Mündliche Anfrage in der BVV vom 24. Mai 2023

Initiator*in: Olja Koterewa, DS/0736/VI

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Jugend, Familie und Gesundheit

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Inwiefern hat das Jugendamt den Träger Spielwagen 1035 e.V. bei der Beantragung der Sondernutzungsgenehmigungen beraten, damit der Antrag den Bedarfen des Trägers entspricht?

Die Sondernutzungsgenehmigungen durch den Träger Spielwagen 1035 e.V. wurden für die Plätze gestellt, auf denen bereits seit langen das mobile Angebot vorgehalten wird.
In diesem Jahr kam es erstmalig zu Ablehnungen aufgrund der Einstufung ausgewählter Plätze als „Premiumflächen“. Das Jugendamt hat sofort nach Kenntnisnahme der Sachlage Kontakt zum Grünflächenamt aufgenommen und um dringende Abstimmung gebeten, um Zuständigkeiten sowie die Situation zu verstehen, nachzuvollziehen und gemeinsam mit den verantwortlichen Leitungen im Straßen- und Grünflächenamt geeignete Lösungsansätze zu entwickeln. Zuletzt mit E-Mail vom 16.05.2023, inkl. konkreter Terminvorschläge.
Aus Sicht des Jugendamtes könnte in einem solchen (ersten) Termin Folgendes abgestimmt werden:

  • Bei welchen Veranstaltungsgenehmigungen mit Einbezug von Kindern ist eine Beteiligung des Jugendamtes sinnvoll/notwendig?
  • Welcher Verfahrensweg ist sinnvoll, um deutlich zu machen, welche Veranstaltungen dies sind und ob es ggf. Prioritäten gibt und wer informiert/beteiligt wen und wann?
  • Wie kann frühzeitig eine Abstimmung zu Ersatzlösungen bzw. Kompromissen erfolgen, wenn dem Antragswunsch voraussichtlich nicht entsprochen werden kann?

Die umfassende Kenntnis der veränderten Situation durch das Jugendamt sehen wir als primäre Voraussetzung für weitere Schritte sowie die Beratung von Trägern. Insofern fand vor der erneuten Antragstellung des Spielwagen 1035 e.V. noch keine Beratung statt.
Bis heute ist dem Jugendamt nicht bekannt, weshalb Premiumfläche eine einschränkende Nutzbarkeit durch das Spielmobil zur Folge hat und auf welcher Grundlage diese Festlegung von wem getroffen wurden. Das Jugendsamt und das Grünflächenamt arbeiten in vielfältigen Zusammenhängen sehr konstruktiv, kooperativ und lösungsorientiert zusammen. Es wird nach wie vor fest davon ausgegangen, dass diese Form der Zusammenarbeit auch für die Abstimmung zur Beantragung von Sondernutzungsgenehmigungen entwickelt werden kann.
Die Ablehnung von Flächen mit der Begründung „Premiumfläche“ stellt für fast alle Beteiligten eine Situation dar, in der nicht immer klar war und ist, wie damit umzugehen ist.
Insofern setzte das Jugendamt auf einen konstruktiven Dialog auch in diesem Arbeitszusammenhang, um künftig auch für komplizierte Sachverhalte gemeinsame Lösungen zu entwickeln.

2. Inwiefern fließen Bedarfe der Jugendarbeit differenziert auf die einzelnen Sozialräume im Bezirk auf die Standortfestlegung für das Angebot des Spielwagen 1035 e.V. ein?

Die sozialräumlichen Bedarfe sind eine Grundlage für die Auswahl der Sozialräume, manchmal auch kleinteiligerer Bereiche eines Sozialraums, bei der Standortfestlegung des Angebotes des Spielwagen 1035 e.V. Dies können z.B. Defizite an Plätzen in Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen sein (SR II und VIII), Kooperationen mit Schulen, um weitere Zielgruppen zu erreichen oder auch besondere regionale Bedarfe wie z.B. auf dem Görlitzer Park. Am Theodor-Wolff-Park ist die benachteiligende Lebenssituation der dort wohnenden Familien ein Grund, weshalb in Abstimmung mit dem Quartiersmanagement –Mehringplatz- ein entsprechendes Angebot etabliert wurde.

3. An welchen Standorten sieht das Jugendamt die Notwendigkeit, Angebote des Spielwagens 1035 e.V. auf andere als bisher bespielte Sozialräume umzulenken?

Aktuell sieht das Jugendamt keine Notwendigkeit der sozialräumlichen Umsteuerung der Angebote des Spielwagen 1035 e.V. Sollten finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, könnte über eine Ausweitung mobiler Angebote nachgedacht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Max Kindler
Bezirksstadtrat

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