Heidi Kosche über den Erfolg beim Landesverfassungsgericht.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt das heutige Urteil des Landesverfassungsgerichts über die Organklage der Abgeordneten Heidi Kosche. Sie hatte gefordert, die Privatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe vollständig offenzulegen. Die Berliner Finanzverwaltung hatte zuvor Heidi Kosches Antrag auf Akteneinsicht pauschal abgelehnt. Das hat das Gericht als verfassungswidrig eingestuft. Mit diesem Urteil hat das Verfassungsgericht das Recht von Abgeordneten auf Einsicht in Akten der Berliner Verwaltung deutlich gestärkt.
Das Urteil ist eine erneute Klatsche für den rot-roten Senat, der sich immer wieder hinter Geheimhaltungsklauseln versteckt, sei es bei den Wasserverträgen oder beim S-Bahn-Vertrag. Dieses Urteil beweist wieder einmal: Bürgernahes Regieren sieht anders aus.
Das Gericht führt als Begründung an: „Der Antrag hat Erfolg, weil die angegriffenen Entscheidungen des Antragsgegners den von Art. 45, Abs. 2 der Verfassung von Berlin vorgegebenen verfassungsrechtlichen Rahmen verkennen und nicht den Anforderungen genügen, die an die Begründung der Ablehnung eines auf den oben genannten Artikel gestützten Antrags auf Akteneinsicht zu stellen sind. Das in Art. 45, der Verfassung von Berlin niedergelegte Entscheidungsprogramm verlangt, alle für und gegen die Gewährung von Akteneinsicht sprechenden Belange vollständig und zutreffend zu ermitteln, zu gewichten und gegeneinander abzuwägen.“
Diesen Anforderungen ist die Finanzverwaltung in keinem Fall nachgekommen.