die Leistungs- und Funktionsfähigkeit wieder hergestellt werden. Dies geschieht wegen der Vielfalt und Eigenart der Landschaft, ihrer kulturhistorischen Bedeutung oder ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.

Ein dauerhafter Schutz für das Wäldchen auf dem Gelände des Gleisdreiecks ist daher nur durch die Einrichtung eines Landschaftsschutzgebietes an dieser Stelle zu gewährleisten.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 17.03.09

B’90/Die Grünen

Antragstellerin: Antje Kapek