Angesichts der Signa-Insolvenzwelle ist klar: Der Karstadt-Standort am Hermannplatz braucht einen Neuanfang, der den sozialen Belangen im Kiez gerecht wird. Dazu muss das Planungsrecht zurück an den Bezirk, und es braucht ein zukunftsweisendes Konzept für den Standort.

Der gemeinsame Antrag von Grüner Fraktion und Die Linke fordert: Der Senat muss das aktuelle, aussichtslose Planungsverfahren beenden. Stattdessen muss die Zuständigkeit beim Bezirk liegen, der gemeinsam mit den Anwohnenden ein Konzept für Ort und Umfeld entwickeln soll.

Der Antrag (DS/0999/VI):

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Senat aufzufordern, die Planungen für das Karstadt-Grundstück am Hermannplatz einzustellen und als Bezirk gemeinsam mit den Bürger*innen zukunftsweisende Szenarien für das Gebäude und das Areal zu entwickeln.

Im Anbetracht der drastischen Insolvenzwelle, die aktuell den Signa-Konzern überrollt, setzt sich die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) dafür ein, das Planungsverfahren mit Signa für das Karstadt-Gebäude am Hermannplatz einzustellen. Es ist aussichtslos, dass das aktuelle Verfahren mit Signa noch zu einem Ergebnis im Interesse der Stadt führt. Signa steht kurz vor dem Aus. Daher spricht sich die BVV dafür aus, das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren 2-65 (Karstadt Hermannplatz) schleunigst zu beenden, um weitere Spekulationen mit dem Grundstück zu unterbinden. So soll nach Bestreben der BVV verhindert werden, dass bei möglichen Verkäufen des Grundstücks aufgeblähte Preise gezahlt werden, die auf illusorischen, realitätsfernen Planungsoptionen basieren und soziale und gemischte Nutzungskonzepte unmöglich machen.

Das Bezirksamt wird beauftragt, ein Konzept und Szenarien für den Standort zu entwickeln, das dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept Rechnung trägt und die Nahversorgung gewährleistet, eine verbesserte Aufenthaltsqualität schafft, die sozialen Belange im Kiez berücksichtigt und das Gebäude für eine möglichst breite Nutzendengruppe öffnet.

Im Konzept sind folgende Szenarien (einzeln und in Kombination) zu prüfen:

a)     Erhalt des Warenkaufhauses
b)     Erhalt eines Einzelhandelsstandort mit eventueller Personalübernahme
c)     Entwicklung des Grundstücks unter Beachtung planungs- und denkmalschutzrechtlicher Aspekte mit Flächen für Einzelhandel und zusätzlichen Flächen für kulturelle und soziale Nutzungen

Ziel ist ein städtebauliches Konzept in Zuständigkeit des Bezirks, das sich in den Kiez einfügt, gemeinwohlorientiert entwickelt wird und insbesondere die sozialen Bedürfnisse der Menschen beachtet, die den Standort nutzen und in seinem Umfeld leben.

 

Begründung

Die jüngsten Entwicklungen in Bezug auf den Konzern Signa könnten dazu führen, dass das aktuelle Planungsverfahren zwischen dem Land Berlin und Signa eingestellt wird. Da der Senat das Bebauungsplanverfahren gem. § 7 AGBauGB Bln an sich gezogen hat, um ein konkretes Vorhaben zu ermöglichen, kann das Planungsrecht im Rahmen eines neuen Planverfahrens erneut in der Zuständigkeit des Bezirks liegen. Anders wäre dies bei §9 AGBauGB Bln.

Diese Umstände machen es erforderlich, dass der Bezirk auf diesen Fall vorbereitet ist und proaktiv Schritte ergreift, um ein geeignetes eigenes Verfahren in Bezug auf den Standort sicherzustellen.