Nachdem die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V. und die Naturfreunde Berlin e.V. ein Rechtsgutachten zur Bedeutung des „Rahmenvertrags zum Gleisdreieck vom 27.09.2005“ im Aufstellungsverfahren zum B-Plan VI-140cab des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg vorgelegt haben, fordern wir mit einem Antrag das Bezirksamt auf, das veröffentlichte Rechtsgutachten zur Urbanen Mitte zu prüfen.

2005 schlossen das Land Berlin und die Grundstückseigentümer*innen am Gleisdreieckpark einen Rahmenvertrag bezüglich geplanter Bauvorhaben. Laut Berliner Senat ist der Bezirk durch diesen Vertrag verpflichtet, die Planungen zum Bauprojekt Urbane Mitte voranzutreiben und spricht von hohen Entschädigungssummen, sollten die Planungen gestoppt oder geändert werden. Das heute von der Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V. vorgestellte Gutachten widerspricht dieser Auffassung: So könnte der Rahmenvertrag rechtlich unwirksam sein, die Planungspflicht und mögliche Entschädigungssummen könnten entfallen. Die Bündnisgrüne Fraktion fordert deshalb, dieses Gutachten durch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg rechtlich prüfen zu lassen, um im weiteren Verfahren rechtssicher und verantwortungsvoll entscheiden zu können.

Bereits in der Vergangenheit kritisierte die Fraktion den Rahmenvertrag, der ohne Öffentlichkeitsbeteiligung zustande kam und wesentliche Merkmale der Planungen vorwegnahm. Die Fraktion forderte deshalb, das Projekt auf sozio-ökologische Kriterien zu prüfen und belastbare Nachweise für den Bedarf nach weiteren Büroräumen vorzulegen. Denn klar ist: Das Bauprojekt ist nicht zeitgemäß, weder aus klimatischer noch aus stadtentwicklungspolitischer Sicht.

Antrag zur BVV am 30. August 2023:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

Die Punkte, die in dem am 24. August 2023 vorgestellten Gutachten aufgeworfen werden und die auf die Wirksamkeit des städtebaulichen Vertrages zielen, werfen neue rechtliche Fragen auf, die dringend geprüft werden müssen.

Das Bezirksamt wird deswegen beauftragt, das vorgelegte Gutachten schnellstmöglich rechtlich prüfen zu lassen. Im Anschluss sollen die Auswirkungen auf das Verfahren geklärt werden.

Begründung:

Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg beschäftigt sich schon seit Jahren mit dem Bauvorhaben Urbane Mitte am Gleisdreieck Park. In der Vergangenheit stand dabei im Vordergrund, dass das Bauvorhaben nicht mehr zeitgemäß ist, sowohl was klimapolitische Aspekte betrifft als auch stadtentwicklungspolitische. Auswirkungen auf das Stadtklima, Versiegelung und eine reine gewerbliche Nutzung sind nur einige der Kritikpunkte. Am 24. August 2023 haben die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V. und der Naturfreunde Berlin e.V. ein Rechtsgutachten zur Bedeutung des „Rahmenvertrags zum Gleisdreieck vom 27.09.2005“ im Aufstellungsverfahren zum B-Plan VI-140cab des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg veröffentlicht. Die Aussagen des Gutachtens könnten für den weiteren Verlauf des B-Planverfahrens relevant sein. Da der BVV aktuell eine Vorlage zur Kenntnisnahme mit Inhalt der Auswertungen, Abwägungen und Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Träger öffentlicher Belange vorliegt und zudem ein Runder Tisch zum Verfahren geplant ist, ist eine Prüfung der Relevanz des Gutachteninhaltes dringend geboten.