Schriftliche Anfrage

Initiator*in: Claudia Schulte, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Antwort von der Abt. Arbeit, Bürgerdienste und Soziales

1. Wie viele Vorsprachen bzw. Anträge im Rahmen der Sozialen Wohnungshilfe gab es in den Jahren 2020, 2021, 2022 und bisher in 2023?

2. Wie viele Unterbringungen erfolgten in den Jahren 2020, 2021, 2022 und bisher in 2023? Bitte die Gesamtzahlen nach Personen und Haushalten, nach Belegung BUL und Unterbringung in Hostels und Pensionen aufführen.

3. In wie vielen Fällen konnte in den genannten Jahren eine Vermittlung in Wohnungen über das Geschützte Marktsegment erfolgen?

>> Beantwortung der Schriftlichen Anfrage im PDF hier<<<

4. Wie hoch waren die Finanzmittel des Landes an den Bezirk jeweils in den genannten Jahren für die bezirklichen sozialen Wohnhilfen?

Die Zuweisung des Landes Berlin / Senatsverwaltung für Finanzen für die bezirklichen sozialen Wohnhilfen lassen sich aus den Produktbudget-Vergleichsberichten (PBV) des für die Budgetierung des jeweiligen Haushaltsjahres maßgeblichen Basisjahres ermitteln.
Eine Gesamtbetrachtung ist nicht zielführend, da die jeweilige bezirkliche Zuweisung von den er-brachten Leistungen abhängt und damit erheblich zwischen den Bezirken variieren kann. Darüber hinaus sind den Sozialen Wohnhilfen verschiedene weitere Kostenträger (z.B. Grundsicherung in Friedrichshain-Kreuzberg) zugeordnet, die aber nur anteilsmäßig bebucht werden. Und schließlich handelt es sich bei den Werten um Produktbudgets, welche auch die, zwischen den Bezirken variierenden, Umlagen für vorgelagerte Kostenstellen enthalten und dementsprechend nicht der Sozialen Wohnhilfe effektiv zur Verfügung stehen.
Unter dieser Einschränkung stellten sich die vor Normierung und Abzug der Umlagen zugewiesenen Finanzmittel für die Verwaltungsprodukte der Sozialen Wohnhilfe Friedrichshain-Kreuzberg im angefragten Zeitraum wie folgt dar:

5. Wofür genau wurden bzw. werden diese Mittel eingesetzt?

Die Mittel werden für die Finanzierung des eingesetzten Personals verwendet. Die aufgeführten Produkte sind sog. Verwaltungsprodukte, die die Kosten für die Erbringung der in den Produkten beschriebenen Leistungen abbilden, die durch bezirkliches Personal erbracht werden.
Weitere Details zu den Fragen 4. und 5. sind dem Produktkatalog in der jeweils gelten Fassung zu entnehmen: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/geschaeftsstelle-produktkatalog/

6. Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand des Fachstellenkonzeptes Soziale Wohnhilfen bzw. der Gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung wohnungsloser Menschen (GStU) in Friedrichshain-Kreuzberg?

Das Projekt obliegt der Senatsverwaltung und ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Im Zwischenbericht der SenIAS „Unterbringung obdachloser und geflüchteter Menschen (GStU) – Drucksache 19/0718 vom 01.12.2022 (Drucksachen Nrn. 18/2400 Nr. II. B. 92 – Zwischenbericht) an das Abgeordnetenhaus heißt es:
„Das Projekt Gesamtstädtische Steuerung zur Unterbringung (GStU) hat mit dem Start des Piloten im September 2021 mit der schrittweisen Umsetzung des Zielbildes begonnen und wichtige Erkenntnisse zur Verbesserung des Fachverfahrens und der Prozesse gesammelt. In den letzten zwei Jahren haben externe, nicht vorhersehbare Einflussfaktoren zu einer deutlichen Verzögerung des Projektfortschritts geführt, so dass das Vorhaben nicht wie im Projektauftrag vorgesehen bis Ende 2020 abgeschlossen werden konnte. Zunächst erschwerten die Corona-Pandemie und die daraus resultierenden notwendigen Vorsichtsmaßnahmen im Sinne des Infektionsschutzes die Arbeit im Projekt. Die Durchführung von Workshops im Onlineformat ist noch immer nicht für alle beteiligten Dienststellen technisch realisierbar. Die Arbeit in Onlineformaten ist nur in Kleingruppen zielführend und erfordert ein sehr hohes Maß an Kommunikation, Organisation und Logistik. Darüber hinaus sind die besonders relevanten Akteure im Projekt – die Mitarbeitenden in den sozialen Wohnhilfen der Bezirke und im Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) in besonderem Maße von den Fluchtbewegungen seit Mitte 2021, insbesondere durch die Bewältigung der Herausforderungen der Fluchtbewegung aus der Ukraine betroffen, was die Mitarbeit in der gemeinsamen Projektarbeit eingeschränkt hat. Die Projektgremien haben daher eine Projektverlängerung bis Ende 2023 beschlossen.“ (siehe auch https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/vorgang/d19-0718.pdf)

7. Wie bzw. durch welche Stellen und zu welchem Zeitpunkt erfolgen Informationen an die Sozialen Wohnhilfen über Mietschulden betroffener Haushalte?

Die Fachstelle Soziale Wohnhilfe ist im Bezirk Friedrichshain–Kreuzberg durch die präventive Arbeit bekannt. Einige Haushalte mit Mietschulden melden sich selbst in den offenen Sprechstunden oder über die Hotline der Fachstelle.
Andere Haushalte werden vom Jobcenter aufgrund entsprechender Anträge auf Übernahme von Mietschulden an die Fachstelle Soziale Wohnhilfe verwiesen. Des Weiteren erhalten wir Hinweise und Anträge über Träger (Beratungsstellen) und Haftanstalten. In den o.g. Fällen erfolgen die Informationen zu unterschiedlichen Zeitpunkten und häufig rechtzeitig vor Einreichen der Räumungsklage. Durch das Amtsgericht erfolgen Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi) nach Eingang von Klagen bezüglich Mietschulden oder Räumungsklagen und Räumungsterminen. In diesen Fällen erfolgt innerhalb von 24 Stunden seitens der Sozialen Wohnhilfe zumindest die schriftliche Kontaktaufnahme zu den Betroffenen.

8. Zu welchem Zeitpunkt erfolgt eine Kontaktaufnahme seitens des Bezirksamts mit den betroffenen Haushalten bzw. wann und in welcher Form werden betroffene Haushalte über das Angebot der sozialen Wohnhilfen informiert?

Der Erhalt von Wohnraum hat oberste Priorität. Bei Benachrichtigungen seitens des Amtsgerichts erfolgt die schriftliche Kontaktaufnahme innerhalb von 24 Stunden seitens der Sozialen Wohnhilfe mit sehr enger Terminierung. Bei fehlender Rückmeldung der Betroffenen findet ein Hausbesuch statt.
Bei persönlichen Meldungen der Betroffenen erfolgt sofort eine Absprache zu den notwendigen weiteren Schritten, z.B. Nachweis über Insolvenz, Nachweis über mögliche Weitervermietung usw.. Alle weiteren Meldungen werden nach laufenden Rechtsstand beurteilt und die Betroffenen auch sehr zeitnah, ca. innerhalb einer Woche, angeschrieben.

9. In welchem Umfang erfolgt präventive aufsuchende Sozialarbeit der von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen bzw. die Begleitung von Wohnungslosen mit dem Ziel der Versorgung mit Wohnraum? Wieviele Stellen stehen dem Bezirksamt hierfür zur Verfügung und sind diese alle besetzt? Falls nicht, wie viele offene Stellen bestehen aktuell?

Für diese aufsuchende Sozialarbeit sind aktuell zwei Stellen eingeplant, eine Stelle ist bereits besetzt. Momentan erfolgen Hausbesuche nach eingegangenen Räumungsklagen zur schnellen Kontaktauf-nahme. Die bisherige Aufgabenbeschreibung umfasst nicht die Begleitung zur Wohnungssuche. Die derzeitige Situation auf dem Wohnungsmarkt lässt dies nicht zu.

10. Wie gestaltet sich die Kooperationsvereinbarung mit dem Jobcenter hinsichtlich der Anfor-derungen an die Zusammenarbeit bei Vorliegen von Miet- und Energieschulden?

Die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg ist insbesondere hinsichtlich der Mietschuldenübernahmen sehr konstruktiv und beispielhaft.
Die Bearbeitung der Fälle erfolgt Hand in Hand auf Grundlage eines gemeinsam aufgestellten und wirksamen Prozesses.

11. Bestehen darüber hinaus weitere Kooperationen mit anderen Ämtern (z. B. Jugendamt, Gesundheitsamt etc.)? Falls ja, wie gestalten sich diese?

Kooperationsbeziehungen bestehen selbstverständlich zu allen Fragestellungen der Bearbeitung von Wohnungsnotfällen sowie in Zusammenhang mit der Bearbeitung von Fragen in Zusammenhang mit Obdachlosigkeit. Kolleg*innen des Gesundheitsamtes, Jugendamtes und die Suchthilfekoordination werden anlass- und problemfeldbezogen involviert bzw. um Kooperation gebeten. In Fragen der Obdachlosigkeit im öffentlichen Raum besteht eine sehr enge Kooperation mit dem Ordnungsamt und des Weiteren mit dem Straßen- und Grünflächenamt. Eine Verwaltungsvereinbarung befindet sich im Entwurfsstadium.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Nöll
Bezirksstadtrat

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