Gleich zwei Vorschläge – das Volksbegehren „DW&Co enteignen“ und ein Berliner Mietendeckel – sorgen für bundesweite Diskussionen und geben den MieterInnen Hoffnung. Rot-Rot-Grün steht nun in der Pflicht, daraus konkrete Politik zu gießen.
Seit 2008 haben sich die Mieten mit einer Steigerung um 104 Prozent mehr als verdoppelt. Die Bodenpreise sind um 870 Prozent gestiegen. Damit mussten die 84 Prozent aller Berliner*innen, die zur Miete wohnen, den stärksten Anstieg aller Städte verkraften. Immer mehr große Wohnungsunternehmen, Fonds und Briefkastenfirmen setzen die Menschen unter massiven Druck. Die Liste reicht von überhöhten Mieterhöhungen oberhalb des Mietspiegels, unterlassener Instandsetzung bis zu überteuerter Modernisierung. Oft auch mit rechtlich fragwürdigen Methoden. Zudem haben wir die Erfahrung gemacht, dass viele Unternehmen nach einem Hausankauf alle Mietverträge prüfen und nach Verstößen durch die Mieter recherchieren, um möglichst viele Wohnungen frei zu bekommen. Auch wenn viele Einzeleigentümer verantwortlich handeln: Es drängen immer mehr Player auf den Wohnungsmarkt, deren Ziel es ist, überhöhte Renditen zu erzielen und alles aus den Mieter*nnen zu pressen, was geht. Der Wohnungsmarkt ist längst zum Finanzmarkt geworden, verursacht durch die lasche Miet- und Steuergesetzgebung des Bundes.
Viele Wege führen nach Wien
Um das Problem endlich an der Wurzel zu packen und um den Berliner Wohnungsmarkt mehrheitlich gemeinwohlorientiert auszurichten, müssen die Fehler alter Regierungen dringend jetzt korrigiert werden. Dabei setzen wir auf die Rekommunalisierung ehemals privatisierter Wohnungsbestände wie bei der Karl-Marx-Allee. Aber auch das Vorkaufsrecht der Bezirke hat bis heute fast 3.500 Wohnungen abgesichert.
Unser Ziel ist es bereits seit 2011, auf mindestens 60 Prozent der Berliner Wohnungen in öffentlicher und gemeinwohlorientierter Hand zu hinzuarbeiten. Genossenschaften, Stiftungen und unsere kommunalen Wohnungsunternehmen haben gerade mal einen Anteil von 30 Prozent. Es gibt in Berlin insgesamt ca. 250.000 Wohnungen, die börsennotierten Wohnungsunternehmen gehören. Die Deutsche Wohnen ist zusammen mit ihren Tochterfirmen das größte Unternehmen mit einem Bestand von ca. 115.000 Wohnungen. Aber auch Unternehmen wie Vonovia, GCP, Akelius, TAG, Pears Group usw. halten große Bestände.
Seit 2016 haben wir die Anzahl der Milieuschutzgebiete zwar verdoppelt, was vor allem auf das Engagement grüner Baustadträte zurück geht. Dennoch ist auch dieses Instrument leider zu schwach, um Mieter*nnen ausreichend vor massiven Mietsteigerungen zu schützen. Schon seit zehn Jahren fordern wir Mietobergrenzen, die es in West-Berlin schon mal gab.
Kein Recht auf unendliche Renditen
Der Jurist Peter Weber hat Ende des letzten Jahres mit einem Aufsatz zur Deckelung der Mieten in Berlin als Landesrecht Furore gemacht. Er leitet juristisch her, dass das Land Berlin durchaus preisrechtlich eingreifen kann trotz Mietengesetzgebung durch den Bund. Das Wohnungswesen gehört seit der Föderalismusreform 2006 nicht mehr zur konkurrierenden Gesetzgebung und ist ausschließlich Sache der Länder geworden. Hier kann das Land seiner Meinung nach öffentlich-rechtlich Schranken setzen, die dann auch auf den Mietvertrag wirken. Wir Grüne arbeiten hier an einem konkreten Modell. Da geht es zum Beispiel um die Bemessungsgrundlage – also darum, ob sich der Deckel an den Vergleichsmieten, dem Mietspiegel, orientieren soll. Oder ob es einen Mietenstopp gibt, aktuelle Mieten also eingefroren werden. Auch das Einkommen der Mieter könnte dafür herangezogen werden.
Sollten wir all diese Hürden nehmen, dann wäre das phänomenal und würde viele Probleme auf einmal lösen. So oder so wäre es höchste Zeit, dass die Länder und Kommunen selber über die Mietengesetzgebung entscheiden können.
Die Häuser denen, die drin wohnen
Ein neues Mietenvolksbegehren will die Vergesellschaftung von Wohnraum erreichen, um die soziale Wohnraumversorgung garantieren und die Macht großer Wohnungsunternehmen einzudämmen. Dazu wird der Senat aufgefordert, ein Landesgesetz nach Artikel 15 Grundgesetz zu erarbeiten, das alle Wohnungsunternehmen ab 3.000 Wohnungen in Gemeineigentum überführen will. In einem solchen Landesgesetz müssten die Bedingungen einer Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen festgeschrieben werden wie auch die Regelung zur finanziellen Entschädigung. Während die Senatsinnenverwaltung von einem Finanzvolumen von 25 Milliarden Euro ausgeht, wird die Initiative eine Berechnung von acht bis zwölf Milliarden vorlegen. Denn nach der Rechtsauffassung muss zwar entschädigt werden, dies muss aber nur angemessen sein und bedeutet nicht, dass der Verkehrswert der Wohnungen greift. Dies soll auch nicht auf einen Schlag passieren, sondern ist eine langfristige Maßnahme. 20 Prozent des Betrages soll als Eigenkapital bezahlt werden und der Rest dann über Kredite, so wie es bei Hauskäufen durchaus üblich ist. Ziel ist es, die Wohnungen durch die Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts dauerhaft zu schützen.
Klar ist: Bei diesem Thema betreten wir juristisch wie politisch Neuland. Die Immobilienlobby hat bereits den Gang bis zum Bundesverfassungsgericht angekündigt. Ein weiterer Ansporn, diesen Weg zu versuchen.
Wo, wenn nicht in Berlin und wer, wenn nicht wir als rot-rot-grüne Koalition sollten diese neuen Wege mutig voranbringen? Nur wenn wir endlich einen starken politischen Einfluss auf den Wohnungsmarkt bekommen, können wir eine soziale und gerechte Wohnungspolitik erreichen.
Katrin Schmidberger, MdA
Wohnungs- und mietenpolitische Sprecherin für den Stachel März 2019