SA/354/IV Schriftliche Anfrage

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Ist dem Bezirksamt die Zweckentfremdung von Wohnraum in der Schönleinstraße
5 bekannt?

Durch einen Bürgerhinweis ist eine Zweckentfremdung im 1OG bekannt. Der Eigentümer bzw. die Eigentümerin der Wohnung wird noch ermittelt, um ein Verfahren einzuleiten.

2. Wurden seitens des Eigentümers Anträge auf Zweckentfremdung gestellt? Wenn
ja: welche Art der Zweckentfremdung wurde beantragt und wie wurde der Antrag
beschieden?

Es handelt sich um eine Vielzahl von Eigentümerinnen und Eigentümern. Ein Antrag auf
Zweckentfremdung wurde bisher noch nicht gestellt.

3. Wenn Anträge auf Zweckentfremdung abgelehnt wurden bzw. eine Zweckentfremdung
von Wohnraum bekannt ist: welche Maßnahmen wird das Bezirksamt ergreifen, die betroffenen Wohnungen wieder dem Mietmarkt zuzuführen und bis wann ist damit zu rechnen?

Falls Anträge gestellt werden und diese abgelehnt werden, verfügt die AG Zweckentfremdung der Abt. Soziales, Beschäftigung und Bürgerdienste über die im Gesetz genannten Zwangsmittel um die Wiederzuführung zeitnah zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen
Knut Mildner- Spindler

Friedrichshain-Kreuzberg, den 28.06.2016
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller: Julian Schwarze

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