Schriftliche Anfrage eingereicht von Werner Heck, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Antwort von Abt. Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
1. Welche Baumaßnahmen (Bauanträge, Bauvoranfragen, Bauvorbescheide) wurden für die Glogauer Straße 30 mit welchem Inhalt wann beantragt (bitte die beantragen Maßnahmen detailliert aufschlüsseln) und wie wurden diese wann beschieden bzw. beantwortet (falls An-träge noch nicht beschieden sind, bitte den Grund dafür angeben)?
Für das Grundstück Glogauer Str. 30 wurde im Februar 2014 ein Bauantrag gestellt für „Sanierung, Aufstockung um 2 Geschosse, Aufzugsanbau und Neugestaltung des Innenhofs“. Dieser Antrag wurde im September 2014 genehmigt.
Für diese Baugenehmigung wurde dreimal ein Verlängerungsantrag für die Geltungsdauer der Baugenehmigung um jeweils 1 Jahr gestellt, in 2017, 2018 und 2019. Davon wurde der letzte Antrag in 2019 aufgrund fehlenden Sachbescheidungsinteresses zurückgewiesen, da zwischenzeitlich mit dem Bau begonnen worden war.
Ferner wurde im Dezember 2016 ein Antrag auf Vorbescheid gestellt für „Mehrgeschossigen Wohnungsneubau im Innenhof – Nachverdichtung“. Dieser wurde im März 2017 positiv beschieden.
2. Welche erhaltungsrechtlichen Genehmigungen wurden für die Glogauer Straße 30 beantragt und wie wurden diese beschieden?
Es fanden bisher keine erhaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren statt. Für diese Maßnahmen war kein erhaltungsrechtlicher Antrag erforderlich, weil es sich um ein baugenehmigungspflichtiges Vorhaben handelt. In Baugenehmigungsverfahren wird die Gruppe Erhaltungsgebiete vom Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht beteiligt und gibt eine Stellungnahme ab. Ein zusätzliches erhaltungsrechtliches Genehmigungsverfahren findet nicht statt.
Die Stellungnahme bzgl. des obigen Bauantrags war positiv. Damals wurde einen Vertrag mit dem Eigentümer geschlossen, der vorsah, dass Bau- und Betriebskosten nicht auf die bestehenden Mieter*innen umgelegt werden, soweit diese die Aufzüge nicht nutzen wollen. Von dieser Genehmigungspraxis hat sich das Bezirksamt mittlerweile verabschiedet.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Schmidt
Bezirksstadtrat