DS/1541/III

Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, zukünftig Leistungsverträge im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit (§11 KJHG) mit einer Vertragslaufzeit von drei Jahren abzuschließen.

Begründung:

Eine Verlängerung der Vertragslaufzeiten von zwei auf drei Jahre dient der Kontinuität und der Absicherung von Angeboten in der Kinder- und Jugendarbeit. Der Antrag entspricht in dieser Zielsetzung dem rot-roten Koalitionsvertrag auf Landesebene. Dort heißt es: „Mit freien Trägern der Kinder- und Jugendarbeit und der Kinder- und Jugendsozialarbeit werden zukünftig Leistungsvereinbarungen und Zuwendungsverträge mit dreijähriger Laufzeit geschlossen.“

Friedrichshain-Kreuzberg, den 08.12.09

B’90/Die Grünen

Antragsteller: Herr Daniel Wesener