Das kommunale Vorkaufsrecht wurde durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 2021 stark eingeschränkt. Es bleibt jedoch weiterhin anwendbar, wenn starke städtebauliche Missstände oder hoher Leerstand vorliegen. Dem Beispiel von zwei Fällen in Neukölln und Pankow folgend, möchte die Grüne Fraktion das Vorkaufsrecht für die Schönleinstraße 19 erwirken. Dort besteht erheblicher Sanierungsbedarf und ein Verkauf an ein renditeorientiertes Unternehmen könnte für die Bewohner*innen drastische Mietsteigerungen und Verdrängung bedeuten.

Mit einer Resolution (DS/1387/VI) fordert die Grüne Fraktion deshalb den Senat auf, ein landeseigenes Wohnungsunternehmen zu beauftragen, den Vorkauf auszuüben und sämtliche Fördermittel für den Ankauf, die Sanierung und Instandsetzung bereitzustellen. Bis Anfang Januar ist eine Lösung zu finden, um das kommunale Vorkaufsrecht für die Schönleinstraße 19 zu ziehen.

Dazu sagt Maria Haberer, Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen: „Die Zeit drängt. Der Bezirk braucht die Unterstützung des Senats, um das Vorkaufsrecht für die Schönleinstraße 19 zu sichern – nur so können wir Spekulation stoppen und Mieter*innen vor Verdrängung schützen!“