Gemeinsame Resolution mit Linker und SPD zu den Einsparvorgaben des Senats

(eingebracht zur BVV am 31. Januar 2024)

Durch eine im Haushaltswirtschaftrundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen formulierte Regelung dürfen liegengebliebene Personalmittel nicht mehr zur Deckung von pauschalen Minderausgaben verwendet werden. Damit schränkt das Abgeordnetenhaus den Handlungsspielraum der Bezirke drastisch ein und greift mit der nachträglichen Änderung auch in die Autonomie der Bezirke ein.

Die Regelung ist de facto eine nachträgliche Kürzung des Bezirkshaushaltes, da für Einsparungen nur noch Sachmittel genutzt werden können, die dann nicht mehr wie geplant zur Verfügung stehen. Es drohen drastischen Einschränkungen in wichtigen Aufgaben des Bezirks. In einer gemeinsamen Resolution mit Linksfraktion und SPD fordert die Grüne Fraktion deswegen das Abgeordnetenhaus auf, die Vorgabe umgehend zurückzunehmen.

Die Bezirke können nur da Einsparungen vornehmen, wo sie frei über Haushaltsmittel verfügen können. Das betrifft wichtige Angebote, die für Lebensqualität im Bezirk auf allen Ebenen sorgen, zum Beispiel: Musik- und Volkshochschulen, Pflege von Bäumen, Reinigung von Parks und Spielplätzen, Jugend- und Familienarbeit, Angebote der Obdachlosen- und Sozialhilfe oder die Weiterführung von Milieuschutzgebieten.

„Das Abgeordnetenhaus hat nicht nur versäumt, sich frühzeitig darauf zu verständigen, wo auf Landesebene gespart werden muss, sondern hat auch bei den Bezirken trotz breitem Protest nachträglich Eingriffe in die Bezirkshaushalte vorgenommen. Diese Regelung muss zurückgenommen und die Finanzautonomie der Bezirke gewahrt werden“, so Fraktionsvorsitzende Sarah Jermutus.

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