Schriftliche Anfrage eingereicht von Sarah Jermutus, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Antwort von Stellvertretender Bezirksbürgermeister, Bezirksstadtrat für Arbeit, Bürgerdienste und Soziales
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

1. Für wie viele und welche Wohnungen ist dem Bezirksamt die Zweckentfremdungen von Wohnraum (z.B. durch Leerstand oder Nutzung als Ferienwohnung) in der Krachtstraße 8 bekannt und seit wann?

Antwort: Dem Bezirksamt ist der Leerstand des gesamten Hauses (10 Wohnungen) seit Februar 2021 bekannt. Am 28.02.2022 wurde das Objekt an neue Eigentümer übertragen.

2. Wurden seitens der Eigentümer*innen Anträge auf Zweckentfremdung für die Krachtstraße 8 gestellt? Wenn ja: welche Art sowie Dauer der Zweckentfremdung wurde beantragt und wie wurden die Anträge beschieden?

Antwort: Es wurden keine Anträge auf Genehmigung einer Zweckentfremdung gestellt.

3. Wenn Anträge auf Zweckentfremdung abgelehnt wurden bzw. eine Zweckentfremdung von Wohnraum bekannt ist: was wurde bereits unternommen bzw. welche Maßnahmen wird das Bezirksamt ergreifen, den betroffenen Wohnraum wieder dem Mietmarkt zuzuführen?

Antwort: Im Februar 2021 wurde auf Grund eines eingegangenen Bürgerhinweises ein Amtsverfahren wegen des Verdachts auf Leerstand gegen den damaligen Eigentümer eingeleitet. Gegen den alten Eigentümer wird nunmehr ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen ungenehmigten Leerstand eingeleitet.
Aktuell werden die leerstehenden Wohnungen zur Vermietung angeboten. Die Wiederzuführung zu Wohnzwecken wird entsprechend weiter geprüft und ggf. ein Amtsermittlungsverfahren eingeleitet, sofern die Wohnräume länger als 3 Monate (seit erfolgtem Nutzen-Lasten-Wechsel) leer stehen.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Nöll

PDF zur Drucksache