DS/1659/III

Mündliche Anfrage

1. Welche finanziellen Mittel stehen dem Bezirksamt zur Beseitigung der aufgrund der Witterung entstandenen Schäden an Bürgersteigen, Fahrradwegen und Straßen zur Verfügung?

Antwort:

Aus dem Tiefbauhaushalt Straßenunterhaltung (Kap. 4212, Titel 52101) stehen von dem Ansatz von 1.154 T€ ca. 600 T€ zur Schadensbeseitigung am öffentlichen Straßenland zur Verfügung. Zusätzlich sollen nicht verausgabte Mittel aus Investitionsmaßnahmen in Höhe bis zu 20 % der investiven Zuweisung der baulichen Unterhaltung des Straßenlandes zugeführt werden.

Es wird weiter versucht, Mittel aus dem Konjunkturpaket II neben der bereits genehmigten Sanierung der südlichen Fahrbahn der Gneisenaustraße in andere dringlichere Projekte umzuleiten. Von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung werden zusätzlich nunmehr aus dem Schlaglochprogramm 674 T€ zur Verfügung gestellt.

2. Wie hoch schätzt das Bezirksamt den tatsächlichen Finanzbedarf zur vollständigen Schadensbeseitigung ein?´

Antwort:

Für den dringlichsten Bedarf wurde eine Summe von ca. 4.014,5 T€ für die flächenhafte Sanierung und ca. 340 T€ für die reine Schlaglochbeseitigung in den Fahrbahnen ermittelt. Es handelt sich hierbei überwiegend um Hauptverkehrsstraßen. Zusätzlich sind nach diesem Winter auch die Gehwege instand zu setzen. Es mehren sich hierbei schon die Meldungen von Anwohnern über Beschädigungen.

Ein Großteil dieser Beschädigungen wird nach Ansicht des Tiefbauamtes durch Schneeräumfahrzeuge verursacht, die entweder überladen oder zu groß waren. Der Finanzbedarf hierzu kann erst abgeschätzt werden, wenn der Restschnee getaut und die Gehwege gereinigt sind. Hinzu kommt ein höherer Instandsetzungsbedarf an den Fahrbahnmarkierungen, die durch das Streugut einem erhöhten Abrieb ausgesetzt waren.

Bei den benannten Mitteln ist noch nicht der Bedarf erfasst, der durch den alters-bedingten Verschleiß entstanden ist. Dieser beläuft sich ebenfalls auf mehrere Millionen Euro.

3. Für den Fall, dass zwischen den benötigten und den vorhandenen Finanzmitteln eine Diskrepanz besteht: Welche Prioritäten wird das Bezirksamt bei der Beseitigung der Schäden setzen?

Antwort:

Da die Mittel in keinem Fall ausreichen, wird ein überwiegender Teil der Straßenschäden nicht beseitigt werden können. Notwendige Schadensbeseitigungen werden auch über das Jahr nur provisorisch beseitigt werden können. Eine Prioritätensetzung kann erst nach Ende des Winters erfolgen. Die Priorität wird sich hierbei nach der Schwere des Schadensbildes auf Geh- und Radwegen und Fahrbahnen und der Nutzung z.B. ÖPNV richten.

Nachfrage:

1. Welche weiteren Maßnahmen plant das Bezirksamt, um seiner Verkehrssicherungspflicht im Straßenland nachzukommen?

Antwort:

Da die Mittel nicht ausreichen, werden die Maßnahmen zum Erhalt der Verkehrssicherheit zum großen Teil nur provisorisch erfolgen bzw. müssen sogar Teilsperrungen in Erwägung gezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Jutta Kalepky

Dez BWI

Fragestellerin: Paula Riester

Bündnis ’90/Die Grünen

Friedrichshain-Kreuzberg, den 24.02.10