Foto: Flickr|stoha cc-by-nc

Foto: Flickr|stoha cc-by-nc

Der Berliner Senat genehmigt die Bebauung des Freudenberg-Areals – Bezirk und Bürger*innen dürfen nicht mehr mitreden.

Anfang Juli hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung einen positiven Bauvorbescheid für die Planungen des Investors Bauwert auf dem Freudenberg-Areal in Friedrichshain erteilt. Ein Bebauungsplan ist damit für den Investor rechtlich nicht mehr nötig – das Vorhaben ist genehmigt und kann umgesetzt werden. Als Grüne Fraktion begrüßen wir zwar das Verhandlungsergebnis mit günstigem Wohnraum, einer Kita und öffentlichen Grünflächen, kritisieren aber, dass der Senat Baurecht ohne Bürger*innenbeteiligung geschaffen hat.

Die Senatsentscheidung hat zur Folge, dass sowohl das Bezirksparlament und das Bezirksamt wie auch die Bürger*innen keinen Einfluss mehr auf die Gestaltung des Bauprojekts haben. Mit dem Bauvorbescheid hat der Senat einseitig Fakten geschaffen. Die Erarbeitung eines Bebauungsplan mit breiter öffentlicher Beteiligung ist somit vom Tisch.

Es ist jedoch zu begrüßen, dass die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Howoge der Bauwert zwei Gebäude mit insgesamt 122 Mietwohnungen abkaufen wird, um diese als vergleichsweise preisgünstigen Wohnraum anzubieten (durchschnittlich 6,50 Euro pro Quadratmeter). Auch die Übernahme einer Kita mit etwa 90 Plätzen durch die Howoge ist positiv zu bewerten. Beide Punkte sind Ergebnis der langen Verhandlungen des Bezirks mit dem Investor und Ergebnis der auf Bürgerversammlungen vorgebrachten Forderungen, bezahlbaren Wohnraum und öffentliche Infrastruktur zu schaffen. Bereits unter dem vorherigen Bezirksbürgermeister Franz Schulz wurde der Grundstein für dieses Verhandlungsergebnis gelegt.

Dennoch ist das jetzige Vorgehen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mehr als fraglich. Die Kritik der Grünen Fraktion im Bezirk richtet sich gegen das gewählte Verfahren. Anstatt auf einen transparenten Prozess zu setzen, werden Verträge mit Investoren im Hinterzimmer geschlossen. Die jetzt erteilte Genehmigung erfolgte nach Paragraph 34 des Baugesetzbuches.

Das bedeutet, das neue Quartier muss sich lediglich nach Art und Maß in die benachbarte Bebauung einfügen. Ein Bebauungsplan, der sehr viel genauere Vorgaben ermöglicht hätte, ist nicht mehr notwendig. Eine weitere Folge: die Öffentlichkeitsbeteiligung entfällt komplett. Sie ist bei Genehmigungen nach Paragraph 34 nicht vorgesehen.

Wir Grüne haben uns beim Freudenberg-Areal immer für eine starke Bürger*innenbeteiligung ausgesprochen. Mögliche Planungen wollten wir auch in Zukunft offen mit den Bürger*innen diskutieren und gegebenenfalls korrigieren. Mit der Genehmigung des Senats entfällt diese Möglichkeit. Der Bezirk kann keinen Einfluss mehr auf das Bauvorhaben nehmen. Gerade vor dem Hintergrund des Tempelhof-Volksentscheides ist der Weg des Senats in Sachen Freudenberg der falsche.