DS/1341/III

Mündliche Anfrage

1. In den vergangenen Wochen wurden auf dem Rathaus Kreuzberg Photovoltaik-Anlagen installiert. Ab wann speisen diese Öko-Strom in das Berliner Netz?

Die Stromeinspeisung erfolgt nach Stromzählereinbau durch Vattenfall, mit dem in den nächsten Tagen (voraussichtlich Anfang Juli) gerechnet wird.

2. Welche weiteren öffentlichen Gebäude und Schulen des Bezirks sind/werden noch an dem Projekt Solarstrompark Berliner Schulen beteiligt?

Bislang waren die Schulstandorte Blücher- bzw. Kohlfurter Str. an dem Projekt Solarstrompark beteiligt. Derzeit wird der Aufbau einer weiteren Solarstromanlage auf dem Dach der Margaretevon- Witzleben-Schule, Palisadenstraße vorbereitet. Ebenso ist der Aufbau eines Solardaches beim Neubau der Sporthalle Oderstraße (Baubeginne 2009) vorgesehen.

Weitere Schulstandorte, die auch seitens der Energiewirtschaftsstelle gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung benannt wurden, können durch Bieterauswahl hinzukommen, soweit sie sich für die Installation von Solarstromanlagen eignen.

3. Wie viele Haushalte könnten mit dem Strom beliefert werden und wie viel Kohlendioxid sparen diese Öko-Strom-Anlagen ein?

Mit dem derzeitigen Portfolio des laufenden Projektes, das durch die 30-Grad-Solar initiiert wurde, könnten 220 4-Personenhaushalte mit Strom versorgt werden, was einer Reduktion von 681 Tonnen Kohlendioxyd im Jahr entspricht. Bezogen auf die 3 Solarstromanlagen im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg könnten mit der Stromproduktion rd. 56 Haushalte mit Strom versorgt werden, was einer Entlastung von 174 Tonnen Kohlendioxyd entspricht.

Nachfragen:

4. Wie viel Geld spart, bzw. verdient der Bezirk durch Mieteinnahmen für die Dachflächen?

Der Bezirk erhält eine Vergütung von 1% der Nettostromerlöse für die Bereitstellung der Dachflächen.

Dies entspricht einer voraussichtlichen Einnahme von z.Z. 1.500 € jährlich bzw. 35.000 € über die 20-jährige Laufzeit des Projektes.

5. Wie ist die Solardachbörse organisiert und wie könnten zukünftig noch mehr Dachflächen für Solarstrom genutzt werden?

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz führt eine Liste mit für Solarstromanlagen geeigneten Schuldächern, die regelmäßig mit den Energiebeauftragten der Bezirke abgestimmt wird. Grundlage für die Vermietung der Dachflächen ist die Initiative Dritter, die mit den Bezirken in Verhandlung treten und die Finanzierung – auch über die Akquise von Fördermitteln z.B. der KfW – bereit stellen.

Angesichts des hohen Koordinierungsaufwandes und der Komplexität in der Projektabwicklung sollten Erleichterungen für die Bieter geschaffen werden. So wäre es für Bieter von Vorteil, wenn außerhalb von Schulen auch andere Objekte für Solarstromanlagen bereit gestellt werden könnten, wie dies im Fall des Bürodienstgebäudes Yorckstraße ausnahmsweise auf Initiative von Bieter und Bezirk gelungen ist. Bereits in die Auswahl geeigneter Dachflächen sollten mögliche Bieter einbezogen werden.

Zudem sollten gerade bei Neubauten die Möglichkeiten einer Beteiligung Dritter bereits bei der Planung untersucht und die Schaffung der Voraussetzungen ggf. finanziell unterstützt werden.

I.d.R. ist für das Aufbringen von Solaranlagen eine Verstärkung des Dachtragwerkes unter Mehrkosten erforderlich, was bei Bestandsbauten z.T. zum Ausschluss von Solaranlagen führt. Dies setzt jedoch eine verstärkte Kooperation von Bietern und öffentlichem Bauherrn voraus, die über ein Bieterverfahren entsprechend der Solardachbörse hinaus geht.

Mit freundlichen Grüßen

Jutta Kalepky

Bündnis 90/Die Grünen

Friedrichshain-Kreuzberg

Fragestellerin: Antje Kapek