SA/089/IV

Schriftliche Anfrage

Ihre Anfrage beantworte ich Ihnen wie folgt: Vorbemerkung:

Die oberirdischen Gewässer werden mit Ausnahme des wild abfließenden Wassers nach ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung eingeteilt in

1. Gewässer erster Ordnung

2. Gewässer zweiter Ordnung (§ 2 Berliner Wassergesetz (BWG)).

Der Rummelsburger See ist als Bundeswasserstraße ein Gewässer erster Ordnung und Teil der Spree-Oder-Wasserstraße (Untere Spree, Berliner Spree, Treptower Spree, Dahme [Langer See], Oder-Spree-Kanal bis Landesgrenze) mit Ruhlebener Altarm, Landwehrkanal, Spreekanal, Rummelsburger See, Müggelspree (Gr. Müggelsee) bis Dämeritzsee nebst Köpenicker Alte Spree, Die Bänke, Kl. Müggelsee und Alter Spreearm, Gr. Krampe, Wasserstraße Seddinsee und Gosener Kanal, Gosener Graben (Anlage 1 (zu § 2, Verzeichnis der Gewässer erster Ordnung) Nr. 5 BWG).

Er ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Nach Artikel 89 des Grundgesetzes ist der Bund Eigentümer der früheren Reichswasserstraßen, die er durch eigene Behörden verwaltet (Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV)). Die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen durch die WSV beschränkt sich darauf, was der Erhaltung des Gewässers als funktionierendem Verkehrsweg dient. Die allgemeine Wasserwirtschaft, insbesondere die Gewässerreinhaltung und die Wassergüte, fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer. Zuständige Ordnungsbehörde in Berlin ist die für die Wasserwirtschaft zuständige Senatsverwaltung als Wasserbehörde (§ 85 BWG).

Wasserbehörde ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm), VIII D (Referat Gewässerschutz, Wasserbehörde). Die Wasserwirtschaft obliegt SenStadtUm, VIII E 2 (Gruppe Wasserwirtschaftliche Grundlagen und Planungen, Landeshydrologie, Koordination Umsetzung Europäischer Wasserrahmenrichtlinie). Baumaßnahmen mit Wasserbezug erfolgen durch SenStadtUm, X OW (Objektmanagement Bereich Wasser) sowie SenStadtUm, X PW (Projektmanagement – Bereich: Wasser).

Die genannten Stellen haben schon in der Vergangenheit Maßnahmen am und im Rummelsburger See durchgeführt, die unter: www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/wasser/rummelsburger_see/index.shtml dargestellt sind. Die Bezirksgrenze des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg gegen den Bezirk Lichtenberg verläuft in der Mitte des Rummelsburger Sees (siehe Karte).

Hiervon ausgehend werden die Fragen wie folgt beantwortet:

1. Welche Erklärung gibt es für die Verunreinigungen?

Das Grundstück Alt-Stralau 63/67 in 10245 Berlin hat eine über 100-jährige industrielle Nutzungsgeschichte. Insbesondere war es jahrzehntelang Standort einer Glaswarenfabrik. Der industrielle Betrieb hat Boden- und Grundwasserkontaminationen hervorgerufen, die in Zuständigkeit von SenStadtUm, VIII C 2 (Gruppe Altlasten, Boden- und Grundwasserverunreinigungen und Bodenschutz) saniert werden (Hinweis: eine Zuständigkeit der bezirklichen Bodenschutzbehörde ist für dieses Grundstück nicht gegeben).

Gegen den hier interessierenden Rummelsburger See war und ist das genannte Grundstück durch eine Spundwand abgegrenzt. Wie sich herausgestellt hat, war diese Spundwand undicht, so dass Schadstoffe in den Rummelsburger See einschließlich dessen Sediments gelangt sind. Gelegentlich kommt es zu Freisetzungen der Schadstoffe aus dem Sediment.

2. Liegen die Ursachen für die Verunreinigungen tatsächlich im Bereich des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg?

Ja, siehe Antwort zu Frage 1. Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass sich im Rummelsburger See einschließlich dessen Sediments auch Schadstoffe befinden, die von Grundstücken aus anderen Bezirken stammen. Außerdem können Schadstoffe in der Vergangenheit direkt in den See gelangt sein (z.B. etwa Einleitungen von Schiffen, Kampfmittel).

3. Wie und wann werden die Verunreinigungen und deren Ursache beseitigt?

Das jetzige Sichtbarwerden von Verunreinigungen geschah im Zusammenhang mit den Arbeiten zur Erneuerung der Spundwand. Die genannten Stellen bei SenStadtUm haben zur ersten Gefahrenabwehr eine Ölsperre gelegt. Ob und wie langfristig die Verunreinigungen und insbesondere deren Ursache zu beseitigen ist, wird derzeit von SenStadtUm in naturwissenschaftlicher, technischer und finanzieller Hinsicht hin geprüft.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Panhoff

Dez UVGI

Friedrichshain-Kreuzberg, den 06.12.12

Bündnis 90/Die Grünen

Fragestellerin: Paula Riester