Der Entschädigungsmechanismus im Rahmenvertrag zum Gleisdreieck ist unwirksam – das bestätigt ein vom Bezirk beauftragtes Rechtsgutachten, das am 29. Januar 2024 öffentlich wurde. In einem gemeinsamen Dringlichkeitsantrag, der in der heutigen BVV-Sitzung eingebracht wird, betont die BVV ihre Verantwortung als entscheidungsgebendes Gremium, das Bauvorhaben “Urbane Mitte“ nun nach städtebaulichen Kriterien zu prüfen. In einem ergebnisoffenem Prozess unter Beteiligung von Expert*innen und Zivilgesellschaft müssen aktuelle Bedarfe (z.B. bezahlbares Wohnen, soziale Infrastruktur, Grünflächenerhalt) und klimapolitische Notwendigkeiten diskutiert werden. Das Bezirksamt wird beauftragt, im Anschluss an diesen Prozess den Bebauungsplan für das Baufeld Süd zu überarbeiten und an die Kriterien der BVV anzupassen.