DS/0615/IV

Mündliche Anfrage


 Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
 1. Wie ist der derzeitige Stand bei der Planung eines Dialogverfahrens für den Schulentwicklungsprozess Nürtingen- und e.o.plauen-Grundschule?
Am 24. Januar 2013 fand ein Vorbereitungstermin für die Dialogrunde im März statt. Teilnehmer waren: Bezirksstadträtin FamGesKuBi, die regionale Schulaufsicht, das Schulamt, die Schulleiterin der e.o.plauen- und der Schulleiter der Nürtingen-Grundschule und zwei Vertreter vom Campus-Marianne.
Es wurden die sogenannten harten Fakten erörtert, wie z.B. die Schülerzahlenentwicklung, die Raumkapazitäten, die Anmeldezahlen -unter Berücksichtigung der Ummeldeanträge- und die Eckdaten der Kosten- und Leistungsrechnung. Es wurde der Wunsch geäußert, dass die Träger und Institutionen des Netzwerkes Campus Marianne den Veränderungsprozess begleiten.
Die konkreten Themenvorschläge sollen in der Dialogrunde im März erarbeitet werden. Von allen Teilnehmern wurde eine verbindliche Entscheidung über die Auflösung, Aufhebung und Auslaufen eines Standortes als unverzichtbare Voraussetzung formuliert.
In der Gesamtbetrachtung wird es aufgrund der Schülerzahlenentwicklung und den Anmeldezahlen für das Schuljahr 2013/2014 (93 Anmeldungen laut LEA-Listen an der e.o.plauen- Grundschule / 67 Wechselwünschen davon 25 an die Nürtingen-Grundschule) auf eine Aufhebung der e.o.plauen-Grundschule hinauslaufen. Hier liegt auch der Schwerpunkt für die Dialogrunde im März.

2. Welche Akteure sollen an dem Prozess teilnehmen und wie ist ihr jeweiliges Mitspracherecht?
Bei Schulnetzveränderungen bilden die Leitlinien zur Aufhebung oder Zusammenlegung von Schulen eine Handlungsrichtlinie für Akteure. Danach soll eine frühzeitige Information der betroffenen Eltern, Schüler sowie Lehrkräfte erfolgen. In der Verantwortung des Bezirkes fanden hierzu mehrer Termine mit allen Beteiligten statt (nach den Steuerungssitzungen der Sen BJW eine Beratung im Oktober und im Februar).
Darüber hinaus fand eine ausführliche Vorstellung und Diskussion zu beiden Standorten in der Dezembersitzung des Schulausschusses statt, an dem auch Eltern, Lehrer/-innen und Erzieher/- innen teilgenommen haben. Durch das Bezirksamt erfolgt nach den Dialogrunden die Beteiligung der Gremien gemäß dem Schulgesetz, d.h. die Anhörung der Schulkonferenz und des Bezirksschulbeirat.
Die Anhörungsergebnisse werden Bestandteil der Beschlussvorlage für das Bezirksamt. Die Beschlussvorlage wird der BVV zur Kenntnisnahme vorgelegt. Unabhängig von den formalen Abläufen wird eine Lenkungsgruppe bestehend aus der Schulleiterin und dem Schulleiter der beiden Schulen, Konrektor/-innen der beiden Schulen, Vertreter/- innen des Schulamtes und der regionalen Schulaufsicht sowie eine Steuergruppe an der dann auch die Erzieher/-innen der beiden Schulen und die Vorsitzenden der Gesamtelternvertretungen teilnehmen gegründet.
In diesen beiden Gruppen werden insbesondere die inhaltlichen Schwerpunkte für den zukünftigen 4-zügigen Grundschulstandort erörtert. Im Rahmen dieses Prozesses werden themenbezogene Arbeitsgruppen gebildet, die dann auch schwerpunktmäßig im Rahmen der personellen Möglichkeiten vom Campus-Marianne unterstützt werden sollen.

3. Wie sieht der Zeitplan für den Prozess aus und wie realistisch ist seine Umsetzung?

  • Beteiligung schulischer Gremien Anhörung der Schulkonferenz(en) – Termin Anfang Mai 2013 Anhörung des Bezirksschulbeirats – Termin Mai 2013
  • Beschlussfassung durch das Bezirksamt / Kenntnisnahme durch die BVV voraussichtlicher Termin: Ende Mai / Anfang Juni 2013
  • Einholung der Genehmigung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zur Schulnetzveränderung voraussichtlicher Termin: Juni 2013



Nachfrage:
1. Wie ist insbesondere die Kommunikation zwischen Bezirksamt und den Elternvertreter/- innen beider Schulen gestaltet?
Wie bereits unter Frage 2 beantwortet, gab es zwei gesonderte Termine für die Information der Elternvertretungen beider Schulen. Darüber hinaus sind die Eltern in der Dialoggruppe im März eingebunden. Auch bei der Anhörung der Gremien sind die Eltern vertreten.

2. Welche Instanz wird letztendlich die Entscheidung über das Ergebnis des Prozesses treffen?
Sofern der Bezirksamtsbeschluss von allen getragen wird, stellt das Schul- und Sportamt bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft einen Antrag auf Genehmigung zur geplanten Schulnetzveränderung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Beckers

Friedrichshain-Kreuzberg, den 27.02.2013
Bündnis 90/Die Grünen
Fragestellerin: Anna Sophie Luck