eingereicht von Jutta Schmidt-Stanojevic, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Antwort von:
Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und
Sport

Ihre Anfrage beantworte ich Ihnen wie folgt:

1. Aus welchem Grund werden Schüler*innen der 6. Klassen beim Wechsel in weiterführende Schulen von den Schulleitern abgelehnt?

Die Aufnahmekriterien werden von den Schulen festgelegt. Zumeist haben sich die Schulen dafür entschieden, beim Aufnahmeverfahren allein die Grundschulempfehlung/ die Noten der Schüler*innen als Auswahlkriterium heranzuziehen. Bei einer Übernachfrage wird ein Auswahlverfahren mit der Schulleitung und der Schulbehörde durchgeführt. Hierbei ist die Vergabe der Schulplätze bei Übernachfrage im Schulgesetz § 56 Abs. 6 und in der Sek I-VO geregelt. Eine Ablehnung durch die Schulleitungen erfolgt nicht.

2. Welche Widerspruchsmöglichkeiten haben betroffene Eltern?

Die Eltern können nach Erhalt des ablehnenden Bescheides innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

3. Warum werden Schüler*innen in andere Bezirke geschickt?

Sofern Schüler*innen keinen Platz an einer der gewünschten Schulen erhalten, muss ihnen eine andere Schule angeboten/zugewiesen werden. Dies erfolgt nach Maßgabe freier Kapazitäten. Alle zwölf Bezirke sind hierzu miteinander und mit der Hauptverwaltung in einem Austausch, um berlinweit eine ausreichende Versorgung mit Schulplätzen im Bereich der Sek I sicherzustellen. Eine wohnhortnahe Beschulung oder gar ein Anspruch auf einen Schulplatz im Wohnbezirk ist anhand der geltenden rechtlichen Bestimmungen ab der Klassenstufe 7 in Berlin nicht vorgesehen. So können sich Schüler*innen aus anderen Bezirken in Friedrichshain-Kreuzberg um Schulplätze bewerben und Schüler*innen aus Friedrichshain-Kreuzberg um Schulplätze in anderen Bezirken. Auch wenn nicht alle Schüler*innen, die in Friedrichshain-Kreuzberg wohnen, einen Platz an einer unserer Ober- und Gemeinschaftsschulen ab Klassenstufe 7 nachfragen, wäre eine vollständige Versorgung der Abgänger*innen unserer Grundschulen nach Klassenstufe 6 rein rechnerisch gar nicht möglich. Es gibt im Land Berlin ein deutliches Ungleichgewicht beim Platzangebot im Bereich der SEK I. So halten z.B. Bezirke wie Charlottenburg-Wilmersdorf oder Steglitz-Zehlendorf weitaus mehr Kapazitäten im Bereich der Sek I vor als sie für die Versorgung ihrer „Bezirkskinder“ bräuchten. Im Gegensatz dazu gibt es mehrere Bezirke, u.a. Friedrichshain-Kreuzberg, bei denen dies genau umgekehrt ist. Eine Besonderheit gibt es bei den öffentlichen Gemeinschaftsschulen, von denen in unserem Bezirk drei existieren. Alle Schüler*innen der Gemeinschaftsschulen, die beim Übergang von der Grundstufe in die Sekundarstufe I der eigenen Schule wechseln wollen, die also an ihrer Gemeinschaftsschule verbleiben wollen, haben darauf einen Rechtsanspruch. Dieser gilt unabhängig vom Wohnort, von der Grundschulempfehlung/ den Schulnoten und auch unabhängig von einer eventuellen Übernachfrage nach Plätzen in der Klassenstufe 7.

Mit freundlichen Grüßen

Andy Hehmke

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